Sachvortragende(r): |
Dr. Lisa Rütgers, Klimaschutzmanagerin des Landratsamtes |
Dr.
Lisa Rütgers, Klimaschutzmanagerin des Landratsamtes, hält einen Sachvortrag
anhand einer Präsentation (Anlage 4 zum Protokoll). Sie geht dabei auf den
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.01.2022 ein, die ein
standardisiertes Verfahren zur Klimarelevanzprüfung fordert. Dieses durch die
Klimaschutzmanagerin erstellte Tool wird in der heutigen Sitzung vorgestellt
(Anlage 5 zum Protokoll).
Der
Landrat erteilt der Antragstellerin das Wort.
Die Grundlage
des Antrags sei die Erklärung des Landkreises Ebersberg zur Klimaschutzregion
am 15.06.2019, informiert die Antragstellerin KRin Waltraud Gruber. Sie
verliest Ausschnitte des Kreistagbeschlusses vom 29.07.2019, wonach der
Kreistag „ab sofort die Auswirkungen auf
das Klima bei jeglichen Entscheidungen berücksichtigt, und Lösungen bevorzugt,
die sich positiv auf das Klima-, Umwelt und Artenschutz auswirken.“
Dahingehend empfinde sie das vorgestellte Tool als wichtiges und maßgebliches
Kriterium für die Entscheidungen des Kreistages und seiner Ausschüsse und
bittet das ausgefüllte Tool den jeweiligen Sitzungsunterlagen beizufügen.
Dieses solle künftig jährlich evaluiert. Die in dem Antrag der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen aufgeführten letzten vier Spiegelstriche seien in dem
Beschlussvorschlag nicht enthalten und KRin Waltraud Gruber plädiert an das
Gremium auch diesen zuzustimmen.
Der
Landrat erklärt, dass sich die Verwaltung intern bereits seit längerer Zeit mit
dieser Thematik beschäftige. Das derzeit einfache System stelle dabei nur eine
Annäherung dar, welches die Klimarelevanz nicht in ihrer Differenziertheit
betrachte. Die Umstellung auf ein derartiges System sei wichtig, stelle jedoch
einen Mehraufwand für die Verwaltung dar, dessen Aufwand und Nutzen nach etwa
einem halben Jahr evaluiert werden müsse.
KR
Alexander Müller äußert seine Sorge der zunehmenden Bürokratisierung durch das
Klimarelevanztool. Er warnt dabei vor einer Anwendung des Tools in sämtlichen
Themengebieten, die keine Auswirkungen auf das Klima beinhalten (z. B. im
Bereich des Sozialgesetzbuches, des Haushalts oder bei Notarverträgen).
Dr.
Lisa Rütgers stimmt den Ausführungen von KR Alexander Müller zu. Bei
Unstimmigkeiten hinsichtlich der Notwendigkeit einer Umweltprüfung stehe sie als
Ansprechpartnerin unterstützend zur Verfügung.
KRin
Bianka Poschenrieder informiert, dass der ULV-Ausschuss die Durchführung einer
Klimarelevanzprüfung in seiner Sitzung am 26.09.2019 beschlossen habe. Das
damals eingeführte Verfahren sei sehr oberflächlich gewesen und habe zu einem
hohen Interpretationsspielraum geführt. Sie zeigt sich erfreut über das neue
Tool, bei dem sie vor allem den darin berücksichtigten Gesichtspunkt des
Umdenkens der Bevölkerung positiv hervorhebt.
KR
Josef Oswald betont die Wichtigkeit der Überprüfung von Arbeitsaufwand und
Nutzen des Tools im Bereich unterschiedlicher Projekte. Im Rahmen einer
Evaluation, nach beispielsweise einem halben Jahr, müsse hierbei vor allem die
Verwaltung befragt werden. Er könne dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen nicht zustimmen, da eine derartige Klimarelevanzprüfung nicht immer
höchste Priorität habe. Auf den Klimaschutz zu achten sei unumstritten das
Ziel, es sei jedoch kein Postulat. Vielmehr sei eine projektbezogene Abwägung
der Klimarelevanz erforderlich.
KR
Karl Schweisfurth äußert sich positiv über das Tool, insbesondere über die
einfache Handhabung. Als Beispiel für dessen wesentlichen Bestandteil im
Abwägungsprozess der Klimarelevanz durch das Gremium führt er die Entscheidung
zwischen Neubau oder Renovierung des ehemaligen Sparkassengebäudes auf. Hier
könne ein derartiges Tool sehr hilfreich sein.
KRin
Waltraud Gruber verliest die letzten vier Spiegelstriche des Antrags der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und beantragt diese zur Abstimmung zu stellen.
Nach
umfassender Diskussion über die Ergänzung und Umformulierung des
Beschlussvorschlages stellt KRin Waltraud Gruber den Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen bis zur erneuten Beratung nach der Berichterstattung der
praktischen Handhabung des Klimarelevanztools in der ersten Sitzung des Jahres
2023 an den ULV-Ausschuss zurück. Der Landrat ruft zur Abstimmung des
Beschlusses auf. Diese erfolgt auf Wunsch von KR Manfred Schmidt getrennt nach Nummer
1 und den Nummern 2 und 3.
Der ULV-Ausschuss fasst folgende Beschlüsse:
1. Spätestens
ab dem 01.06.2022 wird bei der Erstellung von Sitzungsvorlagen die „Prüfung
Klimarelevanz und Alternativen“ für alle im weitest gehenden Sinn
klimarelevanten Vorhaben durchgeführt und den Sitzungsvorlagen beigefügt.
& |
angenommen |
Ja 14 Nein 1 Anwesend 15 |
2. Dem
ULV-Ausschuss ist in der ersten Sitzung des Jahres 2023 über die Erfahrung des
ersten halben Jahres zu berichten.
3. Der
Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 18.01.2022 wird dann erneut
beraten.
& |
einstimmig angenommen |
Ja 15 Nein 0 Anwesend 15 |