Sitzung: 18.05.2022 ULV-Ausschuss
Vorlage: 2022/0689
Vorberatung |
ULV-Ausschuss
am 30.03.2022, TOP Ö7 |
Sachvortragende(r): |
Frank Burkhardt, Leiter SG 45, Naturschutz und Landschaftspflege |
Der Landrat begrüßt die Leiterin der Abteilung 3 ‚Mobilität und Umwelt‘ am Landratsamt Miesbach Frau Mirjam Reinold, die diese Woche im Landratsamt Ebersberg hospitiert.
Frank Burkhardt erläutert im Rahmen einer Präsentation (Anlage 2 zum Protokoll) den zeitlichen Ablauf, der für die Durchführung der SUP (strategische Umweltprüfung) von der Erarbeitung des Untersuchungsrahmens (Mai/Juni 2022) bis zur Erarbeitung des Umweltberichts (Oktober 2022 bis Januar 2023) eingeplant wurde und wer gemäß § 39 IV UVPG am Scoping-Verfahren (Behörden, Sachverständige, Gemeinden, Verbände gem. § 3 URBG, „Sonstige Dritte“ [keine Einzelpersonen, Personenvereinigungen]) beteiligt ist.
Frank Burkhard informiert, dass das Scopingverfahren zur SUP unter der Maßgabe „Rechtsstand jetzt“ erfolge und die untere Naturschutzbehörde im engen Austausch mit der Klimaschutzmanagerin des Landkreises Dr. Rütgers stehe, um möglichst alle zu diesem Thema relevanten Personen und Vereinigungen zu berücksichtigen.
KR Manfred Schmidt äußert zunächst sein Befremden darüber, dass der ULV-Ausschuss bei der Vergabe zur SUP nicht beteiligt wurde. Zur Sache teilt er mit, dass seine Recherche ergab, dass die Firma Bosch & Partner GmbH, die den Zuschlag erhalten habe, eng mit BWE Bundesverband WindEnergie zusammenarbeite, die sich für den Ausbau von Windenergieanlagen in Bayern einsetze.
Frank Burkhard erläutert ausführlich die Wertung der Angebote in anonymisierter Form.
KRin Bianka Poschenrieder zitiert den letzten Satz der Sitzungsvorlage („Die Verwaltung empfiehlt daher, wie beschlossen weiter zu verfahren und zu gegebener Zeit auf die geänderten bundes- und landesgesetzliche Rahmenbedingungen zu reagieren.“), dem sie voll zustimmen könne - denn, es werde sich an den Rahmenbedingungen etwas ändern, sobald das Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz zur Beschleunigung des naturverträglichen Ausbaus der Windenergie an Land in geltendes Gesetz überführt werde – auch in Bayern, so KRin Poschenrieder.
Sie verweist auf den im Kreistag am 27.01.2020 gefassten Beschluss, indem es u.a. heißt, dass der Kreistag derzeit Abstandsflächen nach der 10H-Regelung und 15 km-Radius des Wetterradars Isen als Bereiche vorsehe, die von Windkraft freigehalten werden sollen. Durch das Adverb ‚derzeit‘, so KRin Poschenrieder, relativiere sich der Beschluss und widerspreche damit der Einschätzung der Verwaltung, die den Beschluss als bindend sehe, auch wenn sich die Bundes- und Landesgesetzgebung hierzu ändern sollte.
Sie geht auf einige Punkte des Eckpapiers des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz zur Beschleunigung des naturverträglichen Ausbaus der Windenergie an Land vom 04.04.2022 ein, ergänzt um ihr Statement:
„Die artenschutzrechtliche
Ausnahme für die Genehmigung von Windenergieanlagen an Land wird konkretisiert.
Liegen die dafür festgelegten Anforderungen vor, ist eine Ausnahme zukünftig
ohne behördliches Ermessen zu erteilen.
Da
Erneuerbare Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegen
und der öffentlichen
Sicherheit dienen (ich sage nur Ukraine-Krieg), liegt der Ausnahmegrund in der
Regel vor.
