Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Sachvortragende(r):

Ana Stellmach, Leiterin des SG 14, Finanzen, Beteiligungen

 

 

Vor Eintritt in den TOP begrüßt der Landrat Karl Köller, Peggy Jakob und Stefan Huber von der Kreisklinik.

Ana Stellmach hält im Rahmen einer Präsentation (Anlage 04 zum Protokoll) einen kurzen Sachvortrag.

KR Dr. Wilfried Seidelmann regt an den Zuschuss i.H.v. 1,5 Mio.€ pro Jahr für medizinische Geräte offen zu lassen und hier keine Automatismen bei der Förderung der Kreisklinik zu generieren. Nach seiner Information erhält die Klinik diesen nur, wenn kein Ergebnisüberschuss erwirtschaftet wird. Im Rahmen der Haushaltsplanung seien die 1,5 Mio.€ aber bereits bis zum Jahr 2025 eingepreist. Brigitte Keller erläutert hier, dass die Ergebnisüberschüsse der Kreisklinik mit den Verlusten der Vorjahre verrechnet werden und der Klinik damit kein Überschuss für medizinische Geräte zur Verfügung steht. Der Zuschuss wird zudem ohnehin in jedem Jahr durch das Gremium im Rahmen des DAWI und der Beschlussfassung über den Haushalt entschieden.

Der am 07.10.2019 darüber gefasste Beschluss wird der Praxis nicht gerecht, wirft KR Reinhard Oellerer ein. Danach gibt es die klare Regelung, dass bei Erwirtschaftung von Überschüssen kein Zuschuss an die Kreisklinik gezahlt werden darf. Er stimmt Brigitte Keller zu, dass das Geld aufgrund der Verrechnung der Verluste jedoch eigentlich nicht da ist. Seiner Ansicht nach müsse der ursprünglich gefasste Beschluss zur Rechtssicherheit entsprechend geändert werden.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

Der Kreis- und Strategieausschuss nimmt die vorliegende Aufstellung zu Kenntnis. Eine Beschlussfassung für die Haushaltsplanung 2022 ff erfolgt im Rahmen der Haushaltsberatung 2022.