Sitzung: 20.10.2021 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: angenommen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1, Anwesend: 15
Vorlage: 2021/0425
Vorberatung |
3. Jugendhilfeausschuss
am 23.10.2014, TOP 8ö 6. Jugendhilfeausschuss vom 22.10.2015, TOP 18ö 8. Jugendhilfeausschuss
vom 13.10.2016, TOP 5ö 11.
Jugendhilfeausschuss vom 12.10.2017, TOP 16ö 17.
Jugendhilfeausschuss vom 10.10.2019, TOP 4ö 02. Jugendhilfeausschuss
vom 13.10.2020, TOP 4ö |
Sachvortragende(r): |
Philipp Spiegelsberger, Geschäftsführer Kreisjugendring Ebersberg |
Philipp Spiegelsberger hält einen
Sachvortrag anhand einer Präsentation (Anlage 1 zum Protokoll) in dem er auf
Personal/ –kosten, Sachkosten, den Verwendungszweck und auf die Aufgaben und
Angebote des Kreisjugendrings eingeht.
Der Landrat bedankt sich bei
Philipp Spiegelsberger für die Präsentation und stellvertretend für das
Engagement des Kreisjugendrings im Landkreis.
Philipp Spiegelsberger beantwortet
die Fragen von KR Christian Bauer zur Kostensteigerung (mehr Angebote durch den
KJR; im Jahr 2017 wurde eine weitere Stelle genehmigt, die mehr Prozesse
angestoßen hat; Nebenkostensteigerung im Bereich Datenschutz aufgrund der
Umstellung von Ehrenamt auf externe Datenschutzfirma), zu den Förderungen
(insgesamt 140.000 €) und zu den Rücklagen (Vorgabe durch Satzung). Philipp Spiegelsberger
bietet KR Bauer an, ihm bei Bedarf eine detaillierte Übersicht über die
Entwicklung der Kostenstellen der letzten Jahre zu übersenden.
Florian Robida weist ergänzend auf die
dynamisierenden Tarifsteigerungen im TVöD sowie auf die im Jugendhilfeausschuss
gefassten Beschlüsse bzgl. der Stellenmehrung, als auch auf den
Tagesordnungspunkt 6 ö (Kreisjugendring; Vertrag zur Wahrnehmung der Aufgaben
der Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg) hin.
Mitglieder des Gremiums sprechen die
wertvolle Jugendarbeit an, die der Kreisjugendring, auch präventiv und im
Bereich der Jugendfeuerwehr, leistet.
Es folgt keine weitere Wortmeldung.
Der Landrat stellt den Beschlussvorschlag
zur Abstimmung.
Der Jugendhilfeausschuss fasst
folgenden Beschluss:
1. Der
Landkreis bewilligt, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2022, dem
Kreisjugendring Ebersberg für die Personalkosten einen Zuschuss in Höhe von
257.041,- Euro.
2. Der
Landkreis bewilligt, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2022, dem
Kreisjugendring Ebersberg für die Sachkosten einen Zuschuss in Höhe von
320.076,- Euro.