Beschluss: abgelehnt

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 8

Der Landrat führt kurz in den Sachverhalt ein und erklärt, dass es sich bei den Punkten 1 – 4 (Zuständigkeiten, die Verantwortlichkeiten, die Stellung und die Ausstattung des Klimaschutzmanagements) um innerdienstliche und binnenorganisatorische Regelungen handle, für die ausschließlich er als Landrat zuständig und damit einer Beschlussfassung durch die Kreisgremien entzogen sei. Die im Antrag unter Punkt 5 geforderte Berücksichtigung der intensivierten Aufgabenstellung im Klimaschutz im Stellenplan 2022 sei, so der Landrat, eine Entscheidung des Kreistages, die nach aktueller Beschlusslage für 2022 keine Stellenmehrung hergebe. Ihm sei bewusst, dass das Klimaschutzmanagement mittelfristig nicht mit einer Vollzeitstelle zurechtkommen werde. Daher schlage er vor, sich im nächsten Jahr darüber erneut im Rahmen des Stellenplans auszutauschen.

KRin und Antragstellerin Waltraud Gruber bedauert, dass sich die Verwaltung hinter Formalien zurückziehe und verweist in diesem Zusammenhang auf eine im Jahr 2010 durchgeführte Organisationsuntersuchung des Jugendamtes, über die der Kreistag abgestimmt habe. Sie sehe hier gewisse parallelen und verstehe daher nicht, weshalb hier keine Diskussion möglich sein solle. Sie verweist in ihrem Statement auf die beschlossene Klimaschutzregion, die mit Leben gefüllt werden müsse sowie auf einen Beschluss aus dem Jahr 2019, indem der Kreistag erkenne, dass die bisherigen Maßnahmen und Projekte nicht ausreichen würden, um die Erderwärmung auf 1,5 ° C zu begrenzen sowie, dass der Landkreis seine Klimaziele nicht einhalten könne. Sie sehe das Wirken der Klimaschutzmanager, entgegen der Energieagentur, eher in der Verwaltung und daher müsse Klimaschutz als eine Querschnittsaufgabe anerkannt werden. Es gehe darum, in den einzelnen Sachgebieten sogenannte „Kümmerer“ zu haben, die bei jeder Planung den Einfluss auf den Klimaschutz haben. Ihres Erachtens müsse das Klimaschutzmanagement auf andere Füße gestellt werden. Sie verweist auf den Beschluss im letzten ULV-Ausschuss in dem die Klimaschutzmanagerin beauftragt wird, ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten, das dieses Ziel zunächst ohne die Bereitstellung weiterer Personalressourcen ermöglicht, und merkt an, dass sie erwartet habe, das Konzept heute vorgestellt zu bekommen. 

An KRin Waltraud Gruber gewandt verweist der Landrat auf seine einführenden Worte. Er habe keine Diskussion unterbunden und der Antrag wurde auf die Tagesordnung gesetzt, obwohl der Antrag in den Zuständigkeitsbereich der Amtsleitung falle und über die Stellenmehrung der Kreistag entscheide. Das Klimaschutzmanagement sei in Abteilung 1, Büro Landrat und damit in seiner unmittelbaren Nähe organisiert. Frau Dr. Rütgers habe ihm einen Vorschlag zum Thema Organisationsänderung unterbreitet, der nochmals erörtert und dem Gremium demnächst vorgestellt werde. Der Landrat erläutert anhand einiger Beispiele, wie der Klimaschutz bereits in einzelnen Organisationen umgesetzt werde.

KRin Lakhena Leng erkundigt sich, welche Gedanken dem Konzept zugrunde liegen würden.

Der Landrat erklärt, dass die Grundidee die sei, in jedem Sachgebiet/jeder Abteilung einen sogenannten „Kümmerer“ zu definieren, ähnlich wie bei der Digitalisierung und dem Controlling.

Dr. Lisa Rütgers informiert, dass das Konzept die Priorität des Klimaschutzes vorsehe und jedes Sachgebiet einen Maßnahmenplan entwickelt, wie es bis 2030 die Klimaneutralität durch Maßnahmen und Meilensteine unterstützen könne. Der Klimaschutzbeauftragte stehe im Austausch mit der Klimaschutzmanagerin.

KRin Lakhena Leng erkundigt sich, weshalb die Klimaschutzmanagerin nicht -wie die Gleichstellungsbeauftragte- unmittelbar der Dienststellenleitung zugeordnet werden könne.

Brigitte Keller, Abteilungsleiterin 1 (Zentrales und Bildung) erklärt, dass die Gleichstellungsbeauftragte nach innen wirke, indem sie Eingruppierungen, Stellenbesetzungen, Nachbesetzungen begleitet und darauf achte, dass es eine Geschlechtergleichheit gebe. Die Gleichstellungsbeauftragte habe das Recht, auch an Bewerbungsgesprächen teilzunehmen.

KR Martin Lechner erklärt, dass die Klimaschutzmanagerin dem Büro Landrat zugeteilt und somit seines Erachtens in der Nähe des Landrats sei. Er sehe auch die Verantwortung bei den Kreisrätinnen und Kreisräten, durch kritische Fragen in den Ausschüssen auf den Klimaschutz zu achten.

Der Landrat merkt an, dass er demokratisch den Antrag zur Abstimmung stelle, aber gleichzeitig empfehle, diesen abzulehnen. Sollte dieser angenommen werden, so der Landrat, würde er ihn der Regierung von Oberbayern zur Prüfung vorlegen.

 

 

 

Der Landrat erklärt mit Blick auf die Uhr, dass bei den noch folgenden öffentlichen Punkten nichts Gravierendes anstehe. Der noch auf der Tagesordnung stehende Punkt im nichtöffentlichen Teil erfolge per Eilentscheidung und darüber werde in der nächsten Sitzung berichtet. Die Genehmigung der nichtöffentlichen Niederschriften werde vertagt.

 

Der Landrat schließt die Sitzung um 19:02 Uhr.


Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

Abstimmung über den Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 11.09.2021:

1.   Die Klimaschutzmanager*in soll unmittelbar dem Landrat unterstellt sein (Stabsstelle analog Gleichstellungsbeauftragte).

2.   Integration des Klimaschutzmanagements in Fachämter: In den einzelnen Sachgebieten werden Personen bestimmt, die für das Thema Klimaschutz dort zuständig sind und der Klimaschutzmanager*in fachlich zuarbeiten bzw. ihr unterstehen. Das trifft auf alle Sachgebiete zu und gilt insbesondere für die Themenbereiche Mobilität, Bau (Liegenschaften), Umwelt, Naturschutz, Energieverbrauch und Beschaffung.

3.   Von diesen fachlich betrauten Personen wird laufend geprüft, welche Entscheidungen bzw. Planungen als klimarelevant eingestuft werden.

4.   Ämterübergreifende Zusammenarbeit: Die Klimaschutzmanager*in wird frühzeitig über alle wichtigen klimarelevanten Entscheidungen bzw. Planungen unterrichtet und angehört (aktive Teilnahme an allen Entscheidungsprozessen), hat ein Vetorecht und kann in den Gremien des Kreistags jederzeit die Position der Klimarelevanz darstellen (Vortragsrecht).

5.   Diese intensivierten Aufgabenstellungen im Klimaschutz sollen im Stellenplan 2022 berücksichtigt und auch besetzt werden (Neueinstellungen bzw. Umschichtungen).