Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 13

Vorberatung        

RPA am 22.10.2020, TOP 3 N

KSA am 12.10.2021, TOP 11 Ö

Sachvortragende(r):

Michael Ottl, wissenschaftlicher Rechtsberater und Leiter Büro des Landrats

Michael Ottl erläutert, dass das Revisionsamt den Jahresabschluss des Landkreises Ebersberg für das Haushaltsjahr 2018 umfassend geprüft und dem Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 22.10.2020 vorgelegt habe. Der Jahresabschluss stelle, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger doppelter kommunaler Buchführung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der dauernden Leistungsfähigkeit des Landkreises dar. Der Kreis- und Strategieausschuss habe die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 in seiner Sitzung am 12.10.2021 mit vier Gegenstimmen empfohlen.

KRin Lakhena Leng bittet zukünftig um zeitnahe Zusendung der Prüfberichte des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands, sodass diese durch das Gremium umfassend in Augenschein genommen und bearbeitet werden können.

KR Manfred Schmidt erkundigt sich, inwiefern eine Prüfung der Ausgaben des Kreisjugendrings Ebersberg stattgefunden habe. Er sei bis 31.12.2021 der landkreiseigenen Verwaltung zugeordnet gewesen und seiner Ansicht nach impliziere dies ebenso eine Prüfungspflicht durch das Revisionsamt oder den Rechnungsprüfungsausschuss.

Für das Haushaltsjahr 2018 sei in Bezug auf den Kreisjugendring keine Prüfung durchgeführt worden, so Friedrich Staffe. Hier erfolge jedoch regelmäßig eine Prüfung durch das bayerische Landesjugendamt. Inwiefern das Revisionsamt hinsichtlich des Kreisjugendrings ein Prüfungsrecht habe, müsse er aufgrund dessen nun operativer Unabhängigkeit dem geschlossenen Grundlagenvertrag entnehmen. Für die Jahre 2019 bis 2021 habe das Revisionsamt jedoch den Prüfauftrag hinsichtlich der Förderung des Kreisjugendrings durch den Bund erhalten.


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

Auf Grund des Ergebnisses der örtlichen Rechnungsprüfung wird der Jahresabschluss des Landkreises Ebersberg für das Haushaltsjahr 2018 mit den auf den Seiten 24 bis 25, 33 bis 36, 42 bis 43 und 52 des Berichts vom 06.08.2020 ausgewiesenen Summen gemäß Art. 88 Abs. 3 LkrO festgestellt.

Diese Abschlusszahlen sind Bestandteil dieses Beschlusses und Anlage zur Niederschrift.

Punkt 1 des Beschlusses des Kreis- und Strategieausschusses vom 09.05.2019 (TOP 8 Ö) zur Verbuchung des Jahresüberschusses 2018 i.H.v. 9.139.296,58 € wird bestätigt.

Darüber hinaus wird dieser erwirtschaftete Jahresüberschuss der Ergebnisrücklage zugeführt.