Vorberatung        

ULV-Ausschuss am 16.06.2021, TOP 4 ö

Sachvortragende(r):

Monica Spachmann, Mitarbeiterin Sg 13, Kreishochbau und Liegenschaften

 

Herr Schnabl, Ingenieurbüro Schnabl GmbH

Monica Spachmann hält einen kurzen Sachvortrag. Sie informiert, dass im ULV-Ausschuss beschlossen wurde, die Verwaltung zu beauftragen, im Rahmen der im Haushalt 2021 bereitgestellten Mittel die Umsetzung der genannten folgenden Maßnahmen - u.a. Umrüstung der Beleuchtung im Landratsamt auf LED - zu unterstützen. Monica Spachmann informiert, dass im Haushalt 2021 im Bauunterhalt keine HH-Mittel für einen Beleuchtungsaustausch im Landratsamt Ebersberg eingeplant wurden, da die Beleuchtung im Rahmen der Erweiterung und der Generalsanierung des Landratsamtes im Zeitraum zwischen 2010-2014 vollständig erneuert wurde (Ausnahme: Gebäude C) und sie ihre Betriebsdauer (im Mittel 25 Jahre) noch nicht erreicht hätten. Es seien gute Energiesparleuchten, die hier eingesetzt wurden, so Monica Spachmann abschließend mit Verweis auf das Ingenieurbüro Schnabl, das in diesem Zusammenhang mit einer Machbarkeitsuntersuchung beauftragt wurde.

Herr Schnabl hält einen Sachvortrag anhand einer Präsentation (Anlage 7 zum Protokoll) zu den Beleuchtungskörpern im Landratsamt Ebersberg, den möglichen Förderungen mit folgendem Fazit.

Fazit zu Beleuchtung Büros/Nebenräume:

     Förderantrag nur begrenzt möglich

·         Nur eine Raumgruppe erfüllt die Fördervoraussetzungen bei einer Amortisation von ca. 20 Jahren (20,6)

·         Grund dafür sind die hohen Steuerungskosten im Vergleich zur Leuchtenanzahl/Raumfläche

     Empfehlung

-       Beleuchtungskörper in allen Räumen 4.11 - 4.37 tauschen

Akzeptanz der automatischen Regelung in Betrieb testen ("Bevormundung" des Nutzers)

-       Austausch der Leuchten mit T8-Leuchtmittel

Leuchten in Nebenräumen, die vom Leuchtmittelverbot der EU (ab 1.9.2023) betroffen sind, müssen Zug um Zug ersetzt werden

Fazit Beleuchtung Flure:

-       Kein Leuchtentausch in den Fluren

·           Sehr lange Amortisationszeiten (ca. 100 Jahre)

·           Aufgrund der vorhandenen Präsenzmelder nur wenige Betriebsstunden am Tag

Herr Schnabl beantwortet zufriedenstellend die Fragen aus dem Gremium. 

In der anschließenden Beratung wird die Sinnhaftigkeit in Frage gestellt, Energiesparleuchten, deren Betriebsdauer noch nicht abgelaufen sei, auszutauschen und wegzuwerfen, vor allem auch mit Blick auf Nachhaltigkeit, des großen Aufwandes und der trotz Förderung noch anfallender Kosten. 

Nach einer weiteren Beratung ist das Gremium sich einig, die Umstellung auf LED-Leuchten auch im 4. Stock nicht weiterzuverfolgen sowie, dass es keiner Auflistung der primär zu tauschenden Leuchten und deren Vorstellung im LSV-Ausschuss bedürfe.

Die Ziffern 1 und 2, als auch der zweite Satz in Ziffer 3 („Eine entsprechende Auflistung ist zu erstellen und dem LSV-Ausschuss vorzulegen.“) des Beschlussvorschlages der Sitzungsvorlage werden daher gestrichen und der nur mehr verbleibende erste Satz der vormaligen Ziffer 3 wird wie folgt modifiziert (kursiv): „Vorrangig soll der Austausch von Leuchten in den Liegenschaften des Landkreises nach Lebensalter umgesetzt werden (älteste Leuchten zuerst).“

Der Landrat stellt den geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der LSV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

Vorrangig soll der Austausch von Leuchten in den Liegenschaften des Landkreises nach Lebensalter umgesetzt werden (älteste Leuchten zuerst).