Vorberatung        

AG PuV am 27.09.2021, TOP 4b NÖ

15. KSA am 01.12.2021, TOP 7 ö

AG PuV am 27.09.2021, TOP 4c NÖ

15. KSA am 01.12.2021, TOP 7 ö

AG PuV am 12.04.2021, TOP 2f NÖ

15. KSA am 01.12.2021, TOP 7 ö

Sachvortragende(r):

Michael Ottl, wissenschaftlicher Rechtsberater und Leiter Büro des Landrats

Zu a) Regularien für den Tagesordnungspunkt „Bürger*innen fragen“ festlegen

Michael Ottl informiert in seinem kurzen Sachvortrag über die aktuellen Regularien für den Tagesordnungspunkt „Bürger*innen fragen“ und die damit einhergehenden möglichen Schwierigkeiten hinsichtlich der Sitzungseffizienz. Um den Sitzungsverlauf zu optimieren sei durch die Arbeitsgruppe Politik und Verwaltung eine Redezeit pro Bürger von fünf Minuten vor Eintritt in die Tagesordnung vorgeschlagen worden. Dahingehend werde eine Änderung der Geschäftsordnung vorgeschlagen.

Die Thematik sei in der Arbeitsgruppe Politik und Verwaltung intensiv beraten worden, so der Landrat. Grund hierfür sei ein Vorfall in einer Ausschusssitzung gewesen, in der ein Bürger sein Anliegen sehr ausufernd vorgebracht habe. Hier müsse die Möglichkeit geschaffen werden, regulierend einzugreifen. Grundsätzlich nehme das Gremium jedoch Fragen und Anregungen durch die Bevölkerung sehr gerne auf und werde die vorgeschlagenen Regularien vernünftig und lebensnah handhaben.

KR Reinhard Oellerer bittet um Ergänzung des Beschlussvorschlags wie folgt: „… insbesondere Anfragen und Anregungen zu Themen, zu deren Behandlung die Verwaltung, der Kreistag oder einer seiner Ausschüsse zuständig ist.“

KR Karl Schweisfurth befürwortet den Vorschlag von Bernhard Winter den Tagesordnungspunkt „Bürgerinnen und Bürger fragen“ um den Zusatz Anregungen zu ergänzen. Dieser Begriff sei weiter gefasst als der Wortlaut des vorliegenden Beschlussvorschlags und würde damit besser der politischen Natur entsprechen.

Der Landrat ergänzt dahingehend den Beschlussvorschlag.

Zu b) Zeitanteile für die Tagesordnung

Michael Ottl erläutert, dass die Tagesordnung der Kreistagssitzungen zur besseren Orientierung mit entsprechenden Zeitanteilen versehen wurde. Dementsprechend müsse nun eine Anpassung der Geschäftsordnung (§ 16 S. 1 GeschO-KT) erfolgen. Es folgt keine Wortmeldung.

Zu c) Nichtöffentlichkeit des Rechnungsprüfungsausschusses

Michael Ottl geht in seinem Sachvortrag auf den Ermessensspielraum des Kreistags hinsichtlich der öffentlichen oder nichtöffentlichen Abhaltung der Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses ein. Aus Sicht des Revisionsamts sowie der Arbeitsgruppe Politik und Verwaltung werde empfohlen, die Sitzungen nichtöffentlich abzuhalten, obgleich Ausnahmen in der Einzelfallbetrachtung möglich seien. Ein entsprechender Empfehlungsbeschluss sei ebenso in der Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses am 01.12.2021 gefasst worden.

KRin Lakhena Leng plädiert für eine Gliederung der Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses in einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil. Ihrer Ansicht nach sei dies keinesfalls umständlicher in der Organisation und sei zudem im Rahmen ihrer Aufgabe als Kreisrätin der Interessensvertretung für die Landkreisbürger zu ermöglichen. Es diene der Transparenz der Politik und solle dahingehend zumindest getestet werden. Zumal dies eine nochmalige Änderung der Regularien bei negativem Testergebnis nicht ausschließe.

Er verwehre sich keinesfalls gegen Transparenz, schlage jedoch zunächst eine Prüfung der Umsetzbarkeit und sinnvollen Handhabung vor, so KR Josef Schwäbl.

KR Martin Wagner widerspricht dem Einwand der Intransparenz bei nichtöffentlicher Abhaltung der Sitzungen. Die Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses sei es sich mit Fehlern und Auffälligkeiten innerhalb der Verwaltung zu befassen. Eine grundsätzlich öffentliche Behandlung der Tagesordnungspunkte halte er daher allein schon zum Schutz der Verwaltungsmitarbeiter für gefährlich.

KR Dr. Wilfried Seidelmann empfindet die Formulierung „… tagt grundsätzlich in nichtöffentlicher Sitzung.“ als kritisch und schlägt eine Streichung des Wortes „grundsätzlich“ vor. Seiner Ansicht nach müsse ein generell öffentlicher Sitzungsteil möglich sein. Dies diene dem transparenten Verfahren gegenüber dem Bürger. Ungeachtet davon seien Kritikpunkte und Auffälligkeiten selbstverständlich nichtöffentlich zu behandeln.

Der Landrat schließt sich den Ausführungen von KR Martin Wagner an. Bei grundsätzlich nichtöffentlicher Abhaltung könne der Rechnungsprüfungsausschuss bei Bedarf dennoch die Öffentlichkeit der Sitzung beschließen. Dahingehend werde er den durch die Arbeitsgruppe Politik und Verwaltung ausgearbeiteten Empfehlungsbeschluss so zur Abstimmung stellen.

