Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Sachvortragende(r):

Christian Salberg, Abteilungsleiter 6, Jugend, Familie und Demografie

Christian Salberg informiert, dass mit Schreiben vom 18.01.2022 die Storchennest Kitas gGmbH einen Antrag auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 Sozialgesetzbuch-Achtes Buch (SGB VIII) stellte. Er erläutert kurz den damit verbundenen Vorteil sowie die nötigen rechtlichen Voraussetzungen, wobei das einzige, was die Storchennest Kitas gGmbH nicht erfülle, so Christian Salberg, die geforderte dreijährige Tätigkeit in der Kinder- und Jugendhilfe sei. Laut Kommentarmeinung, so Christian Salberg weiter, sei das aber kein Grund von einer derartigen Anerkennung Abstand zu nehmen. Er bittet daher das Gremium, dem Beschluss zuzustimmen.

Es folgt keine Wortmeldung.

Der Landrat stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:

Der Storchennest Kitas gGmbH wird die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII ausgesprochen.