Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Der als TOP 24 nö geladene Tagesordnungspunkt wird aufgrund des Beratungsergebnisses zur Tagesordnung (TOP 1 ö) in den öffentlichen Teil vorgezogen. Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend.

Der Landrat erteilt KR und Antragsteller Benedikt Mayer das Wort, der den Sachinhalt des Antrages kurz erläutert, sowohl der Bericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) über die überörtliche Prüfung der Jahresabschlüsse 2012 bis 2019 des Landkreises Ebersberg als auch der Bericht über die überörtliche Prüfung der Jahresabschlüsse 2006 bis 2011 des Landkreises Ebersberg öffentlich zugänglich gemacht werden sollen.

Der Landrat erklärt, dass er in der nichtöffentlichen gemeinsamen Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses (KSA) sowie des Rechnungsprüfungsausschusses (RPA) die Veröffentlichung des Berichtes 2012 bis 2019 zugesagt habe. Der Bericht werde aber nicht in der „Rohfassung“, sondern mit Kommentierungen der Verwaltung veröffentlicht, denn es bedürfe gewisser Hintergrundinformationen, so der Landrat, um Jahresabschlussanalysen zu verstehen.

Auf die Nachfrage von KR Benedikt Mayer, ob der Bericht über die überörtliche Prüfung der Jahresabschlüsse 2006 bis 2011 bereits vorab veröffentlicht werden könne, antwortet der Landrat, dass dies noch geklärt werden müsse.

KR Alexander Müller merkt an, dass es im Prüfbericht viele Teile gebe, die veröffentlicht werden könnten, aber auch welche, bei denen berechtigte Ansprüche Einzelner oder Personalangelegenheiten dagegensprechen würden. Er wolle nicht falsche Erwartungen der Öffentlichkeit hegen, indem der 162 Seiten umfassende Bericht ins Netz gestellt werde, den jeder lesen und falsch deuten könne. Für ihn war die gemeinsame Sitzung mit dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) sehr hilfreich, um die Thematik einordnen zu können. Der Prüfungsvorsitzende habe eine Gesamtwertung abgegeben und es gebe Hausaufgaben, so KR Müller, wie z.B. in der Finanzdarstellung. Ein Grundsatzproblem bestehe bei der Doppik-Darstellung, so KR Müller, zwischen dem Pilotsystem und dem, was heute Usus sei. Auf seine Nachfrage war die Aussage des Prüfungsleiters, so KR Müller, dass die Feststellungen durchaus im üblichen Rahmen seien.

KR Dr. Wilfried Seidelmann erklärt, dass für ihn die Sitzung mit dem BKPV ebenfalls sehr erhellend war, aber nicht in dem Sinne, dass alles relativiert wurde, sondern, dass die Beanstandungen, auf die Eingangsfrage von KR Wagner, als schwer bewertet wurden. Er zitiert die Rechtsaufsicht, die am Ende der Sitzung gesagt hätte, dass der Landkreis Ebersberg sich noch immer im Pilotprojekt des Rechnungswesens der Doppik 2005 befände und, dass seitdem keine Updates mehr erfolgt seien. Er schildert, welche Schwierigkeiten es wegen der Zuordnung der Salden im Rechnungsprüfungsausschuss gebe und der damit einhergehenden Forderung das Rechnungswesen neu zu ordnen und dadurch zu optimieren. Der BKPV habe dem Landratsamt seine Hilfe angeboten, um Transparenz zu erreichen. Sie sagten auch, so KR Dr. Seidelmann weiter, dass eine Optimierung der Finanzrechnung mit einer neuen Parametrisierung gelöst werden könne. Er sei der Ansicht, dass es hier nicht um Bagatellen gehe. Er erklärt, dass die durch die Verwaltung erledigten Textziffern und deren Erledigungen der Rechtsaufsichtsberhörde vorgelegt werden müssen, so KR Dr. Seidelmann, was für die Jahre 2006 – 2011 noch nicht erfolgt sei. Er hätte das alles nicht aufgeführt, so KR Dr. Seidelmann, wäre nicht behauptet worden, dass die Beanstandungen Durchschnitt seien. Er zitiert am Ende seines Statements den Vertreter der Rechtsaufsichtsbehörde, der in der gemeinsamen nichtöffentlichen Sitzung des KSA und RPA gesagt habe, dass, wenn die Verwaltung nicht die Updates und die Parametrisierung des Rechnungswesens erneuern und vorantreiben würde, der Landkreis Ebersberg dann ein Alleinstellungsmerkmal in Bayern hätte.

