Vorberatung        

KSA-Ausschuss am 13.11.2017, TOP 10ö

SFB-Ausschuss am 21.03.2018, TOP 9ö

SFB-Ausschuss am 02.10.2018, TOP 15ö

SFB-Ausschuss am 29.05.2019, TOP 6ö

SFB-Ausschuss am 01.10.2019, TOP 13ö

SFB-Ausschuss am 14.10.2020, TOP 6ö

SFB-Ausschuss am 04.05.2021, TOP 5ö

Sachvortragende(r):

Jochen Specht, Abteilung 6, Teamleiter Demografie

 

Hubert Radan, Heimleiter Caritas Altenheim Marienheim Glonn

Jochen Specht hält einen kurzen Sachvortrag mit Hinweis auf die Sitzungsvorlage.

Auswirkung auf den Haushalt:

Der im Haushalt 2021 veranschlagte Defizitausgleich in Höhe von 65.000 € für den Betrieb der SAPV wird in einen einmaligen Investitionskostenzuschuss für die Hospizinsel umgewandelt. Dieser Betrag ist bisher für die SAPV im Teilbudget des Kreis- und Strategieausschusses ausgewiesen worden.

Für die kommenden Haushaltsjahre 2022 und 2024 wird der Defizitausgleich für den Betrieb der Hospizinsel auf 65.000 € festgeschrieben, im Sinne einer transparenten Haushaltsführung allerdings künftig dem Teilbudget des SFB-Ausschusses zugeordnet.

 

Der Heimleiter Hubert Radan erläutert anhand einer Präsentation (Anlage 4 zum Protokoll) die Räumlichkeiten für die Hospizinsel, die Zielgruppe sowie die Aufnahmekriterien, die Ziele der Pflege und Betreuung, das Mitarbeiterteam, die ärztliche Betreuung, die Finanzierung und Kalkulation sowie die Kalkulation bei unterschiedlicher Belegungssituationen sowie die Spenden.

KRin Marina Matjanovski hält folgendes Statement:

„Liebe Gäste, Presse, Kollegen und Verwaltung,

Heute ist ein wichtiger Tag ...

Nicht nur für mich, für meinen ehemaligen Kreistagskollegen Herr Jorga und meine CSU/FDP-Fraktion, die diesen Antrag gestellt haben, sondern für die Palliativpatienten, sowie für alle Bürger im Landkreis Ebersberg.

Mit der Inbetriebnahme der Hospizinsel schließen wir eine Lücke in der palliativen Versorgung von Schwerstkranken im Landkreis Ebersberg, die nur noch kurze Zeit zu leben haben und in ihrer schwersten Zeit eine medizinisch-pflegerische Hospizbetreuung rund um die Uhr benötigen.

Zu Hause können die Angehörigen diese zunehmend komplexere medizinische und/oder pflegerische Versorgung nicht immer leisten.

Die aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen verstärken den Bedarf an dieser Hospizversorgung.

So zum Beispiel

- der ständig steigende Anteil an alleinlebenden Menschen

- auch Menschen, die keine Kinder haben, oder die Kinder sind erwerbstätig

- Menschen, die in kleinen Wohnungen leben, die bestehende SAPV (ambulante Palliativversorgung) ist für diese Patienten nur stundenweise vorhanden.

Ich danke der Verwaltung, dass sie kontinuierlich an der Umsetzung des Antrags gearbeitet hat.

Herrn Landrat danke ich für die Unterstützung dieses Projektes. Danke an die Leitung und die Mitarbeiter des Marienheims, dass sie diesen Schritt gewagt haben, die Hospizinsel in ihren Betrieb einzugliedern.

Und mein Dank an Sie liebe Kolleginnen und Kollegen für Ihre Unterstützung“

KR Martin Lechner merkt an, wie er die Hospizinsel finanziert hätte (Landkreis zahlt pro Einwohner 50 Cent) und erkundigt sich, ob die Landkreisbürger eine sogenannte Hospizversicherung von z.B. 30 € abschließen könnten, um bei Bedarf im Marienheim einen Hospizplatz zu bekommen. Er könnte sich nämlich vorstellen, dass einige Bürgerinnen und Bürger dazu bereit wären, hier zu investieren. Auf seine Nachfrage, ob für den Landkreis sechs Zimmer mit einer Verweildauer von rund 20 Tagen ausreichend seien antwortet Hubert Radan, dass der Bedarf derzeit für ihn schwierig abzuschätzen sei. Sie hätten für die Kalkulation Erfahrungswerte aus dem Landkreis Mühldorf zu Grunde gelegt und müssten erst eigene Erfahrungen sammeln. Weiter erklärt Hubert Radan, dass sie vom Personalschlüssel her zwischen einem Hospiz und einer stationären Einrichtung liegen würden und erläutert den Unterschied zwischen seiner Einrichtung und einer „echten“ Hospizeinrichtung.     

Auf den Vorschlag eine Hospizversicherung einzuführen erklärt Hubert Radan, dass dies unter Einbeziehung von ethischen Gründen überlegt werden könnte.

Der Landrat bedankt sich beim Team Demografie, bei Herrn Radan, der Caritas und allen Beteiligten, die zum Betrieb der Hospizinsel im Landkreis Ebersberg beitragen. Ziel des Antrages der CSU-FDP-Fraktion war, so der Landrat, ein stationäres Hospiz zu etablieren, was sich der Landkreis weiterhin bewusst halte, aber aufgrund von regionalen Versorgungsschlüsseln mittelfristig nicht genehmigt bekomme; außerdem stünden auch für den Landkreis derzeit keine freien Plätze zur Verfügung. Seines Erachtens sei mit der Hospizinsel dem Landkreis eine gute Lösung in der Ergänzung der Systeme gelungen, für das er dankbar sei.  

Er stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.  

 

 

 

 

Nach Beschlussfassung begrüßt der Landrat den Geschäftsführer des Caritasverbandes der Erzdiözese München und Freising e.V. Matthias Hilzensauer. Der Landrat und der Geschäftsführer unterschreiben den Vertrag.

Die Sitzung wird hierfür von 17:11 Uhr bis 17:14 Uhr unterbrochen.

KR Dr. Wilfried Seidelmann merkt währenddessen an, dass er als betreuender Arzt die gute Betreuung (auch der Sterbenden) im Marienheim in Glonn gesehen habe und durch Gespräche mit Vertretern der Caritas in Rosenheim sowie in den entsprechenden Ausschüssen auch als treibende Kraft für die Ansiedelung der Hospizinsel im Marienheim verantwortlich sei.


Der SFB- Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Das Marienheim in Glonn erhält einen einmaligen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 65.000 Euro.

2.   Die ausgehandelte Vereinbarung über den Defizitausgleich für den Betrieb der Hospizinsel und der Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) im Landkreis Ebersberg wird genehmigt. Die Vereinbarung ist Anlage 5 zur Niederschrift und Bestandteil dieses Beschlusses.

3.   Der Caritasverband München und Freising e.V. berichtet den Mitgliedern des SFB-Ausschusses einmal jährlich zum Sachstand der Hospizinsel und der Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV).