Vorberatung        

ULV-Ausschuss am 19.03.2019, TOP Ö5

Sachvortragende(r):

Martin Riedl, Mitarbeiter SG 16, Kreisstraßen und Abfallwirtschaft

Martin Riedl erläutert den Verlauf der Trasse, die als Bestvariante in der Machbarkeitsstudie festgelegt wurde. (Die Planskizze liegt der Sitzungsvorlage als Anlage bei) 

Martin Riedl informiert, dass der zuständige Mobilitätsausschuss des Landkreises München bereits letztes Jahr einer vertieften Planung, mit dem Ziel einer baulichen Umsetzung, zugestimmt habe. Der Landkreis München habe bereits mit den betroffenen Gemeinden eine Sonderbaulastvereinbarung getroffen. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München habe erst Ende April 2022 den Beschluss gefasst, die Planungen weiterzuverfolgen und, dass die Leistungsphase 1 und 2 vergeben werden, sprich: Grundlagenermittlung und Entwurfsplanung. Die betroffenen Gemeinden des Landkreises sind Poing und Markt Schwaben, so Martin Riedl, die aufgrund der Kurzfristigkeit noch keine Stellungnahme abgeben konnten. Die Gemeinden wurden aber bereits von Beginn an miteingebunden und stehen dem Ganzen positiv gegenüber. Als Tischvorlage liege dem Gremium der Entwurf einer Absichtserklärung (Anlage 7 zum Protokoll) zwischen den Landkreisen, der Landeshauptstadt und allen beteiligten Gemeinden über die gemeinschaftliche Planung der Radschnellverbindung Münchener Innenstadt bis Markt Schwaben vor. Die Absichtserklärung sei Voraussetzung, so Martin Riedl weiter, um in die Planungsleistungen gehen zu können, die mit 75 % gefördert werden würden. Im Juni gebe es ein Gespräch mit der Regierung von Oberbayern, dem Verkehrsministerium und allen Projektbeteiligten, um die Fördermöglichkeiten abzuklären. Er bittet das Gremium, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen, um entsprechende weitere Schritte von Seiten des Landkreises Ebersberg einleiten zu können. 

Es folgt keine Wortmeldung.

Der Landrat stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der ULV- Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

2.   Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte für eine Realisierung der Radschnellwegeverbindung ab der Landkreisgrenze, über Poing bis Markt Schwaben, in Zusammenarbeit mit dem Landkreis München und der Landeshauptstadt München herbeizuführen. Im Landkreis Ebersberg soll der Schwerpunkt bei der Wegeführung dabei auf bereits vorhandene Straßen und Radwege gelegt werden. Ein Standard nach den Richtlinien für Radschnellwege soll wo immer möglich berücksichtigt werden.

3.   Der Landrat wird ermächtigt, eine Absichtserklärung, für die Vertiefung der Planungen, mit Landkreis und der Landeshauptstadt München zu unterzeichnen.

4.   Über die weitere Umsetzung wird dem ULV-Ausschuss berichtet.