Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Vorberatung        

ULV am 06.10.2021, TOP Ö 6

Sachvortragende(r):

Frank Burkhardt, Sachgebietsleiter SG 45, Naturschutz, Landschaftspflege

Frank Burkhardt, Sachgebietsleiter SG 45, berichtet über den Verfahrensstand zur Errichtung der fünf Windkraftanlagen im Ebersberger Forst und stellt die Zeitplanung zur Änderung der Landschaftsschutzgebiets-Verordnung „Ebersberger Forst“ (LS-VO) vor (Anlage 9 zum Protokoll). Im Rahmen seines Vortrags informiert er, dass der vorgestellte Zeitplan nicht die aktuelle Finanzsituation des Projektträgers berücksichtige. Parallel zum Verfahren werde zudem eine begleitende Arbeitsgruppe eingerichtet, bestehend aus Vertretern der Kreistagsfraktionen, des Naturschutzbeirats sowie der betroffenen Bereiche innerhalb der Verwaltung. Dahingehend bittet Frank Burkhardt das Gremium entsprechende Vertreter und Stellvertreter zu benennen und diese dem Büro des Landrats zu übermitteln. Das erste Treffen der Arbeitsgruppe wird voraussichtlich im Juni 2022, im Zuge der Erstellung der Scoping-Unterlagen (Unterlagen zum Untersuchungsraum), stattfinden.

Der Landrat bedankt sich für die gründliche Arbeit durch die Verwaltung. Diese müsse sich mit einem sehr komplexen Themenfeld befassen, dessen Verfahren rechtssicher und frei von Verfahrensfehlern gestaltet werden müsse. Er begrüßt die Vertreter der Green City AG, Lilian Kruse, Matthias Neubauer und Jens Mühlhaus.

KR Martin Lechner erkundigt sich nach einer Möglichkeit zur Durchführung von Parallelverfahren mit dem Ziel der Verfahrensbeschleunigung.

Frank Burkhardt erläutert, dass die Verfahren zur Erstellung des Umweltberichts und die Änderung der Verordnung miteinander einhergingen. Im Rahmen der Änderung der LS-VO müsse die Verwaltung zudem prüfen, wie sich diese auf die Schutzgüter des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) auswirken würde. Die Datengrundlage dafür liefere die Zonierung, sodass auch hier ein Parallelverfahren stattfinden würde.

Der Landrat informiert, dass der Landkreis München zur Verfahrensbeschleunigung bei der Errichtung der Windenergieanlagen im Höhenkirchner Forst auf die strategische Umweltprüfung (SUP) verzichtet habe. Diese Möglichkeit sei auch innerhalb des Landratsamtes diskutiert worden, jedoch würde aktuell die Rechtspflicht einer SUP durch die EU geprüft werden.

Friederike Paster spricht sich für eine SUP aus, so wie es auch in der Sitzung des ULV-Ausschusses am 06.10.2021 beschlossen wurde. Das Verfahren sei aktuell beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängig. Würde sich der EuGH für eine Rechtspflicht aussprechen und der Landkreis hätte sich vorab gegen eine SUP entschieden, dann müsse das vollständige Verfahren erneut durchgeführt werden. Dies würde zu einem enormen Zeitverlust führen, so Friederike Paster. Zudem diene die SUP dazu die Auswirkungen auf die Schutzgüter aus dem UVPG zu beleuchten, welche in der Zonierung zu berücksichtigen seien.

Bei der Änderung einer Landschaftsschutzgebietsverordnung sei keine SUP mehr erforderlich, so habe sie tagesaktuell und aus sicherer Quelle erfahren, erklärt KRin Bianka Poschenrieder. Die Situierung der fünf Windräder liege lange fest und sei umfassend begutachtet worden, auch die Zonierung sei in Ordnung gewesen. Sie plädiere daher für einen direkten Einstieg in die notwendige spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP). Des Weiteren erkundigt sich KRin Bianka Poschenrieder nach der fachlichen Begleitung des Vergabeverfahrens durch das Büro Dr. Hartlik. Dabei nimmt sie Bezug auf einen Beschluss des Kreistages zur Schaffung einer zusätzlichen Stelle in der unteren Naturschutzbehörde und die damalige Pro-Argumentation über deren Notwendigkeit zur hausinternen Durchführung des Vergabeverfahrens. Aus diesem Grund beantrage sie nun die Einsicht der Stellenbeschreibung der eingeführten Stelle in der unteren Naturschutzbehörde.

Die zusätzliche Stelle diene der Entlastung der Verwaltungsmitarbeiter, die mit der Verordnungsänderung befasst sind, so Friederike Paster. Gerne könne KRin Bianka Poschenrieder die Stellenbeschreibung zur Verfügung gestellt werden, allerdings sei in dieser nicht explizit der Bereich Windkraft aufgeführt. Die Beauftragung von Dr. Joachim Hartlik habe sich erst nach umgehender Befassung mit den Auswirkungen eines Verordnungsänderungsverfahrens ergeben. Das Thema SUP, gerade die Verzahnung zwischen saP und UVPG, sei sehr komplex, sodass hier eine Fachkraft mit viel Erfahrung erforderlich ist. Dr. Joachim Hartlik sei führend in diesem Bereich und die Verwaltung dringend auf seine Expertise angewiesen. Hinsichtlich der Notwendigkeit einer SUP erläutert Friederike Paster, dass weder ihr noch der Green City AG Erkenntnisse vorliegen, wonach der EuGH hierüber bereits entschieden hätte. Gerne könne KRin Bianka Poschenrieder über ihren Kenntnisstand informieren. Grundsätzlich sei es die Entscheidung des Ausschusses den Beschluss für die Durchführung einer SUP zu revidieren.

Nach Wissen des Landrats gibt es noch kein fundiertes Zonierungsonzept für die fünf Windräder. Der Kreistag habe lediglich Kriterien in seiner Sitzung am 27.01.2020 definiert (z. B. Einhaltung der 10H, nicht in FFH-Gebieten) und der festgelegte Standort sei historisch in den letzten zehn Jahren gewachsen. Es gebe kein wissenschaftlich fundiertes Standortkonzept und der Landrat empfehle die SUP durchzuführen.

KRin Bianka Poschenrieder schlägt vor, die Erforderlichkeit der Durchführung einer SUP bis zur nächsten Sitzung des ULV-Ausschusses am 30.03.2022 zu klären.

Der Landrat, Frank Burkhardt und Friederike Paster beantworten zufriedenstellend weitere Fragen aus dem Gremium.


Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.    Der ULV-Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

2.    Die Fraktionen benennen gegenüber der Geschäftsführung Kreistag jeweils bis spätestens Ende März 2022 einen Vertreter und einen Stellvertreter für die AG Windkraft.

3.    Die Verwaltung berichtet auch weiterhin regelmäßig über den Stand des Verfahrens.