Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Sachvortragende(r):

Katja Witschaß, Mitarbeiterin SG 14, Finanzen und Beteiligungen

Katja Witschaß berichtet im Rahmen einer Präsentation (Anlage 1 zum Protokoll) über das Jahresergebnis 2021 mit zwei genehmigungspflichtigen Sachverhalten für den Kreistag.

Der Landrat bedankt sich bei Frau Witschaß für die Präsentation und erklärt, dass bereits Mitte des Jahres die Nichteinhaltung des Budgets absehbar war, worauf der Kreisjugendamtsleiter in seiner Prognose im Oktober 2021 hingewiesen habe.

Christian Salberg (Abteilungsleiter 6, Jugend, Familie und Demografie), Florian Schörghuber (Teamleiter, Abteilung 6) sowie Brigitte Keller (Finanzmanagerin und Abteilungsleiterin 1, Zentrales und Bildung) gehen ausführlich auf die Fragen aus dem Gremium ein und beantworten diese zufriedenstellend.

KRin Antonia Schüller verweist auf den in der Sitzungsvorlage gegebenen Ausblick der möglichen Entwicklung des Jugendhilfebudgets und merkt an, dass allen jetzt klar seine müsse, dass Pauschalkürzungen in der Jugendhilfe keinen Sinn ergeben würden.

Beschließendes Mitglied Franz Frey merkt aus Sicht der Träger an, dass die Entgeltkommission relativ hart verhandle, denn sie erkenne nur IST-Beträge an, die gedeckelt seien, auch wenn der Träger höhere Kosten habe; es gebe keinen Risikoausgleich und keinen Gewinn. Er erläutert dies anhand der Krankheitsquote, die die Kommission mit nur 4 % anerkenne, was vor allem in Zeiten einer Pandemie viel zu wenig sei. Aus Trägersicht gebe es kaum Spielräume, so Franz Frey, und daher auch keine Möglichkeit zu sparen.

Es folgt keine weitere Wortmeldung und der Landrat stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.   Die überplanmäßigen Aufwendungen der Kostenstellen 232 (Hilfe für junge Volljährige § 41) und 230 (Jugendamt) in Höhe von 1.005.575 € werden genehmigt.

2.   Die überplanmäßigen Aufwendungen des Teilbudgets des Jugendhilfeausschusses in Höhe von 1.021.878 € werden genehmigt.