Sachvortragende(r):

Dr. Lisa Rütgers, Klimaschutzmanagerin des Landratsamtes

Dr. Lisa Rütgers, Klimaschutzmanagerin des Landratsamtes, hält einen Sachvortrag anhand einer Präsentation (Anlage 4 zum Protokoll). Sie geht dabei auf den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.01.2022 ein, die ein standardisiertes Verfahren zur Klimarelevanzprüfung fordert. Dieses durch die Klimaschutzmanagerin erstellte Tool wird in der heutigen Sitzung vorgestellt (Anlage 5 zum Protokoll).

Der Landrat erteilt der Antragstellerin das Wort.

Die Grundlage des Antrags sei die Erklärung des Landkreises Ebersberg zur Klimaschutzregion am 15.06.2019, informiert die Antragstellerin KRin Waltraud Gruber. Sie verliest Ausschnitte des Kreistagbeschlusses vom 29.07.2019, wonach der Kreistag „ab sofort die Auswirkungen auf das Klima bei jeglichen Entscheidungen berücksichtigt, und Lösungen bevorzugt, die sich positiv auf das Klima-, Umwelt und Artenschutz auswirken.“ Dahingehend empfinde sie das vorgestellte Tool als wichtiges und maßgebliches Kriterium für die Entscheidungen des Kreistages und seiner Ausschüsse und bittet das ausgefüllte Tool den jeweiligen Sitzungsunterlagen beizufügen. Dieses solle künftig jährlich evaluiert. Die in dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aufgeführten letzten vier Spiegelstriche seien in dem Beschlussvorschlag nicht enthalten und KRin Waltraud Gruber plädiert an das Gremium auch diesen zuzustimmen.

Der Landrat erklärt, dass sich die Verwaltung intern bereits seit längerer Zeit mit dieser Thematik beschäftige. Das derzeit einfache System stelle dabei nur eine Annäherung dar, welches die Klimarelevanz nicht in ihrer Differenziertheit betrachte. Die Umstellung auf ein derartiges System sei wichtig, stelle jedoch einen Mehraufwand für die Verwaltung dar, dessen Aufwand und Nutzen nach etwa einem halben Jahr evaluiert werden müsse.

KR Alexander Müller äußert seine Sorge der zunehmenden Bürokratisierung durch das Klimarelevanztool. Er warnt dabei vor einer Anwendung des Tools in sämtlichen Themengebieten, die keine Auswirkungen auf das Klima beinhalten (z. B. im Bereich des Sozialgesetzbuches, des Haushalts oder bei Notarverträgen).

Dr. Lisa Rütgers stimmt den Ausführungen von KR Alexander Müller zu. Bei Unstimmigkeiten hinsichtlich der Notwendigkeit einer Umweltprüfung stehe sie als Ansprechpartnerin unterstützend zur Verfügung.

KRin Bianka Poschenrieder informiert, dass der ULV-Ausschuss die Durchführung einer Klimarelevanzprüfung in seiner Sitzung am 26.09.2019 beschlossen habe. Das damals eingeführte Verfahren sei sehr oberflächlich gewesen und habe zu einem hohen Interpretationsspielraum geführt. Sie zeigt sich erfreut über das neue Tool, bei dem sie vor allem den darin berücksichtigten Gesichtspunkt des Umdenkens der Bevölkerung positiv hervorhebt.

KR Josef Oswald betont die Wichtigkeit der Überprüfung von Arbeitsaufwand und Nutzen des Tools im Bereich unterschiedlicher Projekte. Im Rahmen einer Evaluation, nach beispielsweise einem halben Jahr, müsse hierbei vor allem die Verwaltung befragt werden. Er könne dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht zustimmen, da eine derartige Klimarelevanzprüfung nicht immer höchste Priorität habe. Auf den Klimaschutz zu achten sei unumstritten das Ziel, es sei jedoch kein Postulat. Vielmehr sei eine projektbezogene Abwägung der Klimarelevanz erforderlich.

KR Karl Schweisfurth äußert sich positiv über das Tool, insbesondere über die einfache Handhabung. Als Beispiel für dessen wesentlichen Bestandteil im Abwägungsprozess der Klimarelevanz durch das Gremium führt er die Entscheidung zwischen Neubau oder Renovierung des ehemaligen Sparkassengebäudes auf. Hier könne ein derartiges Tool sehr hilfreich sein.

KRin Waltraud Gruber verliest die letzten vier Spiegelstriche des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und beantragt diese zur Abstimmung zu stellen.

Nach umfassender Diskussion über die Ergänzung und Umformulierung des Beschlussvorschlages stellt KRin Waltraud Gruber den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bis zur erneuten Beratung nach der Berichterstattung der praktischen Handhabung des Klimarelevanztools in der ersten Sitzung des Jahres 2023 an den ULV-Ausschuss zurück. Der Landrat ruft zur Abstimmung des Beschlusses auf. Diese erfolgt auf Wunsch von KR Manfred Schmidt getrennt nach Nummer 1 und den Nummern 2 und 3.


Der ULV-Ausschuss fasst folgende Beschlüsse:

1.   Spätestens ab dem 01.06.2022 wird bei der Erstellung von Sitzungsvorlagen die „Prüfung Klimarelevanz und Alternativen“ für alle im weitest gehenden Sinn klimarelevanten Vorhaben durchgeführt und den Sitzungsvorlagen beigefügt.

&

angenommen

Ja 14   Nein 1 Anwesend  15

2.   Dem ULV-Ausschuss ist in der ersten Sitzung des Jahres 2023 über die Erfahrung des ersten halben Jahres zu berichten.

3.   Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 18.01.2022 wird dann erneut beraten.

&

einstimmig angenommen

Ja 15   Nein 0 Anwesend  15