Sitzung: 18.05.2022 ULV-Ausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Vorlage: 2022/0690
Vorberatung |
ULV-Ausschuss
am 03.05.2018, TOP 5 ULV-Ausschuss
am 09.07.2019, TOP 6 ULV-Ausschuss
am 30.06.2020, TOP 5 |
Sachvortragende(r): |
Dr.
Roswitha Holzmann, Mitarbeiterin SG 45, Naturschutz und Landschaftspflege |
Dr. Roswitha Holzmann hält einen ausführlichen Sachvortrag ergänzt durch Fotos (Anlage 10 zum Protokoll) über die Fortführung des Förderprogramms (Anbau der Durchwachsenen Silphie) sowie zur Weiterentwicklung des Projektes.
KR Manfred Schmidt informiert, zu welchem Ergebnis er gekommen ist, nachdem er sich sachkundig gemacht habe. Der Anbau der durchwachsenen Silphie diene dem Gemeinwohl, aber die maximale Dauer der Anpflanzung betrage 10 Jahre - danach soll die Fläche wieder der Ackernutzung oder ähnlichem zugeführt werden. Zur Ziffer 2 des Beschlussvorschlages schlägt er vor, statt ab einer Fläche von 0,5 ha diese auf 1,0 ha abzuändern, denn die 1,0 ha würde mit der Ziffer 3 a) korrespondieren, indem 500 Euro pro Hektar gezahlt würden. Er erkundigt sich zur Ziffer 4 des Beschlussvorschlages, ob der Betrag von 25.000 € gedeckelt sei und, ob es sich um eine vom EU-Recht unzulässige Doppelförderung handele.
Frank Burkhardt, Leiter SG 45 (Naturschutz und Landschaftspflege) erklärt, dass die Zahl 0,5 ha historisch sei und sich damals aufgrund der Anträge und Gespräche ergeben habe. Unter 0,5 ha mache es seiner Ansicht nach keinen Sinn, die Bewirtschaftung zu ändern, daher wurde diese Zahl als Untergrenze genommen. Er schlägt vor, bei der durchwachsenen Silphie die 0,5 ha zu belassen. Bei der Biomasse aus Wildpflanzen wurde auf eine Untergrenze verzichtet, weil das Projekt erst anlaufen müsse. In dem Beschluss gehe es um die Verlängerung und die Erweiterung des bestehenden sogenannten „Silphie-Topf“, bei gleichbleibenden gedeckelten Höchstbetrag. Eine Konkurrenz zu bestehenden Fördermöglichkeiten der Landwirtschaft bestehe nicht, so Frank Burkhardt.
KRin Bianka Poschenrieder erklärt, dass sie das Projekt sehr gerne unterstütze und dem Beschlussvorschlag zustimmen werde. Da das artenreiche Grünland wieder zurückgeführt werden könne, schlägt sie zur Ziffer 3. b) vor, das Wort ‚einmalig‘ vor 50 % der Herstellerkosten zu setzen.
KR Martin Lechner erklärt, dass er die Fortführung und Weiterentwicklung des Projektes unterstütze und dem Beschlussvorschlag zustimmen werde. Er informiert, dass Landwirte, die eine Fläche mit Ackerstatus als Grünland nutzen, nach fünf Jahren umbrechen und neu ansäen müssen, weil die Fläche sonst ihren Ackerstatus verliere und zu Dauergrünland werde.
Nachdem keine weitere Wortmeldung folgt, stellt der Landrat den vorliegenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Der ULV-Ausschuss fasst folgenden
Beschluss:
1. Der ULV-Ausschuss nimmt den Bericht der unteren Naturschutzbehörde zur
Kenntnis.
2. Das Förderprogramm wird um zwei Jahre verlängert. Der Anbau der
Durchwachsenen Silphie (Silphium perfoliatum) wird durch den Landkreis
Ebersberg ab einer Fläche von 0,5 bis max. 5,0 ha je Antragsteller mit
500 Euro/ha als einmaligem Initialzuschuss gefördert.
3. Das Förderprogramm der Durchwachsenen Silphie wird um die ökologisch
wertvollen Alternativen Biomasse aus
Wildpflanzen und Artenvielfalt im
Grünland ergänzt.
a)
Biomasse aus Wildpflanzen:
die Beschaffung mehrjähriger Wildpflanzenmischungen zur Biomasseproduktion als
Agrarumwelt- und Klimamaßnahme als Maisersatz wird durch den Landkreis
Ebersberg, bis max. 5,0 ha je Antragsteller mit 500 Euro/ha als einmaligen
Initialzuschuss gefördert.
b)
Artenvielfalt im Grünland:
gebietseigenes, hochwertiges Saatgut (Blühmischung) zur Einsaat und 50 % der
Herstellungskosten werden gefördert.
4. Eine Antragstellung ist bis 30.06. eines Jahres möglich. Die Förderung
ist pro Haushaltsjahr auf die im jeweiligen Haushalt zur Verfügung gestellte
Summe begrenzt. Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür 25.000,- € in im
Haushalt 2023 und 2024 zu veranschlagen.
5. Im ersten Halbjahr 2024 wird erneut entschieden, ob das Förderprogramm
fortgesetzt wird.