Sitzung: 17.03.2022 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Vorlage: 2021/0534
Katja Witschaß, Mitarbeiterin SG
14, Finanzen und Beteiligungen |
Katja Witschaß berichtet im
Rahmen einer Präsentation (Anlage 1 zum Protokoll) über das Jahresergebnis 2021
mit zwei genehmigungspflichtigen Sachverhalten für den Kreistag.
Der Landrat bedankt sich bei
Frau Witschaß für die Präsentation und erklärt, dass bereits Mitte des Jahres
die Nichteinhaltung des Budgets absehbar war, worauf der Kreisjugendamtsleiter in
seiner Prognose im Oktober 2021 hingewiesen habe.
Christian Salberg
(Abteilungsleiter 6, Jugend, Familie und Demografie), Florian Schörghuber
(Teamleiter, Abteilung 6) sowie Brigitte Keller (Finanzmanagerin und
Abteilungsleiterin 1, Zentrales und Bildung) gehen ausführlich auf die Fragen
aus dem Gremium ein und beantworten diese zufriedenstellend.
KRin Antonia Schüller
verweist auf den in der Sitzungsvorlage gegebenen Ausblick der möglichen
Entwicklung des Jugendhilfebudgets und merkt an, dass allen jetzt klar seine
müsse, dass Pauschalkürzungen in der Jugendhilfe keinen Sinn ergeben würden.
Beschließendes Mitglied
Franz Frey merkt aus Sicht der Träger an, dass die Entgeltkommission relativ
hart verhandle, denn sie erkenne nur IST-Beträge an, die gedeckelt seien, auch
wenn der Träger höhere Kosten habe; es gebe keinen Risikoausgleich und keinen
Gewinn. Er erläutert dies anhand der Krankheitsquote, die die Kommission mit
nur 4 % anerkenne, was vor allem in Zeiten einer Pandemie viel zu wenig sei.
Aus Trägersicht gebe es kaum Spielräume, so Franz Frey, und daher auch keine
Möglichkeit zu sparen.
Es folgt keine weitere
Wortmeldung und der Landrat stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Der Jugendhilfeausschuss fasst folgenden
Beschluss:
Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1.
Die
überplanmäßigen Aufwendungen der Kostenstellen 232 (Hilfe
für junge Volljährige § 41) und 230 (Jugendamt) in Höhe von 1.005.575 € werden
genehmigt.
2.
Die
überplanmäßigen Aufwendungen des Teilbudgets des Jugendhilfeausschusses in Höhe von 1.021.878 € werden genehmigt.