Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Vorberatung        

SFB-Ausschuss am 14.10.2020, TOP 12ö

SFB-Ausschuss am 10.03.2021, TOP 7ö

SFB-Ausschuss am 13.10.2021, TOP 11ö

Sachvortragende(r):

Jochen Specht, Abteilung 6, Teamleiter Demografie

 

Petra Aschenbrenner, Fachstelle für Sozial- und Bildungsmonitoring

Petra Aschenbrenner stellt anhand einer Präsentation (Anlage 3 zum Protokoll) die Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung zum Thema ‚Betriebskita‘ vor.

Jochen Specht weist darauf hin, dass die Festlegung auf einen gewerblichen Anbieter wie die Firma Sira-Kinderbetreuung unter Berücksichtigung der Vorgaben des Vergaberechts problematisch seien. Er empfiehlt daher, wie im Beschlussvorschlag unter der Ziffer 1 vorgeschlagen, den Beschluss des SFB-Ausschusses vom 14.10.2020 zu Ziffer 1 („Die Firma Sira-Kinderbetreuung soll in den Prüfprozess der bedarfsgerechten Kinderbetreuung eingebunden werden.“) aufzuheben. Ansonsten entspräche der weitere Beschlussvorschlag dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, so Jochen Specht. Die weiteren Punkte des Antrages konnten aufgrund der aktuellen Pandemie und der dadurch nicht stattfindenden Veranstaltungen noch nicht umgesetzt werden, aber sobald es die aktuelle Situation zulasse, werde das nachgeholt, so Jochen Specht.

Der Landrat bedankt sich bei Jochen Specht und Petra Aschenbrenner für die Präsentation und eröffnet die Beratung.

KRin Ottilie Eberl erläutert den Ausganspunkt des Antrages und wie schwierig die Vereinbarkeit zwischen Kita-Öffnungszeiten und Eltern im Schichtbetrieb sei. Sie plädiert, den Bedarf nicht detailliert, sondern grob und zügig unter Einbeziehung der Unternehmen zu erfassen, damit der SFB-Ausschuss noch in diesem Jahr entscheiden könne, ob eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung für die Mitarbeiter*innen der landkreiseigenen Betriebe geschaffen werden sollte.
Nachdem das Thema bereits in der Bürgermeisterdienstbesprechung behandelt wurde, bittet KRin Ottilie Eberl, die Fachstelle zur Vermeidung von Obdachlosigkeit zur nächsten Sitzung des SFB-Ausschusses einzuladen, um über die Situation der Obdachlosen in den Gemeinden und Städten des Landkreises zu berichten. Sie merkt an, dass laut Aussagen der Fachleute es schwierig sei, wohnungslose und obdachlose Familien unterzubringen. Daher gebe es auch die Anregung im Antrag, so KRin Eberl, dass der Landkreis Immobilien anmieten möge, um schnellstmöglich unterbringen zu können.

Der Landrat erklärt, dass der Bitte, die Fachstelle zur Vermeidung von Obdachlosigkeit zur Sitzung des SFB-Ausschusses einzuladen, entsprochen werden könne und die zuständige Sachgebietsleiterin Marion Wolinski darüber informiert werde.

Der Landrat stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der SFB-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Der SFB-Ausschuss hebt die Ziffer 1 seines Beschlusses vom 14.10.2020 auf, da die Festlegung auf die Firma Sira im Zusammenhang mit dem Vergaberecht problematisch ist.

2.   Der SFB-Ausschuss beauftragt die Verwaltung, eine Umfrage zum Bedarf der betrieblichen Kindertagesbetreuung in den landkreiseigenen Betrieben durchzuführen und über die Ergebnisse im Rahmen des nächsten Zwischenberichts zu informieren.

3.   Der SFB-Ausschuss nimmt den Zwischenbericht zur Kenntnis. Ein neuerlicher Zwischenbericht erfolgt, sobald inhaltlich relevante Berichtsergebnisse eintreten.