Brigitte Keller informiert über die Anfrage des KR Albert Hingerl bezugnehmend auf die Unterbringungsschwierigkeiten zweier ukrainischer Flüchtlingsfamilien in der Gemeinde Poing. Beide Gastfamilien erhielten durch die private Aufnahme der Flüchtlinge eine sog. Nebenkostenpauschale, wodurch die Verwaltung auch Kenntnis über die Unterbringung habe. Die in den Briefen aufgeführten Schwierigkeiten der Familien seien jedoch nicht bekannt gewesen. Dahingehend könne Sie nur auf das dafür eingeführte Dashboard verweisen, wonach in der Gemeinde Poing aktuell 44 freie Plätze zur Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge zu Verfügung stünden. Betroffene Familien, die eine private Flüchtlingsunterkunft nicht mehr weiter anbieten könnten, mögen sich bitte an die Gemeinde wenden. Diese habe Einblick in das Dashboard und könne eine Weitervermittlung organisieren. Für den Fall fehlender Unterbringungsmöglichkeiten wende sich die Gemeinde an das Landratsamt, dass sich sodann um eine gemeindeübergreifende Vermittlung kümmere. Der Landkreis sei jederzeit bereit zu unterstützen, er müsse jedoch Kenntnis darüber erlangen.

KR Albert Hingerl sei es wichtig, die Kommunikation aufzunehmen und entsprechend schnelle und unkomplizierte Lösungen für die Betroffenen zu finden.

KR Alexander Müller erachtet einen sensiblen Umgang mit dieser Thematik als immanent, derartige Pressemitteilungen seien dahingehend nicht hilfreich. Dies führe lediglich zu Unmut und führe keine Lösung herbei. Das Problem sei einzig und allein der durch Putin initiierte Angriffskrieg gegen die Ukraine und allein mit diesem müsse umgegangen werden.

KRin Christa Stewens appelliert an eine ehrliche Sprache. Den vielen ehrenamtlichen Helfern müsse offen kommuniziert werden, dass die Dauer der Aufnahme von ukrainischen Flüchtlingen unbestimmt sei und keine Aussage darüber getroffen werden könne, wann diese mit einer Sozialwohnung rechnen könnten.

KRin Maria Wirnitzer erkundigt sich nach der Möglichkeit einer vorübergehenden Nutzung der Gebäude aus dem Erbe Jakob zur Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge. Damit könne für Familien, die lediglich eine Aufnahmekapazität für einen begrenzten Zeitraum gewährleisten können, möglicherweise eine Lösung geschaffen werden.

Der Landrat informiert, dass die Villa seit vier Jahren vom Betrieb abgemeldet sei und nun entsprechend veräußert werden solle. Aktuell werde versucht die Villa vorübergehend zu reaktivieren, sodass diese zur Wohnraumnutzung (3 Wohneinheiten) durchaus geeignet wäre. Daneben gebe es zudem zwei Doppelhaushälften aus dem Erbe Jakob. Der möglichen Nutzung stehe jedoch der konkrete Verkaufsbeschluss entgegen, der aufgrund der finanziellen Situation der Kreisklinik erforderlich sei. Unter Berücksichtigung dessen ergebe sich ein Nutzungszeitraum von einem halben bis dreiviertel Jahr.

In dieser Woche finde eine Begehung der Liegenschaften und entsprechendem Fachpersonal statt, fügt Brigitte Keller ergänzend hinzu. Diese diene der Eruierung aller notwendigen Voraussetzungen zur Inbetriebnahme des Gebäudes. Aufgrund der Aufhebung des Katastrophenfalls müsse ein derartiges Vorhaben jedoch von der Regierung von Oberbayern genehmigt werden, da es sich dabei um eine Staatsaufgabe handele.

KR Manfred Schmidt erkundigt sich nach der Fertigstellung der Stellungnahme zum überörtlichen Prüfbericht.

Michael Ottl erläutert, dass diese seitens der Verwaltung bereits abgeschlossen und sich aktuell bei der Regierung von Oberbayern zur Prüfung befinde.

 

Der Landrat schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 18:04 Uhr.