Der Landrat eröffnet die Sitzung und gibt die Entschuldigungen bekannt. Er stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.

Gegen die Niederschriften der 15. Sitzung am 01.12.2021 und der 17. Sitzung am 21.02.2022 gibt es jeweils keinen Einwand. Sie sind somit einstimmig genehmigt.

Der Landrat informiert über die Verschiebung des Tagesordnungspunktes 15 im Anschluss an den Tagesordnungspunkt 7, worüber das Gremium einverstanden ist. Die übrigen Tagesordnungspunkte verschieben sich in der Beratungsreihenfolge entsprechend. Gegen die Tagesordnung gibt es keinen Einwand, sie ist einstimmig genehmigt.