Sitzung: 13.10.2021 SFB-Ausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Vorlage: 2021/0462
SFB-Ausschuss am 14.10.2020, TOP 9ö |
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Sachvortragende(r): |
Sabine Wenng, Arbeitsgruppe für Sozialplanung und
Altersforschung (AfA) |
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Christian Ringfüßer, Institut für Sozialplanung,
Jugend- und Altenhilfe, Gesundheitsforschung Statistik (SAGS) |
Der
Landrat führt kurz in den Sachverhalt ein und informiert, dass das
Gesamtkonzept vor ca. drei Wochen in der Bürgermeisterdienstbesprechung
vorgestellt wurde.
Er
begrüßt Sabine Wenng (AfA) und Christian Ringfüßer (SAGS) die anhand einer
Präsentation (Anlage 2 zum Protokoll) folgende Arbeitsmodule vorstellen:
- Bestandsaufnahme
- Kommunalbefragung
- Expertenrunden für alle Handlungsfelder
- Befragung Seniorenvertretungen
- 1. Begleitgremium
- Pflegebedarfsprognose
- 2. und 3. Begleitgremium
- Finalisierung des Berichts
- Vorstellung der Ergebnisse (Bürgermeisterdienstbesprechung, SFB,
KSA)
In
der nachfolgenden Beratung werden folgende Punkte angesprochen:
KR
Dr. Wilfried Seidelmann erklärt als Teilnehmer des seniorenpolitischen
Arbeitskreises, wie wichtig der Ausbau von öffentlichen Toiletten und vor allem
der haushaltsnahen Dienstleistungen sei, wobei er hier auf haftungsrechtliche,
medizinische und arbeitsrechtliche Probleme hinweist, die abgedeckt bzw.
geklärt werden müssten. Seines Erachtens müsse von politischer Seite Druck vor
allem auch auf die Pflegekassen ausgeübt werden, um die haushaltsnahen
Dienstleistungen besser zu honorieren. Des Weiteren weist er auf die
Wohngeldförderung vom Landkreis hin, die noch nicht voll von den Pflegeschülern
abgerufen wurde. Er bittet die anwesenden Herren Specht (Teamleiter Demografie)
und Salberg (Leiter Abteilung 6) darüber einen Aufruf in der Zeitung zu
machen.
KRin
Ottilie Eberl erklärt, dass das neue Seniorenpolitische Gesamtkonzept ein gutes
Werk sei. Sie stellt die Frage, was der Kreistag konkret tun könne, vor allem
im Bereich der Kurzzeitpflegeplätze und bittet die Verwaltung das zu eruieren, um
in den nächsten Jahren wenigstens die 20 Plätze zu erreichen. Des Weiteren spricht
sie die Möglichkeit an, mit der GWG, statt wie bisher nur EOF-geförderte
Wohnungen, auch Mehrgenerationenhäuser mit angeschlossenem Quartierkonzept zu
bauen. Zur Pflegeplatzbörse weist sie in ihrem Statement auf die Schattenseite
dieses Projektes anhand eines Beispiels aus Schliersee hin und merkt an, dass
die Grünphasen an Fußgängerampeln verlängert werden sollten, damit ältere
Menschen die Straßen sicher überqueren können.
KRin
Marina Matjanowski bedankt sich beim Team Demografie für deren Arbeit und, dass
die Wichtigkeit und der wachsende Bedarf an Kurzzeitpflege erkannt und
unterstrichen wurde. Sie weist auf einen bereits verbeschiedenen Antrag der
CSU-FDP-Fraktion aus der vorangegangenen Wahlperiode zu diesem Thema hin und
bittet, diesen Auftrag priorisiert umzusetzen. Sie schildert einen Fall aus der
Klinik, indem eine schwer herzkranke Frau ihren OP-Termin absagte, weil sie
keinen Kurzzeitpflegeplatz für ihre behinderte Tochter bekommen habe.
