Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Vorberatung        

KSA-Ausschuss am 07.10.2019, TOP 10 Ö

Kreistag am 22.10.2019, TOP 7 Ö

Sachvortragende(r):

Barbara Strangfeld, Sachbearbeiterin SG 14, Finanzen, Beteiligungen

Barbara Strangfeld, Sachbearbeiterin SG 14, hält einen Sachvortrag anhand einer Präsentation (Anlage 3 zum Protokoll).

Brigitte Keller empfiehlt eine Änderung der Ziffer 2 des Beschlussvorschlages „… Übersteigen die Gewinne den Zuschuss, wird die Zuschusszahlung für die Investitionen in medizinische Geräte und EDV im Folgejahr eingestellt bzw. um den übersteigenden Betrag gekürzt.“, wonach diese als Kannvorschrift gestaltet werden sollte. Die Klinik habe aufgrund hoher offener Forderungen (v.a. bei Krankenkassen) immer wieder Liquiditätsschwierigkeiten. Mit der vorgeschlagenen Änderung könne, bei Reduzierung der Bezuschussung durch den Landkreis, verhindert werden, dass die Kreisklinik Ebersberg gGmbH bei derartigen Schwierigkeiten dennoch in medizinische Geräte und EDV investieren könne. Das Gremium habe durch die Kannvorschrift die Möglichkeit anhand der aktuellen Situation zu entscheiden.

Der Landrat empfindet den Vorschlag von Brigitte Keller als sinnvoll und spricht die entsprechende Änderung des Beschlussvorschlags aus.

Der Landkreis unterstütze die Kreisklinik mit nicht unerheblichen Beträgen in Form von Kassenkrediten, so KR Reinhard Oellerer. Aufgrund der umfangreichen Thematik würden dahingehende Beratungen jedoch einen eigenen Tagesordnungspunkt füllen. Der Vorschlag von Brigitte Keller würde zu einer Änderung der Priorisierung führen: zunächst der Ausgleich der Defizite der letzten fünf Jahre, dann die Notwendigkeit von Kassenkrediten und letztendlich die Bezuschussung in Höhe von 1,5 Mio.€. Zur Schaffung vorläufiger Klarheit bittet KR Reinhard Oellerer um Beibehaltung des jetzigen Beschlussvorschlages. So könne sich das Gremium die Zeit nehmen in Ruhe über die Thematik der Kassenkredite zu beraten. Er könne den Vorschlag von Brigitte Keller allenfalls als Interimslösung mittragen.

KR Dr. Wilfried Seidelmann spricht sich gegen den Vorschlag von Brigitte Keller aus. Der jetzige Beschlussvorschlag sei in seiner Formulierung strikter und klarer. Zumal dieser die Bezuschussung der Kreisklinik bei Liquiditätsschwierigkeiten nicht ausschließe.

KR Albert Hingerl bittet ebenso um Beibehalten des Beschlussvorschlages. Es müsse grundsätzlich eine Regelung getroffen werden, die durch eine Kannvorschrift nicht erfolge.

Das Gremium müsse, gerade auch im Hinblick auf die Situation der Kreisklinik, Jahr für Jahr situationsbezogene Einzelfallentscheidungen treffen, erläutert Brigitte Keller. Der jetzige Beschlussvorschlag könne dazu führen, dass die Kreisklinik möglicherweise nicht investieren könne, da die Verwaltung danach strikt handeln müsse. Die Änderung des Beschlusses in eine Kannvorschrift würde unkompliziert eine Beratung innerhalb des Gremiums ermöglichen, wohingegen andernfalls ein neues Verfahren eingeleitet werden müsse.

Das Gremium einigt sich auf die Ergänzung der Ziffer 2 des Beschlussvorschlags „… im Folgejahr eingestellt bzw. um den übersteigenden Betrag gekürzt, sofern die Liquidität dies zulässt. und der Landrat stellt den geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.   In den Jahren, in denen die Kreisklinik gGmbH nicht in der Lage ist, die notwendigen Investitionen in medizinische Geräte und EDV selbstständig zu finanzieren, gewährt der Landkreis Ebersberg der Kreisklinik gGmbH jährlich einen Zuschuss in Höhe von bis zu 1,5 Mio. € für Investitionen in medizinische Geräte und EDV.

2.   Sobald die Kreisklinik wieder Gewinne erwirtschaftet und die Defizite der vergangenen Jahre ausgeglichen sind, werden die Zuschüsse gegen die Gewinne verrechnet. Übersteigen die Gewinne den Zuschuss, wird die Zuschusszahlung für die Investitionen in medizinische Geräte und EDV im Folgejahr eingestellt bzw. um den übersteigenden Betrag gekürzt, sofern die Liquidität dies zulässt.

3.   Zur Vermeidung der Überkompensation erfolgt die Endabrechnung auf Grundlage des Betrauungsakts.

4.   Der Betrauungsakt des Landkreises Ebersberg wird entsprechend angepasst.