Sitzung: 17.03.2022 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 2022/0620
FSK-Ausschuss am
30.06.2010, TOP 4ö JH-Ausschuss am 08.07.2010,
TOP 4ö FSK-Ausschuss am
25.10.2010, TOP 5ö FSK-Ausschuss am
30.03.2011, TOP 6ö FSK-Ausschuss am
04.07.2011, TOP 7ö FSK-Ausschuss am
11.10.2011, TOP 7ö Jugendhilfeausschuss am 20.10.2011 Jugendhilfeausschuss am
18.10.2012, TOP 12ö Jugendhilfeausschuss am
14.11.2012, TOP 5.2ö Jugendhilfeausschuss am
22.04.2013 Top 6ö Jugendhilfeausschuss am
17.10.2013 Top 3ö Jugendhilfeausschuss am
13.03.2014, TOP 6ö Jugendhilfeausschuss am
26.06.2014, TOP 10 ö Jugendhilfeausschuss am
23.10.2014, TOP 9 ö Jugendhilfeausschuss am
05.03.2015, TOP 5 ö Jugendhilfeausschuss am
22.10.2015, TOP 20 ö Kreis- und
Strategieausschuss am 15.02.2016, TOP 7ö SFB-Ausschuss am
09.03.2016, TOP 8ö Jugendhilfeausschuss am
07.04.2016, TOP 7ö Jugendhilfeausschuss am
04.04.2019, TOP 7ö SFB-Ausschuss am
29.06.2021, TOP 8ö Jugendhilfeausschuss am
20.10.2021, TOP 7ö SFB-Ausschuss am
02.02.2022, TOP 13nö |
|
Sachvortragende(r): |
Christian Salberg,
Abteilungsleiter 6, Jugend, Familie und Demografie |
Christian Salberg hält einen Sachvortrag zum Umsetzungsstand Sozialpädagogischer Arbeit an den weiterführenden Schulen (SaS) nach dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vom 06.12.2021. Anschließend zeigt er anhand folgender Übersicht die Verteilung der Schulen auf die beiden Träger:
Johannes Fleischmann, Geschäftsbereichsleiter Diakonie Rosenheim, zuständig für die schulischen Angebote und Jugendarbeit im Raum Oberbayern, erklärt, dass sich die Diakonie über den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs freue, weil er ihres Erachtens die soziale Arbeit als Profession und die Jugendhilfe im Gesamten stärke. Er berichtet über die seit 01.03. stattfindende konstruktive Zusammenarbeit der Beteiligten und bedankt sich bei Herrn Salberg, der Verwaltung sowie bei der gfi. Die Umsetzung erfolge an allen Standorten, auch entsprechend der beschriebenen Stundenmehrung. Er erläutert kurz die Agenda der SaS-Fachkräfte (Projekte/Netzwerke aktivieren, Rückführung zur Gruppenfähigkeit, Soft skills zu trainieren, abgehängte Schüler*innen Ansprechpartner*in zu sein und wieder in den Alltag zu integrieren). Eingehend auf das Ergebnis des vorangegangenen Tagesordnungspunktes, indem 4 % der Kinder/Jugendlichen angaben, keinen Ansprechpartner zu haben, merkt Johannes Fleischmann an, dass dies für die Schule von Vaterstetten einem Anteil von über 60 Schüler*innen entspreche und somit die Arbeit der SaS vollumfänglich rechtfertige.
Der Landrat erklärt, dass das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof auch für andere Landkreise wichtig war und das Kreisjugendamt Ebersberg – durch den Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung mit den beiden Trägern – eine gute Lösung für alle Beteiligten gefunden habe.
KRin Antonia Schüller äußert sich kritisch gegenüber der Investition von 75.000 € für die Rechtsstreitigkeiten über das Vergabeverfahren plus weiterer Forderungen, denn der Landkreis hätte das Geld besser investieren können. Im Namen ihrer Fraktion (Bündnis 90 / Die Grünen) äußert sie den Wunsch, dass so etwas künftig nicht mehr vorkommen solle und regt an, die eigene Rechtsposition bei künftigen Vergaben kritischer zu hinterfragen.
Der
Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zum Umsetzungsstand Sozialpädagogische
Arbeit an den weiterführenden Schulen (SaS) zur Kenntnis.