Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 3, Anwesend: 13

Der Landrat schlägt vor, den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zum ‚Sonnenlandkreis Ebersberg; Solarenergie auf allen kreiseigenen Gebäuden nutzen‘ in den zuständigen LSV-Ausschuss weiterzugeben.

KR und Antragsteller Thomas von Sarnowski verweist auf den Grundsatzbeschluss von 2009, der nicht im LSV-Ausschuss, sondern im Kreis- und Strategieausschuss gefasst wurde. Ihm stelle sich die Frage, ob die im Antrag geforderte Erneuerung und Erweiterung des Grundsatzbeschlusses tatsächlich im LSV-Ausschuss erfolgen müsse, denn seines Erachtens sei für den Grundsatzbeschluss und dem technischen Upgrade der ULV-Ausschuss, aufgrund seiner Themen zu Umwelt- und Klimafragen, und der LSV-Ausschuss für die Umsetzung an den Liegenschaften zuständig.

Brigitte Keller erklärt, dass die Zuständigkeit für die Liegenschaften des Landkreises beim LSV-Ausschusses liegt -als auch die Budgetverantwortung. Das Liegenschaftsamt sei Kenner und vor allem Verantwortlicher für die Gebäude und deren Sicherheit, daher gestalte es sich schwierig, wenn der ULV-Ausschuss Empfehlungen für den LSV-Ausschuss ausspreche, so Brigitte Keller und verweist auf die LED-Diskussion.

Der Landrat erklärt, dass es um die Zuständigkeit der Ausschüsse gehe und er den Antrag an den zuständigen LSV-Ausschuss verweisen wolle, um darüber dort nächste Woche zu beraten; dem folgt keine Gegenrede.

Der Landrat stellt den Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage zur Abstimmung.


Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

Der Antrag von Bündnis 90 /Die Grünen wird an den zuständigen LSV-Ausschuss verwiesen. Dort wird der Antrag am 06.04.2022 behandelt.