Vorberatung        

11. LSV-Ausschuss am 21.07.2021

Sachvortragende(r):

Bernd Busse, IB Specht – Ingenieurbüro für Energiewirtschaft und -technik

Beate Müller-Meisinger, Sachbearbeiterin SG 13, begrüßt Bernd Busse vom Ingenieurbüro Specht. Dieser informiert über die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) anhand einer Präsentation (Anlage 1 zum Protokoll).

KRin Sonja Ziegltrum-Teubner bittet um weitere Erläuterung über die mögliche Abschaltung von PV-Anlagen ab einer Größenordnung von 100 kWp für den Fall, dass zu viel Strom ins Netz eingespeist wird. Dabei geht sie auf die Ausführungen von Bernd Busse ein, wonach konventionelle Energie immer mehr verdrängt wird. Sie informiert sich, inwieweit so viel Strom aus erneuerbarer Energie im Netz sei, dass dieser Strom und nicht der aus konventioneller Energie abgeschaltet werde.

Hier müsse die geplante und ungeplante Abschaltung differenziert betrachtet werden, so Bernd Busse. Als Beispiel für eine geplante Abschaltung erneuerbarer Energien nennt er Schwierigkeiten bei der Weiterleitung von grünem Strom aus dem Norden in Richtung Süden. Dies würde auf Basis eines Berechnungsmodells festgestellt und die Anlage entsprechend abgestellt werden (sog. Redispatchmaßnahme). Bei Vorliegen einer ungeplanten Abschaltung (z. B. durch Ausfall eines Großverbrauchers) kursiere zu viel Strom in Netz und es müsse schnell reagiert werden, als letzte Maßnahme ggf. auch durch Abschalten einer Anlage, betrieben durch erneuerbare Energien.

Nach dem Kenntnisstand von KRin Veronika Ruoff ist die gemeinsame Nutzung von Solarthermie und PV-Anlagen nicht möglich, denn gerade die Wärmestrahlung solarer Energie sei für PV-Anlagen unverträglich. Dahingehend bittet sie Bernd Busse um Stellungnahme. Auch erkundigt sie sich, inwieweit das kommunale Energieversorgungsunternehmen „Eberwerke“ bereits den, durch die kreiseigenen Liegenschaften erzeugten Strom, ins Netz einspeisen bzw. als Direktvermarkter fungieren würde bzw. ob eine derartige Rolle denkbar wäre.

Im Rahmen seiner Präsentation habe er lediglich die Möglichkeit einer hybriden Anlage, bestehend aus Solarthermie und PV-Anlage, darstellen wollen, erläutert Bernd Busse. Derartige Anlagen seien zwar möglich, jedoch weniger effizient, teurer und technisch schwierig umzusetzen. Eine Einspeisung des Stroms sei immer möglich, solange eine gewisse Grenze nicht überschritten werde, informiert Bernd Busse weiter. Auch sei eine Direktvermarktung grundsätzlich denkbar. Dahingehend informiert er, dass die Eberwerke mit den Stadtwerken Rosenheim zusammenarbeiten würden, die ausgewiesener Direktvermarkter seien und erläutert ausführlich dieses Prinzip. Die Problematik sei, im Gegensatz zur planbaren Terminmarktmenge, könne man die erzeugte Überschussmenge einer PV-Anlage nicht planen und man müsse diese an der Spotmarktbörse (z. B. European Energy Exchange EEX) verkaufen. Folglich gebe es keinen Festpreis und es bestehe immer ein Preisrisiko. Er könne sich ein solches Modell jedoch in Kooperation mit den Stadtwerken Rosenheim vorstellen.

KRin Angelika Obermayr erkundigt sich nach einer möglichen und sinnvollen Errichtung vertikaler Anlagen als gangbaren Weg für manche Liegenschaften, die hierfür Idealbedingungen (z. B. Südausrichtung der Fläche) aufweisen.

Bernd Busse bejaht grundsätzlich die Möglichkeit der Errichtung vertikaler PV-Anlagen, es sei jedoch eine Einzelfallbetrachtung sowie eine konkrete Berechnung der verschiedenen Modelle erforderlich. Allerdings sei die Energieeffizienz nicht vergleichbar mit entsprechenden Anlagen auf einer Dachfläche und man dürfe diesbezüglich nicht dieselbe Erwartungshaltung haben.


Der LSV-Ausschuss nimmt die Informationen zur Planung und dem Betrieb von PV-Anlagen zur Kenntnis.