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Vor Eintritt in die weitere Tagesordnung informiert der Landrat, dass es von KR Johannes von der Forst eine Anfrage zum Thema Corona und Schule gebe und erteilt ihm das Wort.

KR Johannes von der Forst merkt an, dass es durch die gestern vom Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus veröffentlichten neuen Regelungen im Umgang mit Infektionsfällen an Schulen mehr Klarheit gebe, dennoch wünsche sich seine Fraktion (Bündnis 90 / Die Grünen) mehr Informationen zur konkreten Lage im Landkreis Ebersberg sowie zur Kommunikation zwischen den Schulen und dem Gesundheitsamt.

Theo Hack, Mitarbeiter SG 54 (Corona) stellt sich kurz dem Gremium als ärztlich Verantwortlicher für Schulen und Kitas vor, beantwortet die Frage von KR von der Forst und teilt mit, dass durch die Neuregelung der nicht möglichen vollumfänglichen Bearbeitung der Corona-Fälle in den Schulen Rechnung getragen werden konnte. Zur Kommunikation zwischen Schule und Gesundheitsamt könne er sagen, dass, wenn sich die Einrichtungsleiter*innen bei ihnen gemeldet haben, bisher alles unkompliziert und schnell bearbeitet werden konnte.

Auf Nachfrage von KR Johannes von der Forst erklärt Theo Hack, dass es ab heute keine individuelle Kontaktermittlungen mehr gebe -weder unter Lehrern noch unter Schülern. Die Schulleiter*innen dürften, wenn ca. die Hälfte der Klasse fehle, die Klasse in den Distanzunterricht schicken. Dies müsse dem Gesundheitsamt gemeldet werden, welches dann eine Quarantäne für die restlichen Kinder anordnen könne. Im Prinzip würden nur mehr die positiven Fälle isoliert/bearbeitet werden. Für die Kinder, die vom Gesundheitsamt indirekt über die Schule bei den großen Ausbruchgeschehen in Quarantäne geschickt würden, basiere die Freitestung auf Freiwilligkeit. Weder die Schule noch das Gesundheitsamt müsse die Freitestung überprüfen.