Vorberatung        

Kreis- und Strategieausschuss am 19.07.2021, TOP 5 Ö

Kreistag am 02.08.2021, TOP 5 Ö

Sachvortragende(r):

Anton Blank, Fachstelle Zentrales Controlling

 

 

Anton Blank, Fachstelle Zentrales Controlling, stellt den Sachverhalt anhand einer kurzen Präsentation (Anlage 01 zum Protokoll) dar.

KR Martin Wagner drückt seinen Unmut im Hinblick auf seine Erwartungshaltung gegenüber der Verwaltung aus, die die Vorgabe der vereinbarten Kürzungen iHv. 2,5 % durch konkrete Einsparmöglichkeiten erfüllen sollten. Er sieht die Abteilungen in der Verantwortung entsprechende Einsparvorschläge zu unterbreiten oder ggf. Investitionen in das nächste Jahr zu verschieben. Davon ausgenommen sind über- und außerplanmäßige Ausgaben, die ja durch die Kreisgremien des Landkreises beschlossen werden und damit auch dort die Verantwortung liegt. Die reine Information, die Kürzungsziele nicht einhalten zu können, hält KR Martin Wagner für unzureichend.

KR Alexander Müller und KR Albert Hingerl äußern ihre Unzufriedenheit über den Umgang der Verwaltung mit den vorgegebenen Kürzungszielen. Wünschenswert wären hier Maßnahmen für Einsparmöglichkeiten, Selbstreflexion und eine bessere Kommunikation im Hinblick auf die Auswirkungen im Haushalt.

Im Rahmen der möglichen Kürzungsziele spricht KR Dr. Wilfried Seidelmann die freiwilligen Leistungen des Landkreises (z. B. Schreibabyambulanz, Babybrief, EHC Klostersee, Corona-App) an. Er bittet hier um mehr Bescheidenheit; der Landkreis könne nicht alles schultern, so KR Dr. Wilfried Seidelmann. Er plädiert dafür, auch der Bevölkerung „reinen Wein einzuschenken“ in Bezug auf notwendige Einsparungen, Investitionen müssen eingedämmt werden und auch die Problematik betreffend EHC Klostersee muss mit der Stadt Grafing besprochen werden. All diese Projekte sind gut, das Geld falle jedoch nicht vom Himmel, betont er.

KR Manfred Schmidt drückt seine Zustimmung hinsichtlich des Einsparpotenzials der freiwilligen Leistungen aus. Er sieht die Kritikpunkte allerdings nicht allein im Verhalten der Verwaltung, sondern erinnert, dass das Gremium hierzu ebenso zweimal tagte und daraus lediglich interessante Erkenntnisse entstanden seien. Er bittet um schriftliche Beantwortung folgender Fragen durch Brigitte Keller sowie diese allen Kreisrätinnen und Kreisräten zur Verfügung zu stellen (siehe Protokollnotiz)[1]:

·         Sieht der Kreishaushalt zusätzlich zu den gesetzlich bzw. tariflich geregelten individuellen Leistungsprämien zusätzlich sog. Budgetübertragungen für gut wirtschaftende Sachgebiete vor, mit denen sie interne Veranstaltungen und Zusammenkünfte (z. B. Ausflüge, Essenseinladungen) finanzieren dürfen?

·         Falls zutreffend bitte um Mitteilung, bei welchen Haushaltspositionen und in welcher Höhe sie veranschlagt sind oder in der jährlichen Haushaltsrechnung sichtbar werden?

·         Ob und welche Beschlüsse dafür vorliegen und auf welchen haushaltsrechtlichen sowie gesetzlichen bzw. tarifrechtlichen Vorschriften sie sich stützen und nach welchen Gesichtspunkten sie berechnet werden?

Brigitte Keller gibt hierzu ein Statement ab. Budgetüberträge gibt es seit Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) für managementbedingte Einsparungen. Aktuell stehen dem Landratsamt 50.000 €/Jahr zur Verfügung, dessen Bewertung und Ausschüttung nach Genehmigung durch den Landrat auf Vorschlag des zentralen Controllings stattfindet. Verwendet werden sie innerhalb der Sachgebiete (z. B. Teambuilding). Dadurch können auch zentrale Maßnahmen eingespart werden. Teams können darüber entscheiden ein Gemeinschaftsessen zu veranstalten oder die Beträge können angespart werden. Sie werden auf eigenen Haushaltstiteln sichtbar gemacht und stehen jedem Sachgebiet zur freien Verwendung zur Verfügung.

Ergänzend fügt der Landrat hinzu, dass es sich hierbei um kleinere Beträge (500 bis 5.000 € je nach Größe des Sachgebiets) handelt für besondere wirtschaftliche Arbeitsweise bzw. für, durch die Fachstelle Zentrales Controlling, identifizierte Handlungsfelder wie Überstunden- und Urlaubsabbau, Digitalisierung, Steigerung bei Einnahmen. Budgetüberträge stellen ein bewährtes Instrumentarium zur Motivation der Sachgebiete dar, sich in ihrer Leistungsfähigkeit weiterhin zu steigern. Der Landrat widerspricht der kritischen Äußerung Einzelner, das Landratsamt könne nicht wirtschaftlich arbeiten. Die Verwaltung und auch er persönlich schaue sehr genau auf die Zahlen, so der Landrat. Diese werden stetig nachgehalten und die entsprechenden Handlungsfelder abgearbeitet. Daraus ergibt sich ein guter Einblick wie wirtschaftlich die einzelnen Sachgebiete arbeiten und es dient der Transparenz.

