Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1, Anwesend: 15

Vorberatung        

3. Jugendhilfeausschuss am 23.10.2014, TOP 8ö

6. Jugendhilfeausschuss vom 22.10.2015, TOP 18ö

8. Jugendhilfeausschuss vom 13.10.2016, TOP 5ö

11. Jugendhilfeausschuss vom 12.10.2017, TOP 16ö

17. Jugendhilfeausschuss vom 10.10.2019, TOP 4ö

02. Jugendhilfeausschuss vom 13.10.2020, TOP 4ö

Sachvortragende(r):

Philipp Spiegelsberger, Geschäftsführer Kreisjugendring Ebersberg

Philipp Spiegelsberger hält einen Sachvortrag anhand einer Präsentation (Anlage 1 zum Protokoll) in dem er auf Personal/ –kosten, Sachkosten, den Verwendungszweck und auf die Aufgaben und Angebote des Kreisjugendrings eingeht.

Der Landrat bedankt sich bei Philipp Spiegelsberger für die Präsentation und stellvertretend für das Engagement des Kreisjugendrings im Landkreis.

Philipp Spiegelsberger beantwortet die Fragen von KR Christian Bauer zur Kostensteigerung (mehr Angebote durch den KJR; im Jahr 2017 wurde eine weitere Stelle genehmigt, die mehr Prozesse angestoßen hat; Nebenkostensteigerung im Bereich Datenschutz aufgrund der Umstellung von Ehrenamt auf externe Datenschutzfirma), zu den Förderungen (insgesamt 140.000 €) und zu den Rücklagen (Vorgabe durch Satzung). Philipp Spiegelsberger bietet KR Bauer an, ihm bei Bedarf eine detaillierte Übersicht über die Entwicklung der Kostenstellen der letzten Jahre zu übersenden.

Florian Robida weist ergänzend auf die dynamisierenden Tarifsteigerungen im TVöD sowie auf die im Jugendhilfeausschuss gefassten Beschlüsse bzgl. der Stellenmehrung, als auch auf den Tagesordnungspunkt 6 ö (Kreisjugendring; Vertrag zur Wahrnehmung der Aufgaben der Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg) hin.

Mitglieder des Gremiums sprechen die wertvolle Jugendarbeit an, die der Kreisjugendring, auch präventiv und im Bereich der Jugendfeuerwehr, leistet.

Es folgt keine weitere Wortmeldung.

Der Landrat stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Der Landkreis bewilligt, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2022, dem Kreisjugendring Ebersberg für die Personalkosten einen Zuschuss in Höhe von 257.041,- Euro.

 

2.   Der Landkreis bewilligt, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2022, dem Kreisjugendring Ebersberg für die Sachkosten einen Zuschuss in Höhe von 320.076,- Euro.