Vorberatung |
AG PuV am 27.09.2021, TOP 5b NÖ 15. KSA am 01.12.2021, TOP 8 Ö AG PuV am 27.09.2021, TOP 5c NÖ 15. KSA am 01.12.2021, TOP 8 Ö |
Sachvortragende(r): |
Michael Ottl, wissenschaftlicher Rechtsberater und Leiter Büro des
Landrats |
Michael Ottl verweist auf die Sachverhaltsdarstellung in der Sitzungsvorlage.
Es folgt keine Wortmeldung.
Zu a)
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
§ 4a der
Entschädigungssatzung wird wie folgt geändert (Änderungen rot):
§ 4a
Technikpauschale
1Kreisrät*innen,
die auf die Zusendung von Ladungsschreiben, Tagesordnung, Sitzungsvorlagen und
Niederschriften in Papierform verzichten, erhalten für diesen Zeitraum eine
Technikpauschale von 40 € pro Monat. Damit ist der Mehraufwand für die
häusliche technische Ausstattung abgegolten.2Dies gilt
rückwirkend ab dem 01.05.2020.
Zu b)
Der Kreistag
fasst folgenden Beschluss:
§ 5 der
Entschädigungssatzung wird wie folgt geändert (Änderungen rot):
§ 5
Reisekosten für auswärtige
Dienstgeschäfte außerhalb des Landkreises
Für Dienstgeschäfte außerhalb des
Landkreises wird Reisekostenvergütung nach den Bestimmungen des Bayer.
Reisekostengesetzes (Reisekostenstufe B) gewährt.