Beschluss: Mehrere Beschlüsse

Vorberatung        

Jugendhilfeausschuss am 17.03.2022, TOP 3 ö

SFB-Ausschuss am 23.03.2022, TOP 3 ö

ULV-Ausschuss am 30.03.2022, TOP 4 ö

LSV-Ausschuss am 06.04.2022, TOP 3 ö

Kreis- und Strategieausschuss am 25.04.2022, TOP 3 ö

Sachvortragende(r):

Katja Witschaß, Sachbearbeiterin SG 14, Finanzen, Beteiligungen

Katja Witschaß hält einen Sachvortrag anhand einer Präsentation (Anlage 2 zum Protokoll).

Die Anwalts- und Gerichtskosten für den Rechtsstreit PPP Kirchseeon (Public Private Partnership) seien nicht unbeachtlich, so KR Dr. Wilfried Seidelmann. Dahingehend stelle er sich die Frage, inwieweit es hier keine zweckmäßigere Lösungsmöglichkeit gegeben habe. Seiner Ansicht nach sei in derartigen Fällen die vertragliche Vereinbarung heranzuziehen. Auch habe der Abriss des von Skala-Hauses Kosten i. H. v. 300.000 € verursacht, auf die der Landkreis seiner Ansicht nach sitzen bleibe. Der dabei geplante Verkauf des Architekturplans für das Fachärztehaus sei bei lebensnaher Betrachtung nicht umsetzbar.

Der Landkreis habe die Abbruchkosten i. H. v. 300.000 € für das von Skala-Haus lediglich zwischenfinanziert und diese Forderung bereits zurückerhalten, so Brigitte Keller. Die Kreisklinik versuche nun die Kosten für den Architekturplan weiterzuverkaufen, um so zumindest einen Teil der Kosten zu decken. Die Bindung an vertragliche Vereinbarungen im Rahmen des PPP Kirchseeon sei unstrittig, hier habe es einen Vertrag zwischen dem Landkreis und der Firma SKE gegeben. Die damit entstandene Forderung habe die Firma SKE weiterverkauft und sodann habe diese durch erneuten Verkauf ein Luxemburger Investmentfond erhalten, der nun Klage erhoben habe. Der Landkreis sei zu keinem Zeitpunkt in einer vertraglichen Beziehung mit dem Kläger gestanden. Ein derartiges Geschäftsgebaren sei keinesfalls zu tolerieren, hier sei eine höchstrichterliche Entscheidung erforderlich.

KR Reinhard Oellerer erkundigt sich nach der Dauer der Zwischenfinanzierung durch den Landkreis i. H. v. 300.000 € im Rahmen der Abbruchkosten von Skala-Haus. Zudem zeigt er sich erstaunt über das Verkaufsvorhaben von Architektenplänen und hält dessen Umsetzbarkeit für schwierig.

Brigitte Keller erläutert, dass die Kreisklinik die Pläne der Firma Decker abgekauft habe und der Landkreis in dieser Angelegenheit nicht beteiligt sei. Dieser habe lediglich die Zwischenfinanzierung im Rahmen des Abrisses übernommen, die er bereits zurückerhalten habe. Die Dauer der Zwischenfinanzierung werde dem Protokoll als Notiz[1] beigefügt.

KR Benedikt Mayer bittet um getrennte Abstimmung der Nummer 14 des Beschlussvorschlags. Dabei nimmt er Bezug auf die Beratungen und die Beschlussfassung in der Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses am 25.04.2022. Hier habe es Unklarheiten hinsichtlich der Ausleihungen an verbundene Unternehmen aufgrund unterschiedlicher Abbildungsarten gegeben. Hier bitte er zunächst um genauere Erläuterungen zum besseren Verständnis.

Es folgen keine weiteren Wortmeldungen und der Landrat stellt den Beschlussvorschlag sodann getrennt zur Abstimmung.



