Bernhard Winter, Sprecher der Initiative „Bündnis für den Wald“, betont die Wichtigkeit des Klimaschutzes und spricht sich dabei positiv für die Aktion „Klimathon“ des Landkreises aus. Auch der Ebersberger Wald selbst habe dabei, als wertvolles und lebendiges Ökosystem, eine herausragende Bedeutung und dürfe nicht dem Klimaschutz geopfert werden. Er bittet das Gremium die Insolvenz der Green City AG zum Anlass zu nehmen, die Errichtung der fünf Windkraftanlagen im Ebersberger Forst zu überdenken und nach neuen Wegen zu suchen das Klima und gleichzeitig den Wald zu schützen.

Der Landrat signalisiert seine Dialogbereitschaft und informiert, dass ein solcher mit Bernhard Winter auch bereits stattgefunden habe. Er selbst sei ein großer Befürworter der Basisdemokratie auf dessen Grundlage sich auch der im letzten Jahr erfolgte Bürgerentscheid zur Errichtung von fünf Windrädern stütze. Die Mehrheit der Bürger habe sich dabei für die Errichtung der Windräder ausgesprochen und er fühle sich weiterhin an das Votum des Bürgerentscheids gebunden, obgleich die Gegenstimmen im weiteren Prozess und Dialog sehr ernst genommen werden würden.

Christine Brombacher, Bürgerin der Gemeinde Zorneding, berichtet über die negativen Auswirkungen des weltweit fortschreitenden Klimawandels, der auch im Ebersberger Forst zu einer Minimierung der Arten- und Pflanzenvielfalt führe. Die CO2-Emission müsse deshalb drastisch reduziert werden. Die Bürger des Landkreises seien sich des dringenden Handlungsbedarfs bewusst und hätten sich daher für die Errichtung der Windräder ausgesprochen. Sie erkundigt sich, inwieweit der Landrat das Tempo für die Umsetzung des Bürgervotums als angemessen empfindet.

Der Landrat verweist auf den noch folgenden Berichtspunkt über den aktuellen Verfahrensstand nebst vollständiger Zeitplanung unter TOP 9 der heutigen Sitzung. Er berichtet über die Komplexität des Verfahrens und die damit einhergehende personelle Verstärkung der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes (uNB) mit dem Ziel der optimalen Verfahrensumsetzung. Die Geschwindigkeit gebe nicht der Landrat vor, es sei der Einhaltung der in einem Rechtsstaat vorliegenden Verfahrensregeln geschuldet, gleichwohl er selbst ein schnelleres Tempo bevorzugen würde.

Falk Billion, Bürger der Gemeinde Anzing, informiert sich, inwieweit dem Landkreis durch die Insolvenz der Green City AG zum jetzigen Zeitpunkt oder für die Zukunft ein finanzieller Schaden entstehen werde und falls dies der Fall sei, in welcher Höhe.

Michael Ottl, wissenschaftlicher Rechtsberater und Leiter Büro des Landrats, erklärt, dass dem Landkreis aktuell kein finanzieller Schaden entstanden und dieser subjektiv auch nicht zu erwarten sei.

Nach Ansicht von Bärbel Zankl, Bürgerin der Gemeinde Oberpframmern, habe der Bürgerentscheid sowie das BüKE-Projekt (Aktive Bürgerexpert*innen für Klimaschutz und Energiewende im Landkreis Ebersberg) dazu beigetragen, die Diskussion um die Windenergie positiv voranzubringen. Aus dem BüKE-Projekt folgte das Standortkonzept in drei Teilräumen, um die zusätzlich erforderlichen Windenergieanlagen (5 im Ebersberger Forst und ca. 20 in den Kommunen) zu finden und umzusetzen. Sie äußert ihr Bedauern, dass etwaige Projektfortschritte der Öffentlichkeit bis dato nicht mitgeteilt wurden, die Kommunen hielten sich bedeckt und der Kreis sei im Bereich kommunaler Teilraumprojekte nicht zuständig. Abstimmungen würden lediglich in den nichtöffentlichen Bürgermeisterdienstbesprechungen erfolgen. Sie bittet um regelmäßige Information der Bevölkerung über den Status und die Fortschritte bei den Windenergieprojekten. Zudem informiert sie sich, inwieweit die Fortschritte in den Teilraumgruppen geeignet seien, um den Bau einer ausreichenden Anzahl von Windenergieanlagen zu realisieren.

