Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Vorberatung        

a)   AG PuV am 27.09.2021, TOP 3a NÖ

b)   AG PuV am 12.04.2021, TOP 2a NÖ

     AG PuV am 05.07.2021, TOP 5 NÖ

     AG PuV am 27.09.2021, TOP 3b NÖ

c)   AG PuV am 17.09.2018, TOP 2 NÖ

     AG PuV am 12.04.2021, TOP 4 NÖ

     AG PuV am 27.09.2021, TOP 3c NÖ

 

Sachvortragende(r):

Michael Ottl, wissenschaftlicher Rechtsberater und Leiter Büro des Landrats

Michael Ottl hält einen kurzen Sachvortrag.

Im Namen der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärt KR Benedikt Mayer, dass eine Abstimmung unter Benutzung eines digitalen Abstimmungsgerätes, neben der Abstimmung durch Handaufheben, nur dann möglich sein sollte, wenn das Abstimmungsverhalten eines jeden Ausschussmitgliedes öffentlich angezeigt werde.

Michael Ottl verweist auf die Sitzung des Kreistages am 13.12.2021, in der das Abstimmungssystem getestet werde.

Es folgt keine weitere Wortmeldung.

Der Landrat stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

Zu a)

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

I)    Sollte die probeweise Nutzung des digitalen Abstimmungssystems CouncikARS der Firma Infowhyse GmbH aus Friedberg in der Sitzung des Kreistags am 13.12.2021 positiv bewertet werden, wird die Verwaltung mit der Beschaffung des Systems beauftragt.

II)  Vorbehaltlich der Beschaffung des digitalen Abstimmungssystems wird § 24 Abs. 3 GeschO-KT wie folgt geändert (Änderungen rot):

„1Es wird durch Handaufheben abgestimmt, wenn nicht die Mehrheit der Mitglieder des Ausschusses namentliche Abstimmung verlangt. 2Möglich ist auch eine Abstimmung unter Benutzung eines digitalen Abstimmungsgeräts, welches das Abstimmungsverhalten eines jeden Ausschussmitglieds (Ja/Nein) anzeigt.

Zu b)

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Ein Bedarf an Hybridsitzungen wird derzeit nicht gesehen. Sobald ein neuer Sitzungssaal geplant werden soll, wird das Thema dem Gremium erneut zur Beratung vorgelegt.

Zu c)

Die Mandatos-App wird nicht eingeführt.