Beschluss: einstimmig angenommen

Vorberatung        

AG PuV am 27.09.2021, TOP 5b NÖ

15. KSA am 01.12.2021, TOP 8 Ö

AG PuV am 27.09.2021, TOP 5c NÖ

15. KSA am 01.12.2021, TOP 8 Ö

Sachvortragende(r):

Michael Ottl, wissenschaftlicher Rechtsberater und Leiter Büro des Landrats

Michael Ottl verweist auf die Sachverhaltsdarstellung in der Sitzungsvorlage.

Es folgt keine Wortmeldung.


Zu a)

Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

§ 4a der Entschädigungssatzung wird wie folgt geändert (Änderungen rot):

§ 4a

Technikpauschale

1Kreisrät*innen, die auf die Zusendung von Ladungsschreiben, Tagesordnung, Sitzungsvorlagen und Niederschriften in Papierform verzichten, erhalten für diesen Zeitraum eine Technikpauschale von 40 € pro Monat. Damit ist der Mehraufwand für die häusliche technische Ausstattung abgegolten.2Dies gilt rückwirkend ab dem 01.05.2020.

Zu b)

Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

§ 5 der Entschädigungssatzung wird wie folgt geändert (Änderungen rot):

§ 5

Reisekosten für auswärtige Dienstgeschäfte außerhalb des Landkreises

Für Dienstgeschäfte außerhalb des Landkreises wird Reisekostenvergütung nach den Bestimmungen des Bayer. Reisekostengesetzes (Reisekostenstufe B) gewährt.