Jochen
Specht erklärt, dass die fehlenden Kurzzeitpflegeplätze nicht nur ein
landkreisspezifisches Problem seien. Er und sein Team haben sich intensiv mit
diesem Thema befasst und auch mit den Heimleitern im Landkreis gesprochen. Er
merkt an, dass ihm und seinem Team die Probleme (finanzielle Attraktivität,
erhöhter Aufwand) bekannt seien und erklärt, dass der Landkreis daher die nach
‚WoLeRaF‘ (staatliche Richtlinie Pflege) geförderten Pflegeeinrichtungen
pauschal noch einmal 4.240 € pro Platz (ohne großen Verwaltungsaufwand)
bezuschusse. Sollte es politisch gewollt sein, mehr dafür zu zahlen, möchte er
nur darauf hinweisen, dass mit jeder weiter steigenden Kostenaufstellung, bei
der kein Cent rausgenommen werde, in einen Ertrag gefördert werde. Ein weiteres
Problem seien die weichen Faktoren, so Jochen Specht und erläutert diese.
Abschließend könne er mitteilen, dass die Förderung kostendeckend sei und von
zwei Einrichtungen genutzt werde und zwei weitere daran interessiert seien.
KR
Omid Atai geht auf den Wortbeitrag von KRin Eberl ein und erklärt, dass es
seines Erachtens keine Mehrgenerationenhäuser und keine großartigen Konzepte
brauche, die viel Geld kosten, sondern viele günstige und barrierefreie
Wohnungen. Aufgrund eines von ihm gehörten Vortrages des Philosophen Richard
David Precht regt er an, ein landkreiseigenes Programm für „Zivildienst für
Rentner/im Alter“ auszuarbeiten.
KR
Reinhard Oellerer verweist auf den Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90 /
Die Grünen und der Forderung, in der nächsten Wohnbaukonferenz über soziale
Bodennutzung zu sprechen. Denn er sei davon überzeugt, dass die öffentliche
Hand das nicht auffangen könne, was im privaten Wohnungsbau gerade massiv aus
dem Ruder laufe, wenn sie sich nicht neue Quellen erschließe, solange noch keine
anderen gesetzlichen Regelungen getroffen wurden.
Auf
die Nachfragen von KR Martin Lechner antwortet Jochen Specht, dass der Mangel
an Pflegekräften an der schlechten Bezahlung, der geringen Anerkennung und an
der Arbeitsbelastung liege. Flächendeckende Tarifverträge seien seines
Erachtens aufgrund der Kaufkraft, wie im Landkreis Ebersberg, schwierig. Zur
Pflegeplatzbörse erklärt er, dass in Bayern die Einrichtungen auf Basis der
Freiwilligkeit freie Plätze melden. Für Pflegestützpunkte gäbe es auch eine
Anschubfinanzierung von 15.000 € für die Errichtung einer solchen
Pflegeplatzbörse. Leider können sich nicht mehrere Landkreise zusammenschließen
und eine oberbayernweite Pflegeplatzbörse schaffen, weil dies laut dem für die
Förderung zuständigen Landesamt für Pflege nicht möglich ist. Nach Abwägung
aller Für und Wider habe die Verwaltung die Förderung von 15.000 € nicht in
Anspruch genommen, so Jochen Specht abschließend.
Der
Landrat bedankt sich bei Jochen Specht, seinem Team und allen, die sich hausintern
an dem Konzept beteiligt haben, für die engagierte und kompetente Arbeit.
Der SFB-Ausschuss fasst
folgenden Beschluss:
Dem Kreis- und
Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Dem Kreistag wird folgender
Beschluss vorgeschlagen:
1. Die
Fortschreibung des seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes wird beschlossen und ist
Bestandteil des Beschlusses (Anlage 3 zum Protokoll).
2. Der
Rhythmus für künftige Fortschreibungen wird auf zehn Jahre festgelegt. Die
nächste Fortschreibung erfolgt im Jahr 2030.