Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Vorberatung        

Jugendhilfeausschuss am 17.03.2022, TOP 3 ö

SFB-Ausschuss am 23.03.2022, TOP 3 ö

ULV-Ausschuss am 30.03.2022, TOP 4 ö

LSV-Ausschuss am 06.04.2022, TOP 3 ö

Kreis- und Strategieausschuss am 25.04.2022, TOP 3 ö

Sachvortragende(r):

Katja Witschaß, Sachbearbeiterin SG 14, Finanzen, Beteiligungen

Katja Witschaß hält einen Sachvortrag anhand einer Präsentation (Anlage 3 zum Protokoll) und beantwortet zufriedenstellend Verständnisfragen aus dem Gremium.

KR Manfred Schmidt informiert, dass er dem Beschlussvorschlag zustimmen werde, obgleich er, aufgrund der Kostenüberschreitung von 932.911 € für das Gymnasium Kirchseeon, sich in seiner Ansicht der vorrangingen Errichtung des Berufsschulzentrums Ebersberg in Grafing Bahnhof bestärkt fühle.

KR Dr. Wilfried Seidelmann erkundigt sich, inwieweit dem Landkreis im Rahmen des Rechtsstreits durch den aufgenommenen Kredit für das PPP-Kirchseeon (Public Private Partnership) Kosten entstanden seien. Zudem bittet er um Information, ob der Rechtsstreit bereits abgeschlossen sei und mit welchem Erfolg.

Im genannten Rechtsstreit würden ausschließlich die Zinsen bestritten werden, so Brigitte Keller. Dabei habe mit der Gegenpartei zu keinem Zeitpunkt ein Vertragsverhältnis bestanden. Derzeit befinde sich der Rechtsstreit in zweiter Instanz und gestalte sich schwierig aufgrund der unterschiedlichen Ansichten der Rechtsfakultäten der Bankenwirtschaft auf der einen sowie der Kommune auf der anderen Seite. Der Ausgang des Verfahrens sei damit offen. Brigitte Keller sichert zu, das Gremium über die bisher entstandenen Kosten bis zur nächsten Sitzung des Kreistags am 16.05.2022 zu informieren[1].



[1]

1.     In dem Klageverfahren vor dem Landgericht München I und dem Oberlandesgericht München sind für 2 Instanzen bislang Gerichts- und Anwaltskosten in Höhe von insgesamt 187.733,77 € angefallen.

In diesen Kosten sind auch die Anwaltskosten für die gegnerischen Anwaltskanzleien enthalten, da die Gerichte der Klage der Gegenseite über 2 Instanzen hinweg stattgegeben haben.

2.     Der Landkreis hat das Verfahren nicht eingeleitet. Die Klage wurde von einem Luxemburger Investmentfonds erhoben. Wir mussten uns gegen die Klageforderung verteidigen und eine Anwaltskanzlei einschalten. Diese hat uns insbesondere für die Einlegung der Berufung schriftlich mitgeteilt, dass unsere Erfolgsaussichten sehr gut seien. Es handelt sich um eine renommierte Münchener Fachanwaltskanzlei.

3.    Der Vorgang liegt derzeit bei einer Kanzlei in Karlsruhe, die beim Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen ist zur Überprüfung der Frage, ob ausreichende Erfolgsaussichten für ein Revisionsverfahren gegeben sind. Wenn dies der Fall ist, ist es sehr wahrscheinlich, dass der BGH die beiden Urteile der Vorinstanzen aufhebt mit der Folge, dass dann auch die von uns gezahlten Kosten von der Gegenseite erstattet werden müssen. Dies muss abgewartet werden.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

Der Kreis- und Strategieausschuss nimmt die von den jeweiligen Fachausschüssen genehmigten Überschreitungen zu Kenntnis.

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.    Die überplanmäßigen Aufwendungen der Kostenstellen 232 (Hilfe für junge Volljährige § 41) und 230 (Jugendamt) in Höhe von 1.005.575 € werden genehmigt.

2.    Die überplanmäßige Ausgabe auf der Kostenstelle 114 (Sport und Gastschüler) in Höhe von 812.428 € wird genehmigt.

3.    Die überplanmäßige Ausgabe auf der Kostenstelle 850 (Gymnasium Vaterstetten) in Höhe von 222.189 € wird genehmigt.

4.    Die überplanmäßige Ausgabe der Kostenstelle 016 (Corona) in Höhe von 347.419 €wird genehmigt.

5.    Die überplanmäßige Ausgabe der Kostenstelle 041 (Kreisklinik gGmbH) in Höhe von 1.270.428 € wird genehmigt.

6.    Die überplanmäßige Ausgabe der Kostenstelle 111 (EDV und Kommunikation) in Höhe von 298.199 € wird genehmigt.

7.    Der Kreistag wird über den fehlenden Eingang des geplanten Zuschusses in Höhe von 400.000 € für die Investition: 910-13-022 (EBE13 Kreuzung "Schammacher Kreuzung") informiert.

8.    Der Kreistag nimmt den fehlenden Eingang des geplanten Zuschusses in Höhe von 200.000 € für die Investition 833-0021 RS Poing: DigitalPakt Schule zur Kenntnis.

9.    Die überplanmäßige Ausgabe der Investition 959-0002 (Gym Kirchseeon: 1. BA) in Höhe von 932.911 € wird genehmigt.

10.  Die überplanmäßige Ausgabe der Investition 041-ZF-10 (Zwischenfinanzierung Sicherheitszuschlag Art. 11) in Höhe von 800.000 € wird genehmigt.

11.  Die überplanmäßige Ausgabe der Investition 041-ZF-SH (Zwischenfinanzierung von Skala-Haus) in Höhe von 300.000 € wird genehmigt.

12.  Die überplanmäßigen Aufwendungen des Teilbudgets des Jugendhilfeaus-schusses in Höhe von 1.021.878 € werden genehmigt.

13.  Die überplanmäßigen Aufwendungen des Teilbudgets des SFB- Ausschusses in Höhe von 1.104.320 € werden genehmigt.

14.  Die überplanmäßigen Ausgaben des Teilbudgets des Kreis- und Strategieausschusses in Höhe von 1.626.158 € werden genehmigt.