Vorberatung |
a)
AG
PuV am 27.09.2021, TOP 4b NÖ b)
AG
PuV am 27.09.2021, TOP 4c NÖ c)
AG
PuV am 12.04.2021, TOP 2f NÖ |
Sachvortragende(r): |
Michael Ottl, wissenschaftlicher Rechtsberater und Leiter Büro Landrat |
Michael Ottl hält einen kurzen Sachvortrag zu Punkt a) ‚Regularien für den
Tagesordnungspunkt „Bürger*innen fragen“ festlegen‘.
Im Namen seiner Fraktion (Bündnis 90/Die Grünen) äußert sich KR Benedikt Mayer kritisch gegenüber dem Vorschlag der Verwaltung, indem den Bürger*innen vor Eintritt in die Tagesordnung die Gelegenheit für Fragen gegeben werden solle, da die Anfragen sowie die Antworten protokolliert werden müssen. Nach kurzer Beratung ergänzt Michael Ottl den Beschlussvorschlag zu § 19 Abs. 3 der GeschO-KT um folgenden Satz 3 „In jedem Fall werden die Fragen und Antworten protokolliert.“.
KR Piet Mayr beantragt, das Wort ‚insbesondere‘ bei § 19 Abs. 3 S. 1 aus dem Beschlussvorschlag zu streichen, um dadurch Anfragen zu vermeiden, für die der Kreistag oder einer seiner Ausschüsse nicht zuständig sei, sowie die Diskussion darüber.
KR Albert Hingerl hält eine Gegenrede, in der er dafür plädiert, das Wort ‚insbesondere‘ in § 19 Abs. 3 S. 1 zu belassen, weil es auch Anfragen gebe, so KR Hingerl, für die der Landrat und nicht der Kreistag oder einer seiner Ausschüsse zuständig sei.
Der Landrat stellt
fest, dass der Beschlussvorschlag der Verwaltung mitsamt dem Wort
‚insbesondere‘ der weitergehende ist und stellt diesen ergänzt um den Satz 3
zur Abstimmung, der mit 6:5 Stimmen angenommen wird.
Weil dem weitergehenden Antrag zugestimmt wurde, erübrigt sich die Abstimmung über den Änderungsantrag von KR Piet Mayr.
Michael Ottl hält einen kurzen Sachvortrag zu Punkt b) Zeitanteile für Tagesordnung (§ 16
S. 1).
KR Benedikt Mayer bittet um folgende Ergänzung (kursiv) des Beschlusstextes: „(…) anhand von aussagekräftigen Bezeichnungen der Tagesordnungspunkte mit entsprechenden Vorschlägen für Zeitanteilen zu ergänzen.“. Michael Ottl fügt die Ergänzung im Beschlussvorschlag ein und der Landrat stellt diesen zur Abstimmung.
Michael Ottl hält einen kurzen Sachvortrag zu Punkt c) Nichtöffentlichkeit des
Rechnungsprüfungsausschusses (§ 37).
KR Benedikt Mayer moniert das Verfahren, denn dieser
Punkt müsste in der Arbeitsgruppe Politik und Verwaltung (AG PuV) vorberaten werden,
worauf der Landrat auf das in der Sitzungsvorlage genannte Beratungsdatum in
der AG PuV (12.04.2021, TOP 2 nö) verweist und daraus wie folgt zitiert:
„Zu f) Nichtöffentlichkeit des Rechnungsprüfungsausschusses
Die Arbeitsgruppe Politik und Verwaltung empfiehlt
dem Kreis- und Strategieausschuss und dem Kreistag, über folgendes zu beraten:
Der § 37 der Geschäftsordnung für den Kreistag, den
Kreis- und Strategieausschuss und die weiteren Ausschüsse wird in der Fassung
des Beschlusses des Kreistages vom 27.07.2020 um folgenden zweiten Absatz
ergänzt:
„Der Rechnungsprüfungsausschuss tagt in
nichtöffentlicher Sitzung.“
-einstimmig angenommen“
KR Dr. Wilfried Seidelmann merkt an, dass er sich für den Rechnungsprüfungsausschuss ebenfalls einen öffentlichen und nichtöffentlichen Teil der Sitzung vorstellen könne - analog zu den Sitzungen des Kreistags und seiner Ausschüsse.