Friedrich Staffe, stellvertretender Leiter des Revisionsamts, erläutert das grundsätzliche Verfahren der Arbeitskreise hinsichtlich der Erstellung der Prüfberichte. Dieser sei in einer bestimmten Reihenfolge untergliedert, die aktuell nicht einer Untergliederung in einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil entspricht. Eine derartige Darstellung würde enorme Anpassungen der Prüfberichte erfordern.

Eine aktive Entscheidung durch den Rechnungsprüfungsausschuss für die Öffentlichkeit der jeweiligen Sitzung empfinde sie als wenig effizient, so KRin Lakhena Leng. Zumal die Festlegung der grundsätzlichen Öffentlichkeit der Sitzungen eine andere Wirkung auf den Bürger habe. Sie könne die Einwände von Friedrich Staffe durchaus nachvollziehen, jedoch könne der Rechnungsprüfungsausschuss gemeinsam mit dem Revisionsamt eine sinnvolle Umsetzung erarbeiten.

Die Festlegung der grundsätzlichen Öffentlichkeit führe dazu, dass das Rechnungsprüfungsamt den öffentlichen Teil der Prüfberichte ohne Namensnennung und Kritikpunkte verfassen müsse und damit allein in die Verantwortung gezogen werde, so KR Martin Wagner. Damit würde der Verwaltung „der schwarze Peter“ zugeschoben werden. Deshalb könne er dem Grundsatz der Öffentlichkeit nur zustimmen, wenn dies für das Rechnungsprüfungsamt keine Umstände und Schwierigkeiten bedeute. Dies sei aktuell jedoch zu verneinen.

KR Karl Schweisfurth erkundigt sich nach der Vereinbarkeit einer grundsätzlichen Festlegung der Nichtöffentlichkeit der Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses mit dem geltenden Recht. Seiner Ansicht nach sei die Nichtöffentlichkeit der Sitzungen lediglich im Rahmen von Gehaltsfestlegungen einzelner Personen zwingend erforderlich.

Michael Ottl informiert, dass der Rechnungsprüfungsausschuss nicht als beschließender Ausschuss anzusehen sei und demnach nicht dem üblichen Geschäftsgang der Art. 40 bis 48 der Landkreisordnung folge. Dahingehend könne der Rechnungsprüfungsausschuss selbst über die öffentliche oder nichtöffentliche Abhaltung der Sitzungen entscheiden. Die Nichtöffentlichkeit sei immer dann gegeben, wenn berechtigt das Wohle der Allgemeinheit oder Ansprüche Einzelner (z. B. personenbezogenen Daten, Gefahr für den Landkreis) einer öffentlichen Behandlung entgegenstehen. Dies sei im Falle des Rechnungsprüfungsausschusses überwiegend zu bejahen. Der Kreistag könne eine derartige Grundsatzentscheidung nun regulatorisch festlegen.

Der Landrat stellt die jeweiligen Beschlussvorschläge getrennt zur Abstimmung.


Zu a)

Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

§ 19 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreis- und Strategieausschuss und die weiteren Ausschüsse wird wie folgt geändert (Änderungen rot):

1Die öffentlichen Sitzungen des Kreistages, des Kreis- und Strategieausschusses und der weiteren Ausschüsse enthalten einen Tagesordnungspunkt "Bürgerinnen fragen”

1Vor Eintritt in die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung wird allen anwesenden Bürgerinnen und Bürgern für jeweils längstens 5 Minuten die Gelegenheit gegeben, Fragen zu stellen. Zulässig sind insbesondere Anfragen und Anregungen zu Themen, zu deren Behandlung die Verwaltung, der Kreistag oder einer seiner Ausschüsse zuständig ist. 2Fragen, die der Sitzungsleiter nicht mündlich beantwortet, werden innerhalb von vier Wochen schriftlich beantwortet; in diesem Fall wird die Antwort auch dem Protokoll beigefügt.3In jedem Fall werden die Fragen und Antworten protokolliert.

&

einstimmig angenommen

Zu b)

Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

§ 16 S. 1 der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreis- und Strategieausschuss und die weiteren Ausschüsse wird wie folgt geändert (Änderungen rot):

1Die Tagesordnung der Kreistagssitzungen wird vom Landrat anhand von aussagekräftigen Bezeichnungen der Tagesordnungspunkte mit entsprechenden Vorschlägen für Zeitanteile aufgestellt.

&

einstimmig angenommen

Zu c)

Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

§ 37 der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreis- und Strategieausschuss und die weiteren Ausschüsse wird wie folgt ergänzt (Änderungen rot):

§ 37 Rechnungsprüfungsausschuss

1Der Kreistag bildet aus seiner Mitte einen Rechnungsprüfungsausschuss mit fünf Mitgliedern und bestimmt ein Ausschussmitglied zum Vorsitzenden (Art. 89 Abs. 2 LKrO). 2Ferner bestellt der Kreistag für jedes Ausschussmitglied einen/eine Stellvertreter*in für den Fall seiner Verhinderung und bestimmt, welches Ausschussmitglied bei Verhinderung des Ausschussvorsitzenden den Vorsitz führen soll. 3Der Rechnungsprüfungsausschuss tagt grundsätzlich in nichtöffentlicher Sitzung.

&

angenommen

gegen 13 Stimmen