Sitzung: 13.12.2021 Kreistag
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 54, Nein: 0
Vorlage: 2021/0508/1
Nach Art. 24. Abs. 4 LKrO
sind alle Kreisräte alsbald nach ihrer Wahl in feierlicher Form zu vereidigen.
Der Landrat bittet Dr. Susanne Markmiller nach vorne, um die Vereidigung
durchzuführen.
Dr. Susanne Markmiller
leistet die Eidesformel:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz der Bundesrepublik
Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den
Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich
schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten
nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“
Nach geleisteter Vereidigung
gratuliert der Landrat und überreicht ein kleines Präsent.
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
1. Es
wird festgestellt, dass nach dem amtlichen Endergebnis der Kreistagswahl vom
15.03.2020 Frau Dr. Susanne Markmiller per heutigem Beschluss als
Listennachfolgerin von Herrn Martin Hagen in den Kreistag nachrückt.
2. Frau
Dr. Susanne Markmiller ist nach Art. 24 Abs. 4 LkrO zu vereidigen.