Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 5, Anwesend: 13

Vorberatung        

ULV-Ausschuss vom 11.09.2021, TOP 13 Ö

Sachvortragende(r):

Michael Ottl, wissenschaftlicher Rechtsberater und Leiter Büro des Landrats

 

 

Michael Ottl geht in seinem Sachvortrag auf den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in rechtlicher Hinsicht ein. Der vorliegende Antrag behandelt die Stellung und Organisation des Klimaschutzmanagements innerhalb des Landratsamtes und stellt eine laufende Angelegenheit dar, obgleich sie auch grundsätzliche Bedeutung hat und damit erhebliche Verpflichtungen zu erwarten sind. Gleichwohl handelt es sich in rechtlicher Hinsicht in diesem Kontext um eine laufende Angelegenheit, für die der Landrat selbst zuständig ist. Dem Kreistag und seinen Gremien ist damit keine Beschlussfassung erlaubt.

Der Landrat ergänzt, dass der Antrag bereits vorberatend im ULV-Ausschuss behandelt wurde und dieser, trotz Einordnung in eine laufende Angelegenheit, durch ihn zur Abstimmung gegeben wurde. Er wurde acht zu fünf abgelehnt. Der Landrat stellt den Mitgliedern des Kreis- und Strategieausschusses frei, inwieweit sie nun über den Fraktionsantrag abstimmen möchten.

KR Alexander Müller stellt die Geschäftsordnungsanträge auf Nichtbefassung und sofortige Abstimmung.

Der Landrat erteilt der Antragstellerin KRin Waltraud Gruber das Wort zur Gegenrede, die dagegen protestiert und erklärt, dass es ihrer Meinung nach ein schlechter Stil sei, einen Antrag durch einen Geschäftsordnungsantrag „abzuwürgen“. Sie habe dadurch auch nicht die Möglichkeit, eine geänderte Variante, wie den letzten Spiegelstrich des Antrages, der den Stellenplan 2022 beinhalte, nun zur Abstimmung zu stellen. Denn der Stellenplan sei auch heute Thema im Kreis- und Strategieausschuss.

Der Landrat stellt den Antrag zur Geschäftsordnung zur Abstimmung.

KR Albert Hingerl bittet zu prüfen, ob KRin Waltraud Gruber einen neuen Antrag stellen könne, worauf der Landrat erklärt, dass im Rahmen der Stellenplanberatung ein Änderungsantrag eingebracht werden könne.

Michael Ottl, wissenschaftlicher Rechtsberater und Leiter Büro des Landrats fügt ergänzend hinzu, dass KRin Waltraud Gruber einen neuen Antrag stellen könne, der nicht inhaltsgleich sei.

KRin Waltraud Gruber stellt daraufhin einen Änderungsantrag zu diesem Tagesordnungspunkt, indem die Wortwahl wie folgt geändert (kursiv) werde: „Der Kreis- und Strategieausschuss empfiehlt“. Die Spiegelstriche des Antrages sollen aber bestehen bleiben, so KRin Waltraud Gruber, vor allem der letzte (diese intensivierten Aufgabenstellungen im Klimaschutz sollen im Stellenplan 2022 berücksichtigt und auch besetzt werden [Neueinstellungen bzw. Umschichtungen]).

KR Manfred Schmidt verweist auf die Geschäftsordnung des Kreistages und erklärt, dass seines Erachtens Änderungsanträge nur während der Beratung zulässig seien, dies aber aufgrund des Geschäftsordnungsantrages obsolet sei.

Michael Ottl verliest § 17 Abs. 2 S. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages und erklärt, dass zuerst die Dringlichkeit des Antrages geklärt werden müsse und wenn dies bejaht werde, brauche es eine mehrheitliche Zustimmung, damit der Antrag wieder in die Tagesordnung aufgenommen werde.

Der Landrat schließt den Tagesordnungspunkt und erklärt, dass im Rahmen der Beratungen zum Stellenplan Änderungsanträge gestellt werden können.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

Abstimmung über die Anträge zur Geschäftsordnung von KR Alexander Müller:

a)  Nichtbehandlung des Antrages der Kreistagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 11.09.2021 und damit des Tagesordnungspunktes.

b)  Schluss der Beratung und sofortige Abstimmung.