[1] Auszahlung 300.000,00 € vom Landkreis am 27.11.2015 an die Kreisklinik

Rückzahlung 300.000,00 € an Landkreis am 09.05.2022, Zinssatz 1%, d.h., für das Zwischenfinanzierungsdarlehen wurden von der Kreisklinik seit 2015 jährlich 1 % Zinsen bezahlt.

 

Das Darlehen wurde erstmals im Wirtschaftsplan 2016 der Kreisklinik aufgenommen, da in 2015 die Zahlung erfolgte (war nicht im WP 2015 erfasst, da die Genehmigung im KSA in 2015 erfolgte, siehe Auszug unten). Seitdem ist es jedes Jahr ordnungsgemäß im Wirtschaftsplan aufgeführt und wurde auch entsprechend verzinst.

 

Der Großteil des Zwischenfinanzierungsdarlehens wurde für den Abriss der Bestandsgebäude und die Herstellung des Parkplatzes auf dem Grundstück verwendet. Ein anderer Teil war für die Planungsaufwendungen des Gebäudes, in welchem auch die Pläne für die Berufsfachschule enthalten waren, welche jetzt im ZNA- Gebäude umgesetzt werden. Weitere Anteile waren für Bodengutachten etc., welche man weiterhin verwenden kann.


Der Kreistag fasst folgende Beschlüsse:

1.    Die überplanmäßigen Aufwendungen der Kostenstellen 232 (Hilfe für junge Volljährige § 41) und 230 (Jugendamt) in Höhe von 1.005.575 € werden genehmigt.

2.    Die überplanmäßige Ausgabe auf der Kostenstelle 114 (Sport und Gastschüler) in Höhe von 812.428 € wird genehmigt.

3.    Die überplanmäßige Ausgabe auf der Kostenstelle 850 (Gymnasium Vaterstetten) in Höhe von 222.189 € wird genehmigt.

4.    Die überplanmäßige Ausgabe der Kostenstelle 016 (Corona) in Höhe von 347.419 €wird genehmigt.

5.    Die überplanmäßige Ausgabe der Kostenstelle 041 (Kreisklinik gGmbH) in Höhe von 1.270.428 € wird genehmigt.

6.    Die überplanmäßige Ausgabe der Kostenstelle 111 (EDV und Kommunikation) in Höhe von 298.199 € wird genehmigt.

7.    Der Kreistag wird über den fehlenden Eingang des geplanten Zuschusses in Höhe von 400.000 € für die Investition: 910-13-022 (EBE13 Kreuzung "Schammacher Kreuzung") informiert.

8.    Der Kreistag nimmt den fehlenden Eingang des geplanten Zuschusses in Höhe von 200.000 € für die Investition 833-0021 RS Poing: DigitalPakt Schule zur Kenntnis.

9.    Die überplanmäßige Ausgabe der Investition 959-0002 (Gym Kirchseeon: 1. BA) in Höhe von 932.911 € wird genehmigt.

10.  Die überplanmäßige Ausgabe der Investition 041-ZF-10 (Zwischenfinanzierung Sicherheitszuschlag Art. 11) in Höhe von 800.000 € wird genehmigt.

11.  Die überplanmäßige Ausgabe der Investition 041-ZF-SH (Zwischenfinanzierung von Skala-Haus) in Höhe von 300.000 € wird genehmigt.

12.  Die überplanmäßigen Aufwendungen des Teilbudgets des Jugendhilfeaus-schusses in Höhe von 1.021.878 € werden genehmigt.

13.  Die überplanmäßigen Aufwendungen des Teilbudgets des SFB- Ausschusses in Höhe von 1.104.320 € werden genehmigt.

&

einstimmig angenommen

14.  Die überplanmäßigen Ausgaben des Teilbudgets des Kreis- und Strategieausschusses in Höhe von 1.626.158 € werden genehmigt.

&

angenommen

gegen 12 Stimmen