Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 4, Anwesend: 13

Vorberatung        

Rechnungsprüfungsausschuss am 22.10.2020, TOP 3 N

Sachvortragende(r):

Michael Ottl, wissenschaftlicher Rechtsberater und Leiter Büro des Landrats

Michael Ottl erläutert den Sachverhalt der Sitzungsvorlage und verweist bei Rückfragen auf die anwesende Leiterin des Revisionsamtes sowie deren Mitarbeiter.

Einführend bedankt sich KRin Lakhena Leng bei der Verwaltung und dem Revisionsamt für deren Arbeit. Sie erklärt, dass sie dem Jahresabschluss aber nicht zustimmen könne, weil sie im Rechnungsprüfungsausschuss, dessen Mitglied sie sei, festgestellt habe, dass ihr die Prüfungen durch das Revisionsamt nicht nachvollziehbar genug waren, daher habe sie auch einen entsprechenden Antrag gestellt. Sie habe im Bericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) erhebliche Mängel und Beanstandungen gesehen, so dass sie nicht von einer ordnungsgemäßen Buchführung, allein durch die IT und durch die Prozesse, ausgehen könne. Ihrer Meinung nach, müsse eine Vollprüfung durchgeführt werden, wofür aber die Ressourcen fehlen. Die Kreistagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen würden daher dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen, so KRin Leng.

Der Landrat erteilt der Leiterin des Revisionsamtes Jutta Plischke das Wort, die erklärt, dass der Prüfungsbericht des Landkreises im Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) behandelt und sich die Mitglieder mehrheitlich für ausgesprochen hätten, die Empfehlung an den Kreis- und Strategieausschuss zu übernehmen. Eingehend auf die Vorwürfe von KRin Leng erklärt sie, dass die Verwaltung in der ersten Sitzung des RPA in der neuen Wahlperiode die Dokumentationen ihrer Prüfungshandlungen nicht dabeigehabt habe, weil es in den vorangegangenen Sitzungen nicht verlangt wurde. Diese Dokumentationen gebe es natürlich und sie habe in der darauffolgenden Sitzung versucht, diese darzustellen. Es müsse berücksichtigt werden, so Plischke, dass die Anforderungen des Handelsgesetzbuches (HGB) bzw. in der Wirtschaft ein wenig anders seien, als im Landkreis. Es sei richtig, dass es gewisse Abweichungen gebe, die der BKPV festgestellt habe, weil der Landkreis Ebersberg einer der ersten war, der auf die Doppik umgestellt habe. Zu diesem Zeitpunkt gab es die KommHVDoppik noch nicht. Es gebe einige Abweichungen, aber grundsätzlich, könne nicht gesagt werden, dass die Buchführung des Landkreises nicht ordnungsgemäß sei, was auch der BKPV so sehe. Sie verweist auf ihre anwesenden erfahrenen Kollegen, die sich sehr intensiv mit den Prüfungen auseinandersetzen und ihre Berichte entsprechend abfassen würden. Sie merkt an, dass das Revisionsamt eigenverantwortlich handle, denn sie seien nicht weisungsgebunden – das Revisionsamt weise lediglich auf die Beanstandungen hin.

Auf die Nachfrage von KR Manfred Schmidt erklärt Jutta Plischke, dass es auch Beanstandungen inhaltlicher Art gab. Das Revisionsamt sei im engen Austausch mit dem Sachgebiet ‚Finanzen‘. Es gebe auch unterjährige Begleitprüfungen, damit unterjährige Beanstandungen bearbeitet werden können, was aber auch im Prüfungsbericht festgehalten werde.

KRin Lakhena Leng merkt an, dass im Bericht des BKPV stehe, dass die Finanzrechnung nicht ordnungsgemäß gegenüber den gesetzlichen Bestimmungen sei. Es gebe Abrechnungsfehler, die zu einem Schaden geführt hätten, wenn es der BKPV nicht festgestellt und daraufhin nicht richtig umgebucht worden wäre. Fehler können passieren, so KRin Leng, es gehe ihr nur darum, wie damit umgegangen werde und, dass die Beanstandungen zielorientiert nachverfolgt werden.

Nachdem es keine weitere Wortmeldung gibt, stellt der Landrat den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Auf Grund des Ergebnisses der örtlichen Rechnungsprüfung wird der Jahresabschluss des Landkreises Ebersberg für das Haushaltsjahr 2018 mit den auf den Seiten 24 bis 25, 33 bis 36, 42 bis 43 und 52 des Berichts vom 06.08.2020 ausgewiesenen Summen gemäß Art. 88 Abs. 3 LkrO festgestellt.

Diese Abschlusszahlen sind Bestandteil dieses Beschlusses und Anlage zur Niederschrift.

Punkt 1 des Beschlusses des Kreis- und Strategieausschusses vom 09.05.2019 (TOP 8 Ö) zur Verbuchung des Jahresüberschusses 2018 i.H.v. 9.139.296,58 € wird bestätigt.

Darüber hinaus wird dieser erwirtschaftete Jahresüberschuss der Ergebnisrücklage zugeführt.