KR Martin Wagner erklärt, dass sich seine Frage zu Beginn der gemeinsamen Sitzung des KSA und RPA auf den Punkt ‚Rechnungswesen‘ bezogen habe, worauf der Prüfer die Feststellungen zum Rechnungswesen als eher schwer bezeichnet habe, aber auf die Nachfrage von KR Müller, wie er den Prüfbericht insgesamt beurteilen würde, geantwortet habe, dass der Landkreis Ebersberg hier im Mittel aller Landkreise liege. Daher wehre er sich gegen die Behauptung, so KR Wagner, „die Feststellungen insgesamt als schwer zu bezeichnen“. Der Landkreis Ebersberg sei im Rechnungswesen nicht gut aufgestellt, aber insgesamt befinde er sich im Mittel, so KR Wagner abschließend.

Der Landrat korrigiert die letzte Aussage insofern, dass der Landkreis im Rechnungswesen nicht der reinen Gesetzeslage in Bayern entspräche, weil der Freistaat noch sehr kameralistisch ausgelegt sei. Die unterschiedlichen Auffassungen zur Rechnungslegung, so der Landrat, werden in einem gemeinsamen Termin mit dem BKPV und dem IT-Dienstleister im Innenministerium geklärt. Der Landkreis Ebersberg sei auch nicht der einzige Landkreis, der doppisch buche, so der Landrat weiter, er möchte daher vor Legendenbildung und Panikmache warnen. Bei aller Wertschätzung gegenüber KRin Leng, sei, aufgrund ihrer Wortmeldungen in den vorangegangenen Sitzungen, der Eindruck in der Öffentlichkeit entstanden, dass der Landkreis nicht ordentlich wirtschafte. Dies konnte in der gemeinsamen Sitzung des KSA und RPA mit dem BKPV klar widerlegt werden. An KR Dr. Seidelmann gewandt erklärt er, dass seine Behauptung (seit 2005 wurden keine Updates mehr durchgeführt) nicht richtig sei, denn es hätten selbstverständlich Updates stattgefunden. Der Prüfer habe auch gesagt, dass der Landkreis nicht der einzige sei, der noch nicht alle rechtlichen Rahmenbedingungen des Freistaates Bayern erfülle. Nur, sollte der Landkreis Ebersberg sein Rechnungswesen nicht anpassen, dann wäre er in rund fünf Jahren vielleicht der einzige, so der Landrat weiter. Der Freistaat Bayern, sei eines der wenigen Bundesländer, das noch nicht auf die Doppik umgestellt habe, was am Konnexitätsprinzip liege und in Europa gebe es nur noch Deutschland und Österreich, die kameral buchen würden. Der Landrat merkt an, dass er das mit der Rechnungslegung geklärt haben wolle. Zum Thema Haushaltsreste erklärt er, dass der Landkreis seit Einführung der Doppik im Jahr 2005 keine mehr habe, denn das komme aus der Kameralistik. Die beanstandeten Fehlstellungen müssen und werden von der Verwaltung abgearbeitet, so der Landrat abschließend, was zum Teil schon geschehen sei, insgesamt aber bewege sich der Prüfbericht, unabhängig vom Rechnungswesen, im Rahmen einer ganz normalen Verwaltung und eines normalen Landkreises.

An KR Dr. Seidelmann gewandt erklärt Stefan Madl, SG-Leiter 15, Kreiskasse, dass der Landkreis updatetechnisch auf Stand sei. Der Landkreis würde ein Alleinstellungsmerkmal haben, sollte er die Anpassungen bei den Produkt- und Sachkonten nicht machen. Das und alles Weitere, was im Prüfbericht stehe, sei die Hausaufgabe, die die Verwaltung umsetzen müsse. Die Feststellung zu den Sach- und Produktkonten müsse geklärt werden, was der BKPV zusammen mit dem IT-Systemhersteller und der Regierung von Oberbayern versuche, so Stefan Madl. Ebenso der Dissens mit den Saldenvorträgen, dazu gab es aber bereits ein Gespräch mit dem Systemhersteller und dessen Zusage, dass, wenn die Vorgabe des Gesetzgebers so laute, es ihrerseits so umgesetzt werden könne. Noch gebe es hier unterschiedliche Interpretationen.

