Sachvortragende(r):

Christian Salberg, Abteilungsleiter 6, Jugend, Familie und Demografie

Christian Salberg hält anhand einer Präsentation (Anlage 3 zum Protokoll) einen Sachvortrag zum Thema Schulbegleitung. Der Bericht der Fachstelle muss leider krankheitsbedingt entfallen.

Zusammenfassend erklärt Christian Salberg, dass die Kinder- und Jugendhilfe gesetzlich verpflichtet sei, die Leistung nach § 35 a SGB VIII zu erbringen. Die detaillierte Überprüfung der Teilhabebeeinträchtigung werde im Rahmen eines komplexen Prozesses gewährleistet. Die Nachfrage für die Schulbegleitung steige seit mehreren Jahren und sollte dieser Trend weiterhin bestehen, so Christian Salberg, werde sich die Anzahl der hilfebedürftigen Kinder sowie die Kosten in den nächsten Jahren weiterhin erhöhen. Die Kosten für die Schulbegleitung müssen deshalb „im Auge behalten“ und bei künftigen Budgetplanungen einkalkuliert werden.

Christian Salberg, Karin Rothhuber (stellvertretende Teamleiterin der pädagogischen Jugendhilfe) und Petra Pfeiffelmann (Mitarbeiterin des Teams der pädagogischen Jugendhilfe) beantworten Fragen entsprechend ihrem Fachbereich.

Es folgt eine fachliche Diskussion im Gremium mit dem Fazit, dass wegen der steigenden Anzahl hilfebedürftiger Kinder das System ‚Schule‘, in Verantwortung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, personell aufgestockt und auch konzeptionell und lehrpädagogisch in die Lage versetzt werden müsse, alle Schülerinnen und Schüler, unabhängig von deren persönlichen Eigenschaften, zu fördern und zu bilden.


Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Situationsbericht zur Schulbegleitung im Landkreis Ebersberg zur Kenntnis.