Sitzung: 12.05.2022 SFB-Ausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Vorlage: 2022/0671
Vorberatung |
SFB-Ausschuss am 04.10.2017, TOP 3ö SFB-Ausschuss am 23.03.2022, TOP 9ö |
Sachvortragende(r): |
Hubert Schulze, stellvertretender Sachgebietsleiter SG 11, Bildung und
IT |
Der Landrat informiert, dass eine Wortmeldung des Antragstellers mangels Anwesenheit nicht erfolgt.
Hubert Schulze, stellvertretender Sachgebietsleiter SG 11, hält einen Sachvortrag anhand einer Präsentation (Anlage 4 zum Protokoll).
Der Beschlussvorschlag wird um den Zusatz „Der SPD-Antrag wird angenommen…“ ergänzt und der Landrat stellt diesen zur Abstimmung.
Der SFB-Ausschuss fasst folgenden
Beschluss:
1. Der SPD-Antrag wird angenommen und die Verwaltung beauftragt, mit der Stiftung St. Zeno zu klären, ob und ggf. in welchem Umfang das geplante staatliche Berufsschulzentrum vorläufig gegründet und bis zur Errichtung des Gebäudes am Standort Grafing-Bahnhof am Standort des Berufsbildungswerk Kirchseeon untergebracht werden kann und welche Kosten der Landkreis zu tragen hätte.
2. Die Sachaufwandsträgerschaft für das Berufsschulzentrum verbleibt beim Landkreis Ebersberg.