Vorberatung        

ULV-Ausschuss am 30.03.2022

Sachvortragende(r):

Dr. Lisa Rütgers, Klimaschutzmanagerin des Landkreises Ebersberg

Am 18.01.2022 stellte die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN einen weiteren Antrag zur Stärkung des Klimaschutzmanagements. Die Aufgaben Klimaschutz und Klimafolgenanpassung sollen intensiviert werden, indem 2023 die notwendigen Stellen geschaffen und das notwendige Budget zur Verfügung gestellt wird. Am 09.02.2022 stellte die Klimaschutzmanagerin vor, dass aus ihrer Sicht drei Stellen zusätzlich geschaffen werden müssten. Die konkreten Aufgabenbeschreibungen und Budgetanforderungen sollten laut Beschluss in der Sitzung des ULV-Ausschusses im Mai vorgestellt werden.

Der Landrat verweist zum weiteren Sachverhalt auf die ausführliche Sitzungsvorlage.

Er stellt dem Gremium den von ihm verfassten Beschlussvorschlag vor:

„Dem ULV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen: 

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen: 

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen: 

I)    Unterstützung des Klimaschutzmanagements 

Zur Unterstützung des Klimaschutzmanagements im Landkreis wird eine weitere Vollzeitstelle (1 VZÄ) im gehobenen Angestelltenbereich für einen weiteren Klimaschutzmanager im Sachgebiet BL (Abteilung 1) eingerichtet. Für diese Aufgabe entstehen dem Landkreis Personalkosten in Höhe von ca. 70.000 € jährlich. Die Stelle kann zeit- und teilweise auch im SG 13 eingesetzt werden, um dort gezielt Klimaschutzmaßnahmen an Liegenschaften des Landkreises Ebersberg umzusetzen. 

II)  Klimafolgenanpassungsmanager 

1.  Zur Umsetzung sämtlicher Maßnahmen des Landkreises im Rahmen der Klimafolgenanpassung wird eine Vollzeitstelle (1 VZÄ) im gehobenen Angestelltenbereich für einen Klimafolgenpassungsmanager im Sachgebiet BL (Abteilung 1) eingerichtet. Für diese Aufgabe entstehen dem Landkreis Personalkosten in Höhe von ca. 70.000 € jährlich. 

2.  Die Stelle nach Ziffer 1 dieses Beschlusses ist zunächst befristet für drei Jahre. Eine etwaige Verlängerung bedarf eines vorherigen Beschlusses des ULV-Ausschusses.

3.  Die Einrichtung der Stelle nach den Ziffern 1 und 2 dieses Beschlusses erfolgt vorbehaltlich einer Förderung durch den Bund (aktuelle Förderquote bis zu 80 %).

4.  Diese Stelle kann alternativ auch bei der Energieagentur angesiedelt werden, sollten hierdurch Synergieeffekte mit dem Partnerlandkreis München entstehen (gemeinsames Klimaanpassungskonzept) und vorausgesetzt, die Förderung durch den Bund ist dadurch nicht gefährdet.“

Diese beiden Stellen (Unterstützung des Klimaschutzmanagements und Klimafolgenanpassungsmanager) unterstütze er, so der Landrat. Die von Frau Dr. Rütgers eingeforderte dritte Stelle (Koordinationsmanager*in) könne er nicht befürworten, weil diese Unterstützung mehrheitlich von den Gemeinden nicht gewünscht werde und es diese Option über die Energieagentur gebe, was von Seiten der Gemeinden schon zum Teil genutzt werde. 

Dr. Lisa Rütgers erläutert im Rahmen einer Präsentation (Anlage 11 zum Protokoll) die neuen Stellen samt Budget für das Jahr 2023.

An die Klimaschutzmanagerin gewandt stellt KR Manfred Schmidt die Frage, was sie noch sensibilisieren wolle, denn die Bevölkerung sei seines Erachtens bereits ausreichend über den Klimawandel aufgeklärt. Er werde daher dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

KR Leonhard Spitzauer merkt an, dass es nicht am Erkenntnisgewinn fehle, sondern an der Umsetzung der Maßnahmen. Mehr Stellen im Bereich Klimaschutzmanagement, so KR Spitzauer weiter, hätten noch kein einziges Gramm CO2 eingespart. Er verweist auf die hohe Kreisumlage und die bereits schwierige finanzielle Situation von einigen Gemeinden im Landkreis. Die Stelle des Klimafolgenanpassungsmanagers befürworte er unter dem Vorbehalt der angekündigten, möglichen Förderung, kritisch sehe er aber die Stelle für den weiteren Klimaschutzmanager. Wie der Landrat befürworte er die dritte Stelle (Koordinationsmanager) nicht. Er beantragt daher eine getrennte Abstimmung über die einzelnen Stellen.

KR Niklas Fendt erklärt, dass Frau Dr. Rütgers bereits mehrfach in den Sitzungen konkrete Projekte und Maßnahmen vorgestellt habe. In anderen Landkreisen mit mehr personellen Kapazitäten erfolge die Umsetzung von Maßnahmen schneller, als im Landkreis Ebersberg, der im Vergleich im Mittelfeld stehe, weil die Klimaschutzmanagerin alleine sei. Er und seine Fraktion (Bündnis 90/Die Grünen) plädieren, die Stellen beim Klimaschutzmanagement und nicht bei der Energieagentur anzusiedeln.

Der Landrat geht auf den Wortbeitrag von KR Fendt ein und erklärt, dass der Vergleich mit anderen Landkreisen aufgrund der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH als 100%iges Tochterunternehmen der Landkreise Ebersberg und München mit rd. 28 Personen differenzierter betrachtet werden müsse. Der Landrat spricht mögliche Synergieeffekte mit dem Partnerlandkreis München bezüglich des Klimafolgenanpassungsmanagers an, was noch zu prüfen wäre.

KRin Bianka Poschenrieder erklärt, wenn der Landkreis sein gesetztes Klimaziel bis 2030 schaffen wolle, brauche die Klimaschutzmanagerin Unterstützung.

KR Martin Lechner erklärt, dass die ‚Ukraine-Krise‘ die Bevölkerung zum Umdenken gebracht habe. Er befürwortet, den Vorschlag der Verwaltung bei entsprechender Förderung.

Der Landrat erklärt, dass die Erweiterung des Klimaschutzmanagements gefördert werde, wogegen die Stelle für den Klimafolgenanpassungsmanager nur möglicherweise gefördert werde. 

Die CSU-FDP-Fraktion beantragt eine kurze Pause vor der Abstimmung.

KR und Bürgermeister Josef Oswald merkt an, dass der Vergleich zwischen dem Landkreis Ebersberg und dem Landkreis München irrelevant, aufgrund dessen hoher Finanzkraft, sei. Er erklärt, dass die Energieagentur mit derzeit 28 Personen besetzt sei, wovon der Landkreis Ebersberg seines Wissens rd. 30 % Personalkosten trage, was nach seiner Rechnung 8/9 Mitarbeiter plus Klimaschutzmanagerin ausmache. Somit zahle der Landkreis für das Thema Klimaschutz bereits Personalkosten für 10 Personen, was fast die Hälfte der Verwaltung von sechs Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Glonn sei und zwar für alle Aufgaben einer Kommune. Er werde daher nur für die hoffentlich geförderte Stelle des Klimafolgenanpassungsmanagers stimmen und nicht für weitere. Wenn es um die CO2 –Emissionen und das 1,5 °Grad-Ziel gehe, so KR Oswald, brauche es nicht die Diskussion im Landkreis, sondern die Länder und die gesamte Welt müsse etwas unternehmen.

Auf die Nachfrage von KR Niklas Fendt, ob die Stelle nicht über das