Beschluss: Mehrere Beschlüsse

Vorberatung        

KSA am 22.02.2021, TOP N 22

Sachvortragende(r):

Michael Ottl, wissenschaftlicher Rechtsberater und Leiter Büro des Landrats

 

Jutta Plischke, Leiterin Revisionsamt

Sachvortrag von Michael Ottl mit Vorstellung des folgenden Empfehlungsbeschlusses des Rechnungsprüfungsausschusses am 25.03.2021:

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird empfohlen:

a) eine externe Prüfung der rechnungslegungsrelevanten IT-Systeme und Prozesse in Auftrag zu geben sowie

b) ergänzend zur örtlichen Prüfung durch das Revisionsamt sowie zur überörtlichen Prüfung durch den BKPV hinsichtlich der Jahresabschlüsse des Landkreises sowie des Sondervermögens Kreisklinik einen zusätzlichen externen Sachverständigen alle 4 Jahre zu beauftragen und

c) eine Aufstellung über die geleisteten Zahlungen des Landkreises an die Kreisklinik Ebersberg gGmbH für den Zeitraum 2017 bis 2021 anzufertigen.

 

Michael Ottl erklärt zu Punkt b), dass er die geltende Rechtslage mit dem bayerischen Landkreistag abgestimmt habe, mit dem Ergebnis, dass nur eine punktuelle Nachprüfung durch einen externen Sachverständigen möglich sei, aber keine Vollprüfung. Eine Doppelprüfung werde haushaltsrechtlich kritisch gesehen, denn es gebe bereits das Revisionsamt sowie den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV).

Jutta Plischke erklärt zu a), dass der BKPV mehrere Monate im Haus war und entsprechende Fachleute dabeihatte, um auch die EDV zu prüfen. Der Prüfungsbericht sei sehr ausführlich und es wurden keine großen oder gravierenden Fehler festgestellt. Der BKPV könne als Externer, unabhängiger Dritter, gesehen werden, denn das sei jemand, der von außen komme und auch entsprechende Fachleute dabeihabe. Sie habe sich bei anderen Landkreisen umgehört und es gebe keinen, der eine 3-fach Prüfung seiner Haushalte vornehme.

KRin und Antragstellerin Lakhena Leng erklärt, dass zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im RPA im März 2021 sie noch andere Erkenntnisse hatten. Zwischenzeitlich liege der Bericht des BKPV vor und sie habe festgestellt, dass dieser die IT und die Prozesse ausführlich geprüft habe. Sie sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Beanstandungen des BKPV durchaus Mängel zeigen, die aufzeigen würden, dass der Landkreis einen dringenden Handlungsbedarf habe. Deswegen sehe sie auch keine Notwendigkeit mehr, hier nachzuprüfen, sondern darin, die Mängel dringend zu beheben. Zu Punkt b) des Empfehlungsbeschlusses merkt sie an, dass der externe Sachverständige nur ergänzend (punktuell) zur örtlichen Prüfung tätig werden solle. Somit widerspreche ihre Empfehlung nicht dem, was die Verwaltung mit den anderen Ämtern abgestimmt habe.

KR Martin Wagner erklärt, dass die Gemeinden ebenfalls eine unangekündigte Prüfung durch den BKPV bekommen würden, die sehr langwierig seien und es keinen Bericht ohne Mängel gebe. Sollte der BKPV feststellen, dass der Landkreis eine zusätzliche externe Prüfung brauche, dann sei er natürlich dafür, aber ohne das, sei es für ihn zu teuer und nicht nötig.

KR Alexander Müller erklärt, dass der Landkreis keine dritte Prüfung brauche. Verständigen könnte man sich darauf, dass der Rechnungsprüfungsausschuss bestimme, was durch den BKPV geprüft werden solle, weil es z.B. durch das Revisionsamt zu wenig abgedeckt sei.

KRin Lakhena Leng merkt an, dass der BKPV nur alle sechs Jahre für vier Monate komme. Es gehe ihr darum, wenn sie Themen bei einem Jahresabschluss finden, die genauer betrachtet werden sollen, dann sei es zu spät auf den BKPV zu warten. Es gehe ihr auch darum, Transparenz und eine gewisse Sicherheit zu haben sowie, um zeitnahe Maßnahmen ergreifen zu können.

KR und Fraktionsvorsitzender der CSU-FDP-Kreistagsfraktion Martin Wagner erklärt, dass der Bericht des BKPV in der nächsten Fraktionssitzung Thema sein werde.

KRin Lakhena Leng erklärt, dass es ihr darum gehe, z.B. Prozesse nachzuprüfen und, dass die IT keine Fehler mache.

KR und Mitglied des RPA Dr. Wilfried Seidelmann bedankt sich bei KRin Lakhena Leng für deren Engagement und erklärt, dass viele Ungereimtheiten aufgetreten seien und es ihm ebenfalls ein Anliegen sei, das IT-System zu hinterfragen und überprüfen zu lassen, denn die Mitglieder des RPA seien keine Experten, auch wenn sie sich bemühen würden, sich in die Thematik einzuarbeiten. Ihm sei der Punkt c) des Empfehlungsbeschlusses wichtig und wie es deklariert werde. In diesem Sinne, könne er KRin Leng nur recht geben.

KR Manfred Schmidt erklärt, dass ihm aktuell eine dritte Prüfungsinstanz als nicht erforderlich und wünschenswert erscheine, denn er habe keine Anhaltspunkte, dem zuzustimmen. Nach seiner Kenntnis, habe der RPA das Recht, in Einzelfällen, wenn das Fachwissen erforderlich sei, einen Wirtschaftsprüfer einzuschalten, um einen Sachverhalt zu klären und beurteilen zu können.  