KR Christian Bauer meldet sich zu Wort und geht auf den Redebeitrag von KR Dr. Wilfried Seidelmann ein. Er bestätigt, dass es viele wohlhabende Bürger und Geld in diesem Landkreis gibt, was aber nicht für die Kommunen gilt. Viele Kommunen haben unterdurchschnittliche Steuereinnahmen, somit wäre die Betitelung als reichster Landkreis Deutschlands nicht richtig. Zur Thematik EHC Klostersee merkt er an, dass hier viel Jugendarbeit geleistet wird und das Defizit des Vereins größtenteils die Stadt Grafing trägt. Jeder in den Verein investierte Betrag würde auch die Jugendhilfe im Landkreis entlasten, so KR Christian Bauer weiter. Der Landrat stimmt ausdrücklich zu, dass das Landratsamt nie angibt der reichste Landkreis zu sein. Dies bezieht sich immer auf die Kaufkraft und das Pro-Kopf-Einkommen und spiegelt nicht die Situation in den Rathäusern und im Landratsamt wieder. Hier müsse sauber differenziert werden. Auch hinsichtlich des EHC Klostersee stimmt der Landrat zu und unterstützt dessen Wirken, betont aber, dass dies eine Frage der Perspektive sei.

KR Karl Schweisfurth hebt positiv die Einsparungen i.H.v. 381.000 € hervor. Die durch die Fachausschüsse beschlossenen außer- und überplanmäßigen Ausgaben erachtet er als notwendig und teilweise unabwendbar (z. B. Gymnasium Vaterstetten, Rückführung von Zuschüssen für das Gymnasium Kirchseeon). Andererseits empfindet er die Planüberschreitungen von 3,2 Mio.€, die sich nach Zusammenrechnung aller Ausschüsse ergeben, als erschreckend.

Der Landrat erläutert anhand des Beispiels der Lüftungsgeräte wie sich Leasing statt Kauf positiv auf die Reduzierung der Kosten ausgewirkt hat. Anmerken möchte er auch, dass der Beschluss über die Kürzungsziele von 2,5 % durch den Kreistag sehr spät kam und zu diesem Zeitpunkt bereits alle Budgets verabschiedet waren. Daher war nur noch eine pauschale Behandlung über alle Haushaltstellen hinweg möglich. Die durch das Gremium angebrachte Kritik wird jedoch sehr ernst genommen und für die Zukunft berücksichtigt.



[1] Protokollnotiz:

1.    Sieht der Kreishaushalt zusätzlich zu den gesetzlich bzw. tariflich geregelten individuellen Leistungsprämien zusätzlich sog. Budgetübertragungen für gut wirtschaftende Sachgebiete vor, mit denen sie interne Veranstaltungen und Zusammenkünfte (z. B. Ausflüge, Essenseinladungen) finanzieren dürfen?

Ja, die Budgetüberträge gibt es.

2.    Falls zutreffend bitte um Mitteilung, bei welchen Haushaltspositionen und in welcher Höhe sie veranschlagt sind oder in der jährlichen Haushaltsrechnung sichtbar werden?

Budgetiert werden 50.000 € pro Jahr auf dem Sachkonto 549920 (Budgetüberträge (Bildung von) und auf der Kostenstelle 020 (Finanzierung). Nach Zuweisung der Beträge auf die jeweilige Kostenstelle werden diese auf das Sachkonto 203200 (Deckungsrücklage Budgetüberträge) gebucht. Nach der Bereitstellung als Erlöse auf dem Sachkonto 458311 mit dem Kostenträger 1421 aus der Deckungsrücklage werden die Aufwendungen auf den entsprechenden Sachkonten im Bereich der Sach- und Produktkosten der jeweiligen Kostenstelle gebucht.

3.    Ob und welche Beschlüsse dafür vorliegen und auf welchen haushaltsrechtlichen sowie gesetzlichen bzw. tarifrechtlichen Vorschriften sie sich stützen und nach welchen Gesichtspunktenn sie berechnet werden?

Die Grundlage für die Gewährung der Budgetüberträge ist § 43 Finanz-DA. Entsprechend der Kriterien der Finanz-DA werden sie für managementbedingte Leistungen, z.B. für besonders wirtschaftliche Arbeitsweise, nach Größe der Sachgebiete gewährt. Das Zentrale Controlling macht einen Vorschlag zur Höhe, welche vom Landrat im Controllinggespräch festgelegt wird. Trotz steigender Mitarbeiterzahlen ist die Höhe der Budgetüberträge von insgesamt 50.000 € pro Jahr für alle Mitarbeiter über die Jahre konstant geblieben.


Der Kreis- und Strategieausschuss nimmt den Bericht über die Umsetzung des Kürzungsbeschlusses für den Kreishaushalt 2021 zur Kenntnis.