Vorberatung        

LSV am 06.04.2022 TOP 10 Ö

Sachvortragende(r):

Tobias Spiegl, Mitarbeiter SG 13, Kreishochbau und Liegenschaften

Der Landrat erteilt dem Antragsteller KR von Sarnowski das Wort. Er erläutert kurz den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und berichtet über einige Neuerungen in der Solartechnologie, die im Rahmen der Fachmesse in Riem letzte Woche vorgestellt wurden.  

Tobias Spiegl geht im Rahmen seiner Präsentation (Anlage 1 zum Protokoll) auf den Antrag ein und erläutert argumentativ sein Ergebnis zu den einzelnen Punkten. Er teilt zu Punkt 2 des Antrages u.a. mit, dass das fertige PV-Konzept der Energieagentur den Mitgliedern des ULV-Ausschusses am 06.07.2022 und den Mitgliedern des LSV-Ausschusses in der nachfolgenden Sitzung am 20.07.2022 vorgestellt werde.

KR Josef Zistl äußert sich besorgt über den Wärmebedarf des Gymnasiums Markt Schwaben und erklärt, dass der Landkreis im Bereich Wärme, z.B. durch den Ausbau von Fernwärmenetze, aktiver werden müsse, um dadurch auch andere Wärmequellen nutzen zu können.

Tobias Spiegl beantwortet eine Frage aus dem Gremium zur Amortisationszeit von Fassadenanlagen zufriedenstellend.

Der Landrat stellt den Antrag zur Abstimmung.


Der LSV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

Abstimmung über den Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.03.2022:

Der Landkreis Ebersberg erneuert und erweitert den Grundsatzbeschluss zur Nutzung der eigenen Liegenschaften für die Sonnenenergienutzung wie folgt:

1.    Der Landkreis strebt an, neben allen geeigneten Dachflächen auch alle geeigneten Fassaden und Parkplatzflächen seiner Liegenschaften für Solarenergie zu nutzen, wofür neben Photovoltaik auch Solarthermie zur Eigennutzung oder im Verbund mit kalter Nahwärme möglich sind.

2.    Der Landkreis Ebersberg prüft noch 2022 und danach in regelmäßigen Abständen, welche Flächen der eigenen Liegenschaften nach dem aktuellen Stand der Technik für Solarenergie mit Blick auf Statik, Dachausrichtung und -steigung geeignet sind, wägt dabei die Nutzung von Solarthermie und Photovoltaik miteinander ab und zieht für die Prüfung die neuen, technischen Entwicklungen heran (z.B. Leichtbaumodule bei statischen Problemen; gute Erträge auch bei Ost-, West- und teilweise sogar bei Nordausrichtung, bei Fassadennnutzung sowie bei Beschattung dank moderner, effizienter Module).

3.    Der Landkreis Ebersberg zieht künftig die Klimaschutzleistung als Hauptkriterium für die Priorisierung der Investitionsentscheidungen und Auslegung der Größe heran statt des Eigenverbrauchs von Strom. Das heißt, das Ziel ist die möglichst vollständige Nutzung der Flächen.

4.    Auf Grund dieser Priorisierung werden jedes Jahr Anlagen für solare Energie eingeplant, so dass bis 2030 alle Projekte umgesetzt werden.