Beschluss: Mehrere Beschlüsse

Sachvortragende(r):

Katja Witschaß, Sachbearbeiterin SG 14, Finanzen, Beteiligungen

Katja Witschaß, Sachbearbeiterin SG 14, hält einen Sachvortrag anhand einer Präsentation (Anlage 2 zum Protokoll). Im Rahmen dieser beantwortet Brigitte Keller, Leiterin der Abteilung Zentrales und Bildung, Verständnisfragen. Insbesondere im Bereich der überplanmäßigen Ausgaben der Kreisklinik gGmbH ergeben sich vermehrt Rückfragen aus dem Gremium. Die in der Präsentation aufgeführte Planüberschreitung i. H. v. 1.270.428 € sowie die Überschreitung der Abschreibungen i. H. v. 580.000 € (s. Folie 4) können nicht abschließend geklärt werden, sodass Brigitte Keller bis zur Sitzung des Kreistags am 16.05.2022 eine Aufbereitung der Folie zusichert.

Nach Ansicht von KR Dr. Wilfried Seidelmann habe der Abriss des von Skala-Hauses Kosten i. H. v. 300.000 € verursacht, die der Landkreis getragen habe. Zusätzlich bestehe die offene Forderung aus dem Zwischenfinanzierungsdarlehen für das von Skala-Haus i. H. v. 300.000 € und nun seien weitere 800.000 € für einen Sicherheitszuschlag veranschlagt. Dahingehend erkundigt er sich nach dessen Verwendungszweck. Zudem bittet er um Information, inwieweit Bedenken seitens der Verwaltung im Hinblick auf die Rückerstattung der Aufwendungen bedingt durch die Corona-Pandemie bestünden.

Die Kosten für den Abriss des von Skala-Hauses seien ihres Wissens nicht durch den Landkreis getragen worden, so Brigitte Keller. Sie sichert eine Prüfung des Sachverhalts zu, welche dem Protokoll als Notiz[1] beigefügt werde. Der Sicherheitszuschlag werde durch die Regierung von Oberbayern nach abschließender Prüfung des Verwendungsnachweises an den Landkreis zurückbezahlt. Im Hinblick auf die Erstattungen im Zuge der Corona-Pandemie seien viele Anträge bei der Regierung von Oberbayern gestellt worden. Es sei jedoch davon auszugehen, dass ein gewisser Anteil der Aufwendungen vom Landkreis selbst getragen werden müsse. Problematisch sei dabei vor allem der Zeitraum in dem kein Katastrophenfall bestand.

KRin Doris Rauscher erkundigt sich nach dem künftigen Umgang hinsichtlich der Festlegung des Planansatzes der Grunderwerbssteuer, welcher vorwiegend überschritten werde. Dabei zeige sie Verständnis für die vorsichtige Planung, obgleich dies auch Auswirkungen auf die Höhe der Kreisumlage habe.

Brigitte Keller informiert über die diesbezüglich bereits durchgeführte Verfahrensänderung. Dennoch gebe es für diesen Bereich keine Planungssicherheit mangels Kenntnis über die Anzahl veräußerter Grundstücke in den kommenden Jahren.

KR Benedikt Mayer bittet um getrennte Abstimmung der Nummer zwei des Beschlussvorschlags aufgrund der aufzubereitenden Darstellung der überplanmäßigen Ausgaben der Kreisklinik.

KRin Lakhena Leng erfragt, inwieweit das Gremium über die Gründe der Prognoseabweichung in Kenntnis gesetzt werde und zu welchem Zeitpunkt damit zu rechnen sei.

Hinsichtlich der Prognoseberechnung sei das Finanzmanagement von den Rückmeldungen der Sachgebiete abhängig, dessen Qualität Verbesserungen erfordere, so Brigitte Keller. Das zentrale Controlling werde die Gründe für die Prognoseabweichungen analysieren und im Rahmen des Abschlussberichts bewerten. Eine finale Rückmeldung an das Gremium könne, aufgrund der Fülle an Auswertungen, erst im Herbst erfolgen. Gerne könne jedoch zu einem früheren Zeitpunkt über einen Zwischenstand berichtet werden.

KR Dr. Wilfried Seidelmann erachtet eine Verbesserung der zu tätigenden Buchungen sowie der Rechnungslegungen als wichtig. Beispielhaft hierfür nennt er die erforderliche Berichtigung der Kostenstelle 040 – Kreisklinik Sondervermögen aufgrund einer Unterschreitung i. H. v. 116.144 € in der Ergebnisrechnung. Derartige Bereinigungen seien äußerst zeitintensiv, so KR Dr. Wilfried Seidelmann.

Das Sondervermögen der Kreisklinik sei vielfach Gegenstand der Beratungen in den Gremien, erläutert Brigitte Keller. Die gesamte Thematik sei dabei äußerst komplex und beruhe auf der Gründung der Kreisklinik gGmbH im Jahr 2002. Eine weitere Schwierigkeit sei die Führung des Sondervermögens in der Kreisklinik und nicht im Kreishaushalt, was zu Differenzen in der Buchhaltung führen könne. Hier sei eine enge Kommunikation des Finanzmanagements mit der Kreisklinik unabdingbar.

Der Landrat stellt den Beschlussvorschlag getrennt zur Abstimmung.

BESCHLUSS

Die fünf Gegenstimmen stellen keinesfalls eine Ablehnung der Ausgabengenehmigung dar, sondern erfolgen ausschließlich aufgrund der erbetenen Erläuterung des Sachverhalts bis zur Sitzung des Kreistags am 16.05.2022.



[1] Die Kreisklinik zahlte insgesamt 269.415,18 € an die Firma Decker. Darin enthalten waren 130.840 € Abbruchkosten. Insgesamt erhielt die Kreisklinik vom Landkreis eine Zwischenfinanzierung i. H. v. 300.000 € für diese Kosten.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgende Beschlüsse:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.    Die überplanmäßige Ausgabe der Kostenstelle 016 (Corona) in Höhe von 347.419 €wird genehmigt.

3.    Die überplanmäßige Ausgabe der Kostenstelle 111 (EDV und Kommunikation) in Höhe von 298.199 € wird genehmigt.

4.    Die überplanmäßigen Ausgaben des Teilbudgets des KSA-Ausschusses in Höhe von 1.626.158 € werden genehmigt.

5.    Die überplanmäßige Ausgabe der Investition 041-ZF-10 (Zwischenfinanzierung Sicherheitszuschlag Art. 11) in Höhe von 800.000 € wird genehmigt.

6.    Die überplanmäßige Ausgabe der Investition 041-ZF-SH (Zwischenfinanzierung von Skala-Haus) in Höhe von 300.000 € wird genehmigt.

&

einstimmig angenommen

Ja 13  Nein 0 Anwesend 13 

2.    Die überplanmäßige Ausgabe der Kostenstelle 041 (Kreisklinik gGmbH) in Höhe von 1.270.428 € wird genehmigt.

&

angenommen

Ja 8  Nein 5 Anwesend 13