Vorberatung |
ULV-Ausschuss am 16.06.2021 TOP Ö7 |
Sachvortragende(r): |
Frank Burkhardt, Sachgebietsleiter SG 45 |
Vor Beratung des Tagesordnungspunktes informiert der Landrat
über die Bestellung von Frank Burkhardt zur Sachgebietsleitung 45 und
beglückwünscht diesen dazu.
Frank Burkhardt führt durch einen kurzen Sachvortrag in den
Antrag der AfD-Fraktion vom 24.09.2021 ein.
Daraufhin wird dem Antragsteller KR Manfred Schmidt das Wort
erteilt und nimmt zum Antrag der AfD-Fraktion ausführlich Stellung (Anlage 7
zum Protokoll).
Frank Burkhardt erläutert, dass in der Sitzungsvorlage neben
der unteren Naturschutzbehörde auch das Klimaschutzmanagement, der
Grundstücksbeschaffer des Landkreises und der Landschaftspflegeverband alle
Problemstellungen betreffend Moorrenaturierung aufgeführt hätten, die derzeit
vor dem Landkreis liegen würden. Dies bedeute nicht, dass die Probleme nicht
lösbar seien, es gäbe jedoch eine ganze Reihe rechtlicher und praktischer
Hürden. Eine wie durch den AfD-Antrag vorgeschlagene Umsetzung sei in der Kürze
der Zeit praktisch nicht möglich. Als wichtiges Puzzleteil erachtet er die
Information der Öffentlichkeit – denn „was ich kenne, schütze ich“, so Frank
Burkhardt.
Der Moorschutz trage nur ein kleines Quäntchen zum Klimaschutz
bei, so KRin Bianka Poschenrieder. Selbst wenn in Deutschland alle
trockengelegten Flächen renaturiert werden würden, bedeute dies lediglich eine
Einsparung von 6 % des CO2-Ausstosses.
KR Niklas Fent stimmt Punkt 1 des Beschlussvorschlags
grundsätzlich zu. Es habe auch bereits
einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grüne im ULV-Ausschuss zur Klimaaktie
gegeben. Danach sollen finanzielle Anreize geschaffen werden, die die
Bevölkerung zur Finanzierung in die Renaturierung animieren. Er bittet um den aktuellen
Sachstand betreffend Klimaaktie in einer der nächsten Sitzungen des
ULV-Ausschusses. Bei Punkt 2 des Beschlussvorschlags bittet er um
entsprechende Umformulierung. Die Landwirte sollen generell keinen Nachteil
erhalten, nicht nur bezogen auf Großvieheinheiten, was ja nicht bei allen
zutreffend sei. Zuletzt weist er auf den Koalitionsvertrag der voraussichtlich
neuen Bundesregierung hin, in dem eine nationale Moorschutzstrategie vereinbart
wurde. Auf diesen solle man ein Auge haben, ggf. könne der Landkreis davon
profitieren, so KR Niklas Fent.
KR Alexander Müller sieht die Moorrenaturierung unbestritten
als Beitrag für den Klimaschutz und appelliert daran alle Möglichkeiten zur
Abwendung der CO2-Katastrophe zu nutzen. Seiner Ansicht nach
gehe der Antrag der AfD-Fraktion in die richtige Richtung, aber dessen
Umsetzung sei zu langsam zu realisieren. Es würde zu viel Zeit vergehen bis der
Grund dem letzten Landwirt abgekauft werden würde. Es mache auch wenig Sinn den
Staat dabei in die Verantwortung zu nehmen, da Landwirte ungern ihren Grund
verkaufen. Sinnvoller wäre in seinen Augen ein finanzieller Ausgleich für die
Nichtbewirtschaftung von Flächen durch die EU oder den Bundeshaushalt. Der
Landwirt würde seinen Grund behalten und eine Art Stilllegungsprämie erhalten.
Darauf würde er sich eher einlassen und die Preise würden damit auch nicht
kaputt gemacht werden, so KR Alexander Müller.
Der Antragsteller KR Manfred Schmidt geht kurz auf die
Wortmeldungen aus dem Gremium ein. Dabei hält er an seiner Meinung der
Verschwendung öffentlicher Gelder für Öffentlichkeitsarbeit im Bereich des
Klimaschutzes fest. Es solle lieber an der Öffenltichkeitsarbeit gespart werden
und nicht beim Klima. Positiv empfindet er den Vorschlag der
Stilllegungsprämien durch KR Alexander Müller. Dies sei ein guter Weg, wenn
alle anderen Maßnahmen nicht oder nur unzureichend realisierbar wären.
KR Martin Lechner erläutert detailliert die sich ergebenen
landwirtschaftlichen Probleme durch die Moorrenaturierung. Würden jetzt die
Moore verwässert werden, würde der wünschenswerte Effekt erst in 20 bis 30
Jahren eintreten. Bei Stilllegung einer normal bewirtschafteten Grünlandfläche
würde zunächst für 10 Jahre ein Brennnesselmeer entstehen, das gemäht und das
Mähgut abgefahren werden müsse. Dabei entstehe die Problematik des
Mähguttransportes auf vernässter Fläche. Eine Stilllegung alleine sei nicht ausreichend,
diese gehe mit jährlicher Pflege und Bearbeitung der Flächen einher. Auch werde
landwirtschaftliche Fläche dringend für die Nahrungsmittelproduktion benötigt.
Er unterstütze die Initiative, sie müsse jedoch „zu Ende gedacht“ und „Hand und
Fuß“ haben.
Nach umfassender Diskussion über die Umformulierung des
Beschlussvorschlages ruft der Landrat zur Abstimmung des Beschlusses auf. Dabei
wird zunächst über den Antrag der AfD-Fraktion in Reinform abgestimmt und
sodann, auf Antrag durch KR Manfred Schmidt, getrennt über die neu formulieren
Punkte 1 und 2 des Vorschlags der Verwaltung.
Der ULV-Ausschuss
fasst folgenden Beschluss:
Abstimmung
über den Antrag der AfD-Fraktion vom 24.09.2021:
Die unerlässliche Renaturierung der zahlreichen Moore im Landkreis Ebersberg ist
im größtmöglichen Umfang und schnellstmöglich zu verwirklichen.
& |
abgelehnt |
Ja 1
Nein 13 |
Abstimmung über den
Vorschlag der Verwaltung:
1. Die Moorrenaturierung ist
unbestritten eine wichtige Maßnahme zur Co2-Bindung. Der Aufbau einer
Flächenagentur ist personalaufwändig und bei den derzeitigen Rahmenbedingungen
ist der (schnelle) Erfolg in Frage zu stellen.
& |
angenommen |
Ja 13
Nein 1 |
2. Die Verwaltung wird
beauftragt, bei den zuständigen Stellen darauf hinzuwirken, dass
- für Moorflächen ein höherer
Preis bezahlt wird, ohne dass sich das „Preisgefüge“ für Grundstücke innerhalb
der Gemeinde ändert (on-Top-Bezuschussung)
- Landwirte, die Moorflächen
abgeben oder zur Verfügung stellen, keine betrieblichen Nachteile erleiden.
- Stilllegungsprämien an die Landwirte bezahlt
werden, ohne dass Grund verkauft wird.
angenommen |
Ja 13
Nein 1 |