Brigitte Keller fügt ergänzend hinzu, dass der Landkreis Ebersberg im Jahr 2005 auf eine „kaufmännische Buchführung“ umgestellt habe, als es das Gesetz noch nicht gab, was der BKPV auch mehrmals betont habe. Das Gesetz sei auch innerhalb des BKPV umstritten. Der Gesetzgeber habe sich für die KommHV-Doppik und nicht für eine reine kaufmännische Buchführung entschieden, was bedeute, die ganze Kontenstruktur sei eine andere. Der Landkreis Ebersberg buche in Sachkonten, Kostenstellen, Kostenträger und die KommHV-Doppik setze diese Ziffern zusammen. Was im Landkreis drei verschiedene Ziffern seien und so auch im Berichtswesen getrennt dargestellt werden könne, sei in der KommHV-Doppik nur eine Ziffer. Vielleicht genüge diese Information, so Brigitte Keller, um sich vorstellen zu können, was dieser Umstellungsprozess für die Verwaltung bedeute. Das Finanzmanagement habe für die Umstellung Kameralistik auf Doppik 10 Jahre gebraucht, bis dann letztendlich der konsolidierte Jahresabschluss vorlag. Der Prozess für die Umstellung auf die KommHV-Doppik in Reinkultur werde 5 bis 6 Jahre dauern, so Brigitte Keller weiter, aber die Transparenz werde sich dadurch massiv verändern. Weil das der BKPV auch wisse, so Brigitte Keller, habe er selber vorgeschlagen, ins Innenministerium zu gehen und der Frage nachzugehen, „wo geht die Reise hin?“. Denn für den Landkreis Ebersberg bedeute die Umsetzung der KommHV-Doppik einen Rückschritt. Sollte dann in ein paar Jahren die ‚einheitlichen doppischen Rechnungslegungs-Standards für die Mitgliedsstaaten der EU‘ (EPSAS) kommen, müsse wieder umgestellt werden. Von daher sei sie dem BKPV für das Gespräch mit dem Innenministerium sehr dankbar, so Brigitte Keller. Sollte die 1:1 Umstellung auf die KommHV-Doppik bestätigt werden, dann werde die Verwaltung dem Kreistag die Umstellungsprozesse aufzeigen und was mit der Transparenz passiere. Der Meinung, dass es dann übersichtlicher werde, müsse sie widersprechen, denn momentan gebe es 2.500/3.000 Konten, die dann aber auf 50.000 Konten ansteigen würden. Daher sei das Interesse der Verwaltung sehr groß, das mit dem Innenministerium zu klären, so Brigitte Keller abschließend.

KR Albert Hingerl plädiert, die Diskussion „Falsch oder Richtig“ jetzt zu beenden, denn die Vorhaltungen bringen einen nicht weiter. Er unterstütze auf keinen Fall die Aussage, dass der Verwaltung hier etwas vorsätzlich vorzuwerfen sei, aber auch nicht den Vorwurf der Panikmache, so KR Hingerl. Es gab Fragen, die im Vorfeld nicht ausreichend beantwortet werden konnten, daher hätte seiner Meinung nach die gemeinsame Sitzung mit dem BKPV früher stattfinden müssen. Für ihn sei die Erkenntnis wichtig, dass es einen Handlungs- und Kommunikationsbedarf gebe.

KR Benedikt Mayer möchte auch den Vorwurf der Panikmache von KRin Leng zurückweisen. Der von ihnen zurückgezogene Antrag fuße auf einen Satz im BKPV-Bericht, der lautet: „Der Landkreis hat zur Aufstellung seiner Jahresabschlüsse keine vollständigen Buchabschlüsse erzeugt.“ Wenn man das liest, so KR Mayer, könnte man sich Sorgen machen und das sei keine Panikmache. Der BKPV habe in der Sitzung des KSA und RPA alles erklärt und der Referent des BKPV, Herr Süß, habe zugegeben, so KR Mayer, dass dies Sätze seien, die man missverstehen könnte. Somit müsse auch der BKPV an der Kommunikation arbeiten, was er auch zugegeben habe, indem er einige seiner Sätze künftig besser formuliere.

KR Josef Oswald geht allgemein auf Prüfberichte ein. Er bemängelt das Fehlen einer für Laien verständliche Schlussbemerkung am Ende des Prüfberichts und die unkommentierte Herausgabe an Laien.

KR Martin Wagner appelliert, den Prüfbericht nur kommentiert in den Kreistag zu geben.

KR Dr. Wilfried Seidelmann erklärt, dass die korrekte Zuordnung von Zahlungen im Rechnungswesen optimiert werden müsse, um dadurch Transparenz zu schaffen.

Brigitte Keller verweist auf das in der gemeinsamen Sitzung skizzierte Verfahren, indem der BKPV ein gemeinsames Gespräch im Innenministerium veranlassen werde. Sobald das Gesprächsergebnis vorliege, werde das Finanzmanagement versuchen, dem Gremium den ‚Stand heute‘ sowie den ‚Stand nach der Umsetzung‘ und sofern die Forderungen des Gesetzgebers umgesetzt werden müssen, eine Aufräum- und Zeitschiene zu definieren

KRin Dr. Renate Glaser bittet, bei schwierigen Sachverhalten auf eine verständliche Erläuterung in den Sitzungsunterlagen zu achten.

KR Benedikt Mayer schlägt folgenden Beschlussvorschlag vor: „Die Berichte werden gemeinsam mit den Stellungnahmen der Verwaltung zu den Textziffern möglichst zeitnah veröffentlicht.“

Michael Ottl fügt ergänzend hinzu: „Mit der Veröffentlichung ist der Antrag erledigt.“

Der Landrat stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Die Berichte werden gemeinsam mit den Stellungnahmen der Verwaltung zu den Textziffern möglichst zeitnah veröffentlicht.

2.   Mit der Veröffentlichung ist der Antrag erledigt.