Jutta Plischke, Leiterin des Revisionsamts, erklärt, dass es in den Beratungen des Rechnungsprüfungsausschusses um eine Vielzahl an einzelnen Prüfungsgegenständen gehen würde. Sollte der Kreistag sich für den Grundsatz der Öffentlichkeit aussprechen, müsste der Vorsitzende während des laufenden Berichts jeweils im Einzelfall prüfen, ob die Öffentlichkeit wegen Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Interessen einzelner ausgeschlossen werden müsse, worüber das Gremium dann beraten und beschließen müsse. In den Kommentaren werde aus Gründen der Einfachheit einmütig die nichtöffentliche Beratung des Rechnungsprüfungsausschusses empfohlen, so Jutta Plischke. Das Ergebnis der Prüfung werde dann öffentlich vorgetragen.
KR Martin Wagner spricht sich für die nichtöffentliche Beratung des Rechnungsprüfungsausschusses aus, denn es müssten während der Prüfung auch manchmal Fragen zu Dienstkräften des Landkreises gestellt werden.
KR Albert Hingerl erklärt, dass er die Nichtöffentlichkeit des Rechnungsprüfungsausschusses unterstütze und regt an, durch das Wort ‚grundsätzlich‘ Ausnahmen zuzulassen, falls die Mehrheit des Rechnungsprüfungsausschusses eine öffentliche Beratung wünsche.
Nach einer kurzen Beratung wird der Beschlussvorschlag zu § 37 der Satz 3 entsprechend ergänzt (kursiv): „Der Rechnungsprüfungsausschuss tagt grundsätzlich in nichtöffentlicher Sitzung.“
Der Landrat stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Zu a)
Der Kreis- und Strategieausschuss fasst
folgenden Beschluss:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
§ 19 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreis- und Strategieausschuss und die weiteren Ausschüsse wird wie folgt geändert (Änderungen rot):
„1Die öffentlichen Sitzungen des Kreistages, des Kreis- und
Strategieausschusses und der weiteren Ausschüsse enthalten einen
Tagesordnungspunkt "Bürgerinnen fragen”
1Vor Eintritt in die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
wird allen anwesenden Bürgerinnen und Bürgern für jeweils längstens 5 Minuten
die Gelegenheit gegeben, Fragen zu stellen. Zulässig sind insbesondere Anfragen
zu Themen, zu deren Behandlung der Kreistag oder einer seiner Ausschüsse
zuständig ist. 2Fragen, die der Sitzungsleiter nicht mündlich
beantwortet, werden innerhalb von vier Wochen schriftlich beantwortet; in
diesem Fall wird die Antwort auch dem Protokoll beigefügt.3In jedem Fall werden die Fragen und Antworten protokolliert.“
& |
angenommen |
Ja 6 Nein 5 Anwesend 11
|
|
Zu b)
Der Kreis-
und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:
Dem Kreistag
wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
§ 16 S. 1 der
Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreis- und Strategieausschuss und die
weiteren Ausschüsse wird wie folgt geändert (Änderungen
rot):
1Die Tagesordnung der Kreistagssitzungen wird vom Landrat anhand von aussagekräftigen Bezeichnungen der Tagesordnungspunkte mit entsprechenden Vorschlägen für Zeitanteile aufgestellt.
& |
einstimmig angenommen |
Ja 11 Nein 0
Anwesend 11 |
Zu c)
Der Kreis-
und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
§ 37 der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreis- und Strategieausschuss und die weiteren Ausschüsse wird wie folgt ergänzt (Änderungen rot):
§ 37 Rechnungsprüfungsausschuss
1Der Kreistag
bildet aus seiner Mitte einen Rechnungsprüfungsausschuss mit fünf Mitgliedern
und bestimmt ein Ausschussmitglied zum Vorsitzenden (Art. 89 Abs. 2 LKrO).
2Ferner bestellt der Kreistag für jedes Ausschussmitglied einen/eine
Stellvertreter*in für den Fall seiner Verhinderung und bestimmt, welches
Ausschussmitglied bei Verhinderung des Ausschussvorsitzenden den Vorsitz führen
soll. 3Der Rechnungsprüfungsausschuss tagt
grundsätzlich in nichtöffentlicher Sitzung.
& |
angenommen |
Ja 8 Nein 3 Anwesend
11 |