Vorberatung        

SFB-Ausschuss am 04.05.2021, TOP 4ö

SFB-Ausschuss am 29.06.2021, TOP 7ö

JHA am 20.10.2021, TOP 8ö

SFB-Ausschuss am 02.02.2022, TOP 6ö

Sachvortragende(r):

Christian Salberg, Abteilungsleiter 6, Jugend, Familie und Demografie

 

Petra Aschenbrenner, Mitarbeiterin Abteilung 6

Christian Salberg führt in den Sachverhalt ein, erläutert die Historie und verliest die vom Kreisjugendamt gestellten Fragen.

Petra Aschenbrenner informiert im Rahmen einer Präsentation (Anlage 4 zum Protokoll) über das Ergebnis der Befragung der Jugendlichen im Landkreis Ebersberg im Jahr 2021, welches in Kooperation mit dem Kreisjugendring durchgeführt wurde, und schließt mit folgendem Fazit und dem Hinweis, dass die Studie vor dem Hintergrund, dass rund 500 Fragebögen ausgefüllt wurden nicht repräsentativ sei:

·         Motivation zur Teilnahme wurde durch Incentives erhöht.

·         Persönliche Werbung war nötig und dann auch deutlich sichtbar wirksam.

·         Die Befragten sind zwar von der Pandemie betroffen und haben gewisse Sorgen, gehen aber mit den Herausforderungen relativ gelassen um.

·         Die Schule könnte noch mehr Unterstützung beim Lernen anbieten.

·         Die meisten Schüler haben eine gute (auch technische) Ausstattung für den Unterricht zu Hause.

·         Eine von 25 Personen hat keinen, dem sie sich anvertrauen kann, wenn es ihr nicht gut geht.

Der Landrat bedankt sich bei Eva Aschenbrenner für die Durchführung der Jugendbefragung und erkundigt sich beim Leiter des Kreisjugendamtes Christian Salberg, welche Rückschlüsse das Kreisjugendamt daraus ziehe und welche Ideen folgen werden.

Christian Salberg merkt an, dass die Inanspruchnahme der Kinder- und Jugendhilfe eine freiwillige Angelegenheit sei, nachdem Art. 6 Abs. 2 Grundgesetz (GG) den Eltern das natürliche Recht, aber auch die Pflicht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder zubillige, sofern keine Kindeswohlgefährdung vorliege.

Er schildert, wie das Kreisjugendamt durch verschiedene Maßnahmen versucht, die Kinder zu unterstützen und zu erreichen:

·         Das Kreisjugendamt hat sich an der Petition 3 G in Kinder- und Jugendeinrichtungen angeschlossen (Die Petition war erfolgreich, indem das Infektionsschutzgesetz geändert wurde).

·         Die Sozialpädagogische Arbeit an weiterführenden Schulen (SaS) wurde auf politischem Wunsch auf 5,5 VZÄ aufgestockt.

·         Die Kinderschutzkonzeption wurde überarbeitet und engmaschiger gestaltet.

·         Es wurde ein Eltern-Café (auch Online) eingerichtet.

·         Der Familienwegweiser wurde neugestaltet und

·         demnächst erfolge von Seiten des Kreisjugendamtes eine Zufriedenheitsabfrage der Eltern von 0-3-Jährigen über die Angebote ‚frühe Hilfen‘.

KRin Ronja Schweinsteiger moniert, dass ihres Erachtens die Fragen relativ unpräzise formuliert wurden und dadurch wenig Konsequenzen daraus gezogen werden könnten. Sie bittet, Fragen auf wissenschaftlicher Basis zu stellen, um die Antworten entsprechend einordnen zu können.

Christian Salberg erklärt, dass das Kreisjugendamt die Kreistagsfraktionen gebeten habe, Fragen auszuformulieren, wobei KRin Doris Rauscher die Einzige war, die ihm Fragen mit Bezug zur Jugendbefragung zuschickte.

KRin Doris Rauscher geht auf den Wortbeitrag von KRin Schweinsteiger ein und erklärt, dass die Fragen aus einem Antrag an den Kreistag resultierten, mit dem Ziel die Kinder und Jugendlichen in ihrer Situation abzuholen und die Problemlage herauszufinden. Sie sei keine Wissenschaftlerin, sie habe lediglich als Kreistagsmitglied ihre Aufgabe erledigt und dem Kreisjugendamtsleiter Fragen geschickt, so KRin Rauscher, die dann – in Ermangelung weiterer Fragen von anderen Fraktionen – aufgegriffen wurden. Es war auch nicht der Anspruch des Antrages, so KRin Rauscher weiter, eine wissenschaftliche Befragung durchzuführen. Trotzdem seien die Ergebnisse interessant und haben wichtige Erkenntnisse gebracht, wie z.B., dass 4 % der Kinder keinen hätten, dem sie sich anvertrauen können.

Regina Brückner (beratendes Mitglied) informiert, dass die Caritas aufgrund der SGB VIII – Reform (Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf Beratung) Plakate zu Beratungsangeboten entworfen und sie an die Schulen, den Kreisjugendring und den angeschlossenen Verbänden sowie den Sportvereinen geschickt haben. Vor allem seien die Ansprechpartner vor Ort wichtig, so Regina Brückner, daher befürwortet sie die Aufstockung der SaS-Stellen.

Ruth Kaufmann (beratendes Mitglied) vermutet, dass die Dunkelziffer der Kinder hier wesentlich höher liege.

KRin Ronja Schweinsteiger erklärt, dass sie keine hochwissenschaftliche Arbeit verlange, aber dem Ergebnis „alle Schüler*innen hätten eine gute technische Ausstattung für den Unterricht zu Hause“ könne sie nichts abgewinnen, denn „was für den einen gut ist, ist für den anderen nicht gut“ und das habe ihres Erachtens nichts mit Bildungsgerechtigkeit zu tun.


Der Jugendhilfeausschuss nimmt das Ergebnis der durchgeführten Jugendbefragung zur Bildungsgerechtigkeit im Landkreis Ebersberg zur Kenntnis.