Der Landrat erteilt KR und Antragsteller Manfred Schmidt das Wort, der den Antrag der AfD-Kreistagsfraktion zur Aufhebung der Nr. 2 des ULV-Beschlusses zu TOP 06 ö vom 06.10.2021 mit dem dortigen Wortlaut „Die Verwaltung wird beauftragt, die Anregungen von Prof. Dr. Schöbel bei der Modifizierung der LSG-Verordnung zu berücksichtigen.“ erläutert.  Als Begründung wird die Verbindung (Kandidatur) von Herrn Prof. Dr. Schöbel zur Partei Bündnis 90/Die Grünen, die für die Verwirklichung von Windenergieanlagen im Landschaftsschutzgebiet Ebersberger Forst eintrete, genannt. KR Manfred Schmidt stellt die Frage, ob ein ausgewiesener Befürworter der fünf Windkraftanlagen im Ebersberger Forst, als Gutachter in dieser Sache für den Landkreis Ebersberg herangezogen werden soll.

Der Landrat begrüßt den anwesenden Herrn Prof. Dr. Schöbel.

KR Thomas von Sarnowski erklärt, dass der Kreistag mit einer fast 2/3 Mehrheit den Beschluss gefasst habe, Windkraftanlagen im Ebersberger Forst zu bauen und die Bürgerinnen und Bürger hierzu zu befragen. In dem Auftrag an Prof. Dr. Schöbel ging es um das „Wie“, denn über das „Ob“ haben die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises entschieden, so KR von Sarnowski. Er bedankt sich bei Prof. Dr. Schöbel für die gute Visualisierung und für die gute Überlegung zur Zonierung. 

KRin Bianka Poschenrieder bedankt sich bei der Verwaltung, dass sie professionelle Wissenschaftlicher, wie Prof. Dr. Schöbel, für Untersuchungen/Gutachten auswähle.

Der Landrat stellt den Antrag zur Abstimmung.


Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

Abstimmung über den Antrag der AfD-Kreistagsfraktion vom 10.03.2022:

Antrag auf Aufhebung der Nr. 2 des ULV-Beschlusses zu TOP 6 ö vom 06.10.2021 mit dem dortigen Wortlaut „Die Verwaltung wird beauftragt, die Anregungen von Prof. Dr. Schöbel bei der Modifizierung der LSG-Verordnung zu berücksichtigen.“