KR Alexander Müller merkt an, dass seines Erachtens der Bedarf von punktuellen Nachprüfungen durch einen Fachexperten in den jährlichen Revisionsplan aufgenommen werden müsse, so sei es zumindest gelebte Praxis in der Industrie. 

KRin Dr. Renate Glaser beantragt, die Punkte einzeln zur Abstimmung zu stellen.

Brigitte Keller, Abteilungsleiterin 1 geht auf den Vorwurf mangelnder Transparenz ein und verweist auf die Haushaltspläne und Jahresabschlüsse sowie auf die Kostenstelle 041 mit den Plan-, Ist-Vergleichen der Jahresabschlüsse. Daher könne sie den Vorwurf nicht stehen lassen. Sie erklärt, dass eine doppische Haushaltsführung nichts mit dem HGB zu tun habe. Eine Buchung nach KommHV-Doppik erfolge nach der KommHV-Doppik der drei Komponentenrechnung. Neben der Ergebnisrechnung und der Bilanz müsse die öffentliche Verwaltung noch in einer dritten Rechnung buchen, in der die Zahlungsflüsse nochmals abgebildet würden. Wichtig sei ihr zu unterscheiden, dass die öffentliche Verwaltung in drei und das HGB in zwei Komponentenrechnungen buche. Zu den Beanstandungen des BKPV erklärt sie, dass diese zur Beurteilung an die Rechtsaufsichtsbehörde der Regierung von Oberbayern gehen, sollte diese gravierende Mängel feststellen, dann würden sie sich an den Landkreis wenden und um eine Stellungnahme bitten. Sie erklärt, dass eine Entlastung sehr viel mit Vertrauen zu tun habe, welches abgesprochen werde, wobei sich die Mitarbeiter des Sachgebietes Finanzen und des Revisionsamtes redlich um Transparenz bemühen würden. Sie habe gerade den Eindruck, dass ein großes Misstrauen gegenüber der Verwaltung ausgedrückt werde, was ihres Erachtens nicht gerechtfertigt sei, weil die Prüfungen sehr umfangreich seien und sich die Verwaltung denen gerne stelle.

KRin Lakhena Leng erklärt, dass es nicht um Vertrauen, sondern um Beweise gehe. Der BKPV habe bemängelt, dass die Beanstandungen der letzten 12 Jahre nicht behoben wurden. Sie gehe davon aus, dass die Mitarbeiter ihr Bestes geben. Sie möchte das nicht auf eine emotionale Ebene kommen lassen, denn kritische Äußerungen müssen möglich sein. Ihre Fraktion würde hinter den Punkten b) und c) des Empfehlungsbeschlusses stehen.

KR Dr. Wilfried Seidelmann merkt an, dass es für ihn gut sei, wenn die IT-Systeme geprüft werden. Er verweist auf den TOP 16 ö und bittet um eine Übersicht der Zahlungen an die Kreisklinik, was Brigitte Keller zusagt, da die Zahlen vorhanden seien.

KR Martin Wagner merkt an, dass die Rechtsaufsicht einschreiten würde, sollte es eine gravierende Beanstandung geben.

KRin Lakhena Leng merkt an, dass sie darüber traurig sei, was hier passiere. Sie habe lediglich den Bericht aufgrund ihrer Erfahrungen im Bereich der Wirtschaftsprüfung bewertet.

Michael Ottl erklärt nochmals zu Punkt b), dass es zwei Sachverständige gebe, zum einen den BKPV und zum anderen das Revisionsamt und dann gebe es noch die Regierung von Oberbayern als Rechtsaufsichtbehörde. Seines Erachtens würde der Landkreis gegen haushaltsrechtliche Grundsätze verstoßen, wenn ergänzend zur örtlichen Prüfung durch das Revisionsamt sowie zur überörtlichen Prüfung durch den BKPV ein zusätzlicher externer Sachverständigen hinzugezogen werde. Sollte der Punkt b) des Empfehlungsbeschlusses mehrheitlich positiv verbeschieden werden, würde er dem Landrat empfehlen müssen, diesen der Regierung von Oberbayern zur Beanstandung vorzulegen.

Der Landrat stellt fest, dass sich der Punkt a) des Empfehlungsbeschlusses aufgrund der Sachverhaltsdarstellung erledigt habe, worauf keine Gegenrede folgt.

Der Landrat stellt die Punkte b) und c) getrennt zur Abstimmung.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgende Beschlüsse:

Abstimmung über den Empfehlungsbeschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 25.03.2021 an den Kreis- und Strategieausschuss:

a)    Eine externe Prüfung der rechnungslegungsrelevanten IT-Systeme und Prozesse in Auftrag zu geben.

&

Aufgrund der Sachverhaltsdarstellung und der geltenden Rechtslage hat sich eine Beschlussfassung zu diesem Punkt erledigt.

b)    Ergänzend zur örtlichen Prüfung durch das Revisionsamt sowie zur überörtlichen Prüfung durch den BKPV hinsichtlich der Jahresabschlüsse des Landkreises sowie des Sondervermögens Kreisklinik einen zusätzlichen externen Sachverständigen alle 4 Jahre zu beauftragen.

&

abgelehnt

Ja 5   Nein 8  Anwesend 13

c)  Eine Aufstellung über die geleisteten Zahlungen des Landkreises an die Kreisklinik Ebersberg gGmbH für den Zeitraum 2017 bis 2021 anzufertigen.

&

einstimmig angenommen

Ja 13   Nein 0  Anwesend 13