Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Vorberatung        

SFB-Ausschuss am 14.10.2020, TOP 9ö

Sachvortragende(r):

Sabine Wenng, Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung (AfA)

 

Christian Ringfüßer, Institut für Sozialplanung, Jugend- und Altenhilfe, Gesundheitsforschung Statistik (SAGS)

Der Landrat führt kurz in den Sachverhalt ein und informiert, dass das Gesamtkonzept vor ca. drei Wochen in der Bürgermeisterdienstbesprechung vorgestellt wurde.

Er begrüßt Sabine Wenng (AfA) und Christian Ringfüßer (SAGS) die anhand einer Präsentation (Anlage 2 zum Protokoll) folgende Arbeitsmodule vorstellen:

  • Bestandsaufnahme
  • Kommunalbefragung
  • Expertenrunden für alle Handlungsfelder
  • Befragung Seniorenvertretungen
  • 1. Begleitgremium
  • Pflegebedarfsprognose
  • 2. und 3. Begleitgremium
  • Finalisierung des Berichts
  • Vorstellung der Ergebnisse (Bürgermeisterdienstbesprechung, SFB, KSA)

In der nachfolgenden Beratung werden folgende Punkte angesprochen:

KR Dr. Wilfried Seidelmann erklärt als Teilnehmer des seniorenpolitischen Arbeitskreises, wie wichtig der Ausbau von öffentlichen Toiletten und vor allem der haushaltsnahen Dienstleistungen sei, wobei er hier auf haftungsrechtliche, medizinische und arbeitsrechtliche Probleme hinweist, die abgedeckt bzw. geklärt werden müssten. Seines Erachtens müsse von politischer Seite Druck vor allem auch auf die Pflegekassen ausgeübt werden, um die haushaltsnahen Dienstleistungen besser zu honorieren. Des Weiteren weist er auf die Wohngeldförderung vom Landkreis hin, die noch nicht voll von den Pflegeschülern abgerufen wurde. Er bittet die anwesenden Herren Specht (Teamleiter Demografie) und Salberg (Leiter Abteilung 6) darüber einen Aufruf in der Zeitung zu machen.   

KRin Ottilie Eberl erklärt, dass das neue Seniorenpolitische Gesamtkonzept ein gutes Werk sei. Sie stellt die Frage, was der Kreistag konkret tun könne, vor allem im Bereich der Kurzzeitpflegeplätze und bittet die Verwaltung das zu eruieren, um in den nächsten Jahren wenigstens die 20 Plätze zu erreichen. Des Weiteren spricht sie die Möglichkeit an, mit der GWG, statt wie bisher nur EOF-geförderte Wohnungen, auch Mehrgenerationenhäuser mit angeschlossenem Quartierkonzept zu bauen. Zur Pflegeplatzbörse weist sie in ihrem Statement auf die Schattenseite dieses Projektes anhand eines Beispiels aus Schliersee hin und merkt an, dass die Grünphasen an Fußgängerampeln verlängert werden sollten, damit ältere Menschen die Straßen sicher überqueren können.

KRin Marina Matjanowski bedankt sich beim Team Demografie für deren Arbeit und, dass die Wichtigkeit und der wachsende Bedarf an Kurzzeitpflege erkannt und unterstrichen wurde. Sie weist auf einen bereits verbeschiedenen Antrag der CSU-FDP-Fraktion aus der vorangegangenen Wahlperiode zu diesem Thema hin und bittet, diesen Auftrag priorisiert umzusetzen. Sie schildert einen Fall aus der Klinik, indem eine schwer herzkranke Frau ihren OP-Termin absagte, weil sie keinen Kurzzeitpflegeplatz für ihre behinderte Tochter bekommen habe.

Jochen Specht erklärt, dass die fehlenden Kurzzeitpflegeplätze nicht nur ein landkreisspezifisches Problem seien. Er und sein Team haben sich intensiv mit diesem Thema befasst und auch mit den Heimleitern im Landkreis gesprochen. Er merkt an, dass ihm und seinem Team die Probleme (finanzielle Attraktivität, erhöhter Aufwand) bekannt seien und erklärt, dass der Landkreis daher die nach ‚WoLeRaF‘ (staatliche Richtlinie Pflege) geförderten Pflegeeinrichtungen pauschal noch einmal 4.240 € pro Platz (ohne großen Verwaltungsaufwand) bezuschusse. Sollte es politisch gewollt sein, mehr dafür zu zahlen, möchte er nur darauf hinweisen, dass mit jeder weiter steigenden Kostenaufstellung, bei der kein Cent rausgenommen werde, in einen Ertrag gefördert werde. Ein weiteres Problem seien die weichen Faktoren, so Jochen Specht und erläutert diese. Abschließend könne er mitteilen, dass die Förderung kostendeckend sei und von zwei Einrichtungen genutzt werde und zwei weitere daran interessiert seien.

KR Omid Atai geht auf den Wortbeitrag von KRin Eberl ein und erklärt, dass es seines Erachtens keine Mehrgenerationenhäuser und keine großartigen Konzepte brauche, die viel Geld kosten, sondern viele günstige und barrierefreie Wohnungen. Aufgrund eines von ihm gehörten Vortrages des Philosophen Richard David Precht regt er an, ein landkreiseigenes Programm für „Zivildienst für Rentner/im Alter“ auszuarbeiten.

KR Reinhard Oellerer verweist auf den Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen und der Forderung, in der nächsten Wohnbaukonferenz über soziale Bodennutzung zu sprechen. Denn er sei davon überzeugt, dass die öffentliche Hand das nicht auffangen könne, was im privaten Wohnungsbau gerade massiv aus dem Ruder laufe, wenn sie sich nicht neue Quellen erschließe, solange noch keine anderen gesetzlichen Regelungen getroffen wurden.

Auf die Nachfragen von KR Martin Lechner antwortet Jochen Specht, dass der Mangel an Pflegekräften an der schlechten Bezahlung, der geringen Anerkennung und an der Arbeitsbelastung liege. Flächendeckende Tarifverträge seien seines Erachtens aufgrund der Kaufkraft, wie im Landkreis Ebersberg, schwierig. Zur Pflegeplatzbörse erklärt er, dass in Bayern die Einrichtungen auf Basis der Freiwilligkeit freie Plätze melden. Für Pflegestützpunkte gäbe es auch eine Anschubfinanzierung von 15.000 € für die Errichtung einer solchen Pflegeplatzbörse. Leider können sich nicht mehrere Landkreise zusammenschließen und eine oberbayernweite Pflegeplatzbörse schaffen, weil dies laut dem für die Förderung zuständigen Landesamt für Pflege nicht möglich ist. Nach Abwägung aller Für und Wider habe die Verwaltung die Förderung von 15.000 € nicht in Anspruch genommen, so Jochen Specht abschließend.

Der Landrat bedankt sich bei Jochen Specht, seinem Team und allen, die sich hausintern an dem Konzept beteiligt haben, für die engagierte und kompetente Arbeit.


Der SFB-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.   Die Fortschreibung des seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes wird beschlossen und ist Bestandteil des Beschlusses (Anlage 3 zum Protokoll).

 

2.   Der Rhythmus für künftige Fortschreibungen wird auf zehn Jahre festgelegt. Die nächste Fortschreibung erfolgt im Jahr 2030.