Der Landrat bestätigt die ausschließliche Zuständigkeit des Landkreises für die Errichtung der fünf Windkrafträder im Ebersberger Forst, worüber regelmäßig in den Ausschusssitzungen informiert und damit Transparenz gezeigt werden würde. Die Planungen auf Basis des BüKE-Konzepts seien, wie Bärbel Zankl richtig angemerkt habe, Teil der kommunalen Planungshoheit. Die Thematik sei auf der Tagesordnung der traditionell zwar nicht öffentlichen Bürgermeisterdienstbesprechung, eine Intransparenz könne der Landrat jedoch nicht bestätigen, da die Gemeinderäte auch in öffentlichen Sitzungen über die Planung der Windenergieanlagen diskutieren würden. Er werde das Statement von Bärbel Zankl gerne zum Anlass nehmen, diesen Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des ULV-Ausschusses Ende März zu setzen und über den aktuellen Sachstand berichten.

Kerstin Mertens, Vorsitzende der Schutzgemeinschaft Ebersberger Forst e.V., plädiert für einen endgültigen Stopp der Errichtung der fünf Windkrafträder nebst Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung aufgrund der neuen Faktenlage und bittet den Landrat dahingehend um Stellungnahme. Als Gründe führt sie die Insolvenz der Green City AG, die mangelnde Rentabilität der Windkraft im Ebersberger Forst laut Bayerischem Windatlas sowie die Ergebnisse vorhandener Gutachten (u.a. avifaunistisches Gutachten, PAN-Gutachten, hydrogeologisches Gutachten) an. Der Forst selbst würde sich zu einem stabilen Klimawald entwickeln, dessen vollständiger Erhalt zentral sei, um so das Klima zu schützen. Sie erkundigt sich, inwiefern der Landrat, unter Berücksichtigung der gegenwärtig ihrer Ansicht nach zögerlichen Planungen, die Errichtung von maximal fünf Windkrafträdern zusichern könne.

Das demokratische Votum durch den Bürgerentscheid für die fünf Windräder stünde einem Planungsstopp entgegen, so der Landrat. Die Planungen seien dabei auch nicht von einer Firma abhängig, über deren Zukunft noch nicht abschließend entschieden sei. Der Bau der fünf Windräder bedürfe zudem einer ordentlichen Befassung im Rahmen einer strategischen Umweltprüfung (SUP) sowie einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP). Innerhalb dieses Verfahrens ergebe sich auch immer die Möglichkeit der Bürgerbeteiligung zur Einbringungen fachlicher Einwände. Im Hinblick auf die Zusicherung der Errichtung von maximal fünf Windrädern informiert der Landrat, dass dieses Versprechen mehrfach abgesichert sei – durch den Kreistagsbeschluss vom 27.01.2020, durch den Bürgerentscheid sowie durch den Vertrag mit den Bayerischen Staatsforsten.

Catrin Dietl, Vorsitzende des Landschaftsschutzes Ebersberger Land e.V., erkundigt sich nach der Wirtschaftlichkeitsberechnung zu den geplanten Windkrafträdern. Dabei bittet sie um Information wer diese erstellt, auch im Falle eines möglichen neuen Investors, und inwieweit hier eine Richtigkeitsprüfung vorgenommen wird.

Der Landrat führt aus, dass die detaillierte Beantwortung dieser wichtigen Fragen durch die, für die Errichtung der Windräder verantwortliche, Firma erfolgen wird. KR Martin Lechner merkt ergänzend die Prüf- und Kontrollfunktion durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) an.

Wolfang Poschenrieder, Sprecher des Energie-Forums Zorneding, geht auf das, durch den Landkreis selbst gesetzte, Ziel der Klimaneutralität bis 2030 ein und bringt dabei seine Sorge hinsichtlich des vorliegenden Zeitplans für die Errichtung der fünf Windräder bis 2029 zum Ausdruck. Dabei liege ein Zeitplan für die SUP vor, indem er die Dringlichkeit des Projekts nicht wiedergespiegelt sehe, zumal beispielsweise der Landkreis München auf eine derartige Prüfung – trotz Errichtung von Windrädern im Landschaftsschutzgebiet – ganz verzichte. Er bittet den Landrat um Stellungnahme zu einer möglichen Verzögerung durch die SUP sowie durch die Änderung des angedachten Standorts am Heilig-Kreuz-Geräumt. Des Weiteren erkundigt er sich nach der Einhaltung des für die Errichtung der Windräder geplanten Zieltermins.

Dem Landrat ist es ein wichtiges Anliegen das Projekt so zeitnah wie möglich umzusetzen, jedoch sei eine Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung nicht trivial und bedürfe einer umfassenden Vorbereitung. Wesentlich sei dabei den Prozess so rechtssicher wie möglich zu gestalten, um eine Mängelfeststellung im Rahmen eines, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, entstehenden Gerichtsverfahrens zu vermeiden. Derartige Feststellungen würden andernfalls zu einer Projektverzögerung führen, welche es zu vermeiden gelte. Hinsichtlich des konkreten Zeitplans und deren Umsetzungsgründe verweist der Landrat auf TOP 9 der heutigen Sitzung.