Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Vorberatung        

ULV-Ausschuss am 28.07.2021, TOP 04

Sachvortragende(r):

Johannes Dirscherl, Sachgebietsleiter SG 16, Abfallwirtschaft, Kreisstraßen

Josef Gruber-Buchecker, Ingenieurbüro Gruber-Buchecker

Der Landrat führt in das Thema ein und berichtet über die gefährliche Verkehrssituation in der Feldkirchner Straße in Glonn. Zur Entschärfung der Gefährdungssituation gab es bereits mehrere Vor-Ort-Begehungen. Eine daraus resultierende Maßnahme war die Installation eines Pollers bei der Gehwegabsenkung nebst Temporeduzierung auf 30 km/h. Zudem wurde das Ingenieurbüro Gruber-Buchecker beauftragt, baulich einen Lösungsvorschlag zu unterbreiten, der dem Gremium in der heutigen Sitzung entsprechend vorgestellt wird.

Johannes Dirscherl; Sachgebietsleiter SG 16, informiert, dass der durch das Ingenieurbüro Gruber-Buchecker unterbreitete Lösungsvorschlag bereits mit der Gemeinde Glonn kommuniziert sei und erfolgsversprechende Aussichten auf Umsetzung bestünden.

Josef Gruber-Buchecker, Ingenieurbüro Gruber Buchecker, hält einen Sachvortrag und erläutert dabei anhand mehrere Fotoaufnahmen (Anlage 1 zum Protokoll) sowie Lagepläne (Anlage 2 zum Protokoll) die besondere Gefahrensituation in der Feldkirchner Straße. Die zu geringe Fahrbahnbreite und das Fehlen jeglicher Ausweichmöglichkeiten aufgrund der baulichen Gegebenheiten (Steinmauer an der Hangseite, Einmündung einer Straße) führten dazu, dass vor allem der Begegnungsverkehr von LKW oder landwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen äußerst problematisch und massiv gefährdend für die Fußgänger sei. Als Lösungsvorschlag unterbreitet er eine Fahrbahnverbreitung um einen Meter über eine Gesamtlänge von 80 bis 90 Meter einschließlich der Errichtung einer hierfür notwendigen Stützwand über eine Länge von 45 Meter. Um dies zu realisieren sei ein Grunderwerb erforderlich und dahingehend habe Josef Oswald, Bürgermeister der Gemeinde Glonn, bereits Konsens mit dem Eigentümer erzielt. Der jetzige Lösungsvorschlag beinhalte keine zusätzliche Verbreiterung des Gehweges. Josef Gruber-Buchecker sichert jedoch in seinen weiteren Planungen zu, eine derartige Notwendigkeit zu prüfen. Für die Kosten inkl. der Planungskosten müssten ca. 320.000 € brutto veranschlagt werden.

Der Landrat plädiert für eine langfristige, nachhaltige Verbesserung der Verkehrssituation, da die bisherigen Maßnahmen bedauerlicherweise keinen wegweisenden, positiven Erfolg gebracht hätten und der Schutz der Fußgänger und Radfahrer oberste Priorität habe. Er schlägt dem Gremium vor, die Maßnahme aus dem Budget des Jahres 2022 umzusetzen. Der Landrat bittet KR Josef Oswald in seiner Funktion als Bürgermeister der Gemeinde Glonn um Stellungnahme.

KR Josef Oswald erläutert die Kernproblematik der Verkehrssituation, wonach zwei große Fahrzeuge nebeneinander auf der Kreisstraße keinen Platz hätten, insbesondere, wenn sie einen Anhänger mitführen. Dieser schere auf der Innenseite aus und fahre zwangsläufig über den Gehweg. Der in diesem Bereich angebrachte Poller schütze die Fußgänger nur unzureichend und wurde bereits mehrmals umgefahren. Auch ein Ausweichen der Passanten sei aufgrund der Steinmauer, die geschützter Landschaftsbestandteilt ist, nicht möglich. Er plädiert daher für die Verbreiterung der Straße und bittet das Gremium darum dieses Vorhaben zu unterstützen.

KR Martin Lechner erkundigt sich nach der Möglichkeit zwischen Fahrbahn und Bürgersteig eine Leitplanke zum Schutz der Fußgänger anzubringen. KR Josef Oswald verneint, da dies aufgrund des vorliegenden Platzmangels nicht möglich sei – vor allem auch unter dem Gesichtspunkt der Arbeiten des Winterdienstes und dem mangelnden Platz für Kinderwägen.

Im Rahmen der Beratungen zum Tagesordnungspunkt wird der in der Sitzungsvorlage aufgeführte Beschlussvorschlag konkretisiert und dahingehend durch den Landrat ergänzt.

KR Thomas von Sarnowski lobt die Maßnahme als positiv für die Verkehrssicherheit. Er bittet um Information, inwieweit die, in diesem Bereich derzeit angeordnete, Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h nach Durchführung der baulichen Veränderungen beibehalten werden kann. Er plädiert eingehend dieses Tempolimit als größtmögliche Sicherheit für die Fußgänger aufrechtzuerhalten. Zudem erkundigt er sich nach der Möglichkeit der späteren Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt in der kommenden Sitzung des ULV-Ausschusses.

Der Landrat erachtet die zukünftige Beibehaltung des Tempolimits von 30 km/h als ebenfalls sinnvoll. Er begrüße eine heutige Beschlussfassung und halte diese auch für möglich, obgleich eine erneute Beratung in der Sitzung Ende März ebenso denkbar wäre.

KRin Ilke Ackstaller erkundigt sich über eine ergänzende Möglichkeit für Fußgänger den nahegelegenen Friedhof sowie die angrenzende Wohnsiedlung über einen anderen Weg zu erreichen.

KR Josef Oswalt erläutert, dass dahingehend Untersuchungen vorgenommen wurden und lediglich ein weiterer Gehweg durch die Wohnsiedlung vorhanden sei, der eine Überquerung der unübersichtlichen Kreisstraße erforderlich mache. Alternativ wäre nur der Neubau eines Gehwegs um einen geschützten Landschaftsbestandteil denkbar, wofür jedoch Grundstücke erworben werden und die Fußgänger einen enormen Umweg zur Erreichung des Friedhofs oder der Wohnsiedlung in Kauf nehmen müssten. Ein weiterer Gehweg wäre nach Meinung von KR Josef Oswald zwar wünschenswert, aber aufgrund des enormen baulichen Aufwands nicht realisierbar.


Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

Die dargestellte Planung wird weiterverfolgt.

Die Umsetzung der Maßnahme ist eilbedürftig und soll nach Möglichkeit im Jahr 2022 umgesetzt werden, weil der Straßenabschnitt für Fußgänger gefährlich ist.

Die Mittel in Höhe von ca. 330.000 Euro werden aus dem Investitionsbudget des Straßenbaus gedeckt. Nach Möglichkeit sollen staatliche Zuschüsse abgerufen werden.

In der weiteren Planung soll auch die Verbreiterung des Gehwegs geprüft werden.

Die Temporeduzierung 30 km/h soll auch nach Umsetzung der Maßnahme in diesem Abschnitt beibehalten bleiben.