AG PuV am 27.09.2021, TOP 3a NÖ 15. KSA am 01.12.2021, TOP 6 ö AG PuV am 12.04.2021, TOP 2a NÖ AG PuV am 05.07.2021, TOP 5 NÖ AG PuV am 27.09.2021, TOP 3b NÖ 15. KSA am 01.12.2021, TOP 6 ö AG PuV am 17.09.2018, TOP 2 NÖ AG PuV am 12.04.2021, TOP 4 NÖ AG PuV am 27.09.2021, TOP 3c NÖ 15. KSA am 01.12.2021, TOP 6 ö |
|
Sachvortragende(r): |
Michael Ottl, wissenschaftlicher
Rechtsberater und Leiter Büro des Landrats |
Zu a)
Einführung eines Digitalen Abstimmungsverfahrens
Michael Ottl informiert in seinem Sachvortrag über die probeweise Nutzung des digitalen Abstimmungssystems CouncilARS der Firma Infowhyse GmbH in der Sitzung des Kreistags am 13.12.2021. Der Kreistag habe das System positiv bewertet und die Verwaltung sei mit dessen Beschaffung beauftragt worden. Entsprechend müsse nun eine Änderung der Geschäftsordnung (§ 24 Abs. 3 GeschO-KT) erfolgen. Er beantwortet eine Verständnisfrage aus dem Gremium.
KR Benedikt Mayer bittet um Ergänzung des Beschlussvorschlags dahingehend, dass das Abstimmungsverhalten jedes Ausschussmitglieds öffentlich angezeigt werde.
Zu b)
Hybridsitzungen – Zwischenbericht
Michael Ottl erläutert in seinem kurzen Sachvortrag die Notwendigkeit der Ertüchtigung der Sitzungstechnik um die Durchführung von Hybridsitzungen zu ermöglichen. Entsprechend des Meinungsbildes der Arbeitsgruppe Politik und Verwaltung sowie des einstimmigen Beschlusses durch den Kreis- und Strategieausschusses am 01.12.2021 bestehe aktuell kein Bedarf an Hybridsitzungen. Das Thema werde dem Gremium jedoch erneut zur Beratung vorgelegt, sobald ein neuer Sitzungssaal geplant werden soll.
Nach Ansicht von KR Manfred Schmidt sei die ausnahmsweise Durchführung von Hybridsitzungen (z. B. aufgrund der Corona-Pandemie) zweckmäßig, solle aber nicht der Regelfall sein.
Der positive Effekt aus der Corona-Pandemie sei die
beschleunigte Digitalisierung, obgleich Präsenzsitzungen auch als positiv zu
bewerten seien, so KR Thomas Huber. Gerade im Hinblick auf die Vereinbarkeit
von Beruf und Familie stelle dies eine hilfreiche und gute Möglichkeit dar.
Dahingehend bittet er um Änderung des Beschlusstextes „Ein Bedarf an Hybridsitzungen wird derzeit nicht gesehen.“
Entsprechend der Diskussion über die Umformulierung und Ergänzung des Beschlussvorschlags nimmt der Landrat dahingehende Änderungen vor.
Zu c)
Benutzung der Mandatos App – Beratung über den Lizenzerwerb
Michael Ottl hält einen kurzen Sachvortrag. Es folgt keine Wortmeldung.
Der Landrat lässt über den Tagesordnungspunkt gesamthaft abstimmen.
Der
Kreistag fasst folgenden Beschluss:
Zu a)
I) Die Verwaltung wird mit der Beschaffung des
digitalen Abstimmungssystems CouncilARS der Firma Infowhyse GmbH aus Friedberg
beauftragt.
II) § 24 Abs. 3 GeschO-KT wird wie folgt
geändert (Änderungen rot):
„1Es
wird durch Handaufheben abgestimmt, wenn nicht die Mehrheit der Mitglieder des
Ausschusses namentliche Abstimmung verlangt. 2Möglich
ist auch eine Abstimmung unter Benutzung eines digitalen Abstimmungsgeräts,
welches das Abstimmungsverhalten eines jeden Ausschussmitglieds öffentlich (Ja/Nein)
anzeigt.“
Zu b)
Ein Bedarf an Hybridsitzungen wird grundsätzlich gesehen, ist
derzeit aber nur mit hohem finanziellen Aufwand umsetzbar. Sobald ein
neuer Sitzungssaal geplant werden soll, wird das Thema dem Gremium erneut zur
Beratung vorgelegt.
Zu c)
Die Mandatos-App wird nicht eingeführt.