Sitzung: 21.02.2022 Kreis- und Strategieausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Vorlage: 2021/0526
Vorberatung |
KSA-Ausschuss am 07.10.2019, TOP 10 Ö Kreistag am 22.10.2019, TOP 7 Ö |
Sachvortragende(r): |
Barbara Strangfeld, Sachbearbeiterin SG 14, Finanzen, Beteiligungen |
Barbara Strangfeld, Sachbearbeiterin
SG 14, hält einen Sachvortrag anhand einer Präsentation (Anlage 3 zum
Protokoll).
Brigitte Keller empfiehlt eine
Änderung der Ziffer 2 des Beschlussvorschlages „… Übersteigen die Gewinne den Zuschuss, wird die
Zuschusszahlung für die Investitionen in medizinische Geräte und EDV im
Folgejahr eingestellt bzw. um den übersteigenden Betrag gekürzt.“, wonach
diese als Kannvorschrift gestaltet werden sollte. Die Klinik habe aufgrund
hoher offener Forderungen (v.a. bei Krankenkassen) immer wieder
Liquiditätsschwierigkeiten. Mit der vorgeschlagenen Änderung könne, bei
Reduzierung der Bezuschussung durch den Landkreis, verhindert werden, dass die
Kreisklinik Ebersberg gGmbH bei derartigen Schwierigkeiten dennoch in
medizinische Geräte und EDV investieren könne. Das Gremium habe durch die
Kannvorschrift die Möglichkeit anhand der aktuellen Situation zu entscheiden.
Der Landrat empfindet den Vorschlag
von Brigitte Keller als sinnvoll und spricht die entsprechende Änderung des
Beschlussvorschlags aus.
Der Landkreis unterstütze die
Kreisklinik mit nicht unerheblichen Beträgen in Form von Kassenkrediten, so KR
Reinhard Oellerer. Aufgrund der umfangreichen Thematik würden dahingehende
Beratungen jedoch einen eigenen Tagesordnungspunkt füllen. Der Vorschlag von
Brigitte Keller würde zu einer Änderung der Priorisierung führen: zunächst der
Ausgleich der Defizite der letzten fünf Jahre, dann die Notwendigkeit von
Kassenkrediten und letztendlich die Bezuschussung in Höhe von 1,5 Mio.€. Zur
Schaffung vorläufiger Klarheit bittet KR Reinhard Oellerer um Beibehaltung des
jetzigen Beschlussvorschlages. So könne sich das Gremium die Zeit nehmen in
Ruhe über die Thematik der Kassenkredite zu beraten. Er könne den Vorschlag von
Brigitte Keller allenfalls als Interimslösung mittragen.
KR Dr. Wilfried Seidelmann spricht
sich gegen den Vorschlag von Brigitte Keller aus. Der jetzige
Beschlussvorschlag sei in seiner Formulierung strikter und klarer. Zumal dieser
die Bezuschussung der Kreisklinik bei Liquiditätsschwierigkeiten nicht
ausschließe.
KR Albert Hingerl bittet ebenso um
Beibehalten des Beschlussvorschlages. Es müsse grundsätzlich eine Regelung
getroffen werden, die durch eine Kannvorschrift nicht erfolge.
Das Gremium müsse, gerade auch im
Hinblick auf die Situation der Kreisklinik, Jahr für Jahr situationsbezogene
Einzelfallentscheidungen treffen, erläutert Brigitte Keller. Der jetzige
Beschlussvorschlag könne dazu führen, dass die Kreisklinik möglicherweise nicht
investieren könne, da die Verwaltung danach strikt handeln müsse. Die Änderung
des Beschlusses in eine Kannvorschrift würde unkompliziert eine Beratung
innerhalb des Gremiums ermöglichen, wohingegen andernfalls ein neues Verfahren
eingeleitet werden müsse.
Das Gremium einigt sich auf die
Ergänzung der Ziffer 2 des Beschlussvorschlags „… im Folgejahr eingestellt bzw. um den übersteigenden Betrag gekürzt, sofern
die Liquidität dies zulässt.“ und der Landrat stellt den geänderten
Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Der Kreis- und Strategieausschuss
fasst folgenden Beschluss:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1. In den Jahren, in denen die Kreisklinik gGmbH nicht in der
Lage ist, die notwendigen Investitionen in medizinische Geräte und EDV
selbstständig zu finanzieren, gewährt der Landkreis Ebersberg der Kreisklinik
gGmbH jährlich einen Zuschuss in Höhe von bis zu 1,5 Mio. € für Investitionen
in medizinische Geräte und EDV.
2. Sobald die Kreisklinik wieder Gewinne erwirtschaftet und die
Defizite der vergangenen Jahre ausgeglichen sind, werden die Zuschüsse gegen
die Gewinne verrechnet. Übersteigen die Gewinne den Zuschuss, wird die
Zuschusszahlung für die Investitionen in medizinische Geräte und EDV im
Folgejahr eingestellt bzw. um den übersteigenden Betrag gekürzt, sofern die
Liquidität dies zulässt.
3. Zur Vermeidung der Überkompensation erfolgt die Endabrechnung
auf Grundlage des Betrauungsakts.
4. Der Betrauungsakt des Landkreises Ebersberg wird entsprechend
angepasst.