Die Genehmigung von
Windenergie in Landschaftsschutzgebieten wird – bis zur Erreichung des
Zwei-Prozent-Zieles – deutlich erleichtert.
Entscheidender
Schlüssel ist der zügige Ausbau der erneuerbaren Energien. Er ist eine Frage
der öffentlichen Sicherheit, der ökologischen Vernunft und auch der ökonomischen
Zukunftsfähigkeit. Daher ist hohes Tempo gefragt!
Innerhalb von
Landschaftsschutzgebieten sollen künftig Windenergieanlagen bereits zugelassen
werden können, wenn dies planerisch vorgesehen ist. Eine
zusätzliche Ausnahme nach der Landschaftsschutzgebietsverordnung oder Befreiung
nach § 67 BNatSchG ist dann nicht mehr erforderlich.
und
letztlich:
Zusätzliche Potentiale
für die Windenergienutzung an Land können
auch im Umfeld von Wetterradaren erschlossen werden.
In Deutschland werden 17
Wetterradare durch den Deutschen Wetterdienst betrieben für die im Osterpaket
der Bundesregierung folgende Änderungen vorgesehen
sind:
die Abstände zwischen
Windenergieanlagen und Wetterradar werden von 15 km auf 5 km Radius
verkleinert. Wenn bestimmte Voraussetzungen (Datenlieferungen der
Anlagenbetreiber, etc.) erfüllt werden, erfolgt in diesem Umkreis auch keine
Einzelfallprüfung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens der Windenergieanlagen.“
KRin Bianka
Poschenrieder erkundigt sich, weshalb nur drei von den insgesamt sieben
interessierten Büros ein Angebot zur Durchführung der SUP abgegeben haben.
Frank Burkhardt
antwortet, dass die Verwaltung dem nicht weiter nachgegangen sei. Er vermutet,
dass die nicht mitbietenden Fachbüros aufgrund der Aufgabengröße und der
Ausschreibungsunterlagen (rd. 100 Seiten) kein Angebot abgegeben haben. Auch
mangelnde Kapazitäten zum engen Zeitplan können als Ursache benannt werden.
KRin Bianka Poschenrieder
merkt an, dass die Bundesregierung bis 2030 eine Deckung des
Bruttostromverbrauchs von mindestens 80 Prozent aus erneuerbaren Energien
verlange. Sie erkundigt sich, ob der Landkreis wenigstens diese Marke schaffe und
wenn nicht, woran es hake. Sie spricht ihr Bedauern darüber aus, dass dem
Gremium keine Referenzen zum ausgewählten Büro vorliegen. Sie erkundigt sich,
ob den ULV-Mitglieder eine Liste von allen interessierten und bietenden
Fachbüros zur Verfügung gestellt werden könnten, worauf Frank Burkhard erklärt,
dass die Listen der Arbeitsgruppe am 01.06. vorgestellt würden.
KR Niklas Fent geht
kurz auf das ‚Oster- und Sommerpaket‘ der Bundesregierung ein und erklärt, dass
aufgrund dessen der Grundsatzbeschluss des Kreistages vom 27.01.2020 nicht mehr
aktuell sei. Im Namen der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt er
daher vor, den Beschluss des Kreistages dem neuen gesetzlichen Rahmen
entsprechend anzupassen.
KRin Bianka Poschenrieder erklärt,
dass der Beschluss des Kreistages nicht vom ULV-Ausschuss geändert werden könne.
Der Landrat merkt an, dass dazu kein
Antrag vorliege.
Die
10H-Abstandsregelung wird im Gremium kontrovers diskutiert, wobei der Landrat
und KR Josef Oswald sich für diese aussprechen, um nicht wortbrüchig gegenüber
der Bevölkerung zu werden, da diese Vorgabe Voraussetzung und Geschäftsgrundlage
des Bürgerentscheids war.
Anschließend bittet
der Landrat den Sachstandsbericht der unteren Naturschutzbehörde zur Kenntnis
zu nehmen.
Der ULV-Ausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Windenergie im Ebersberger Forst zur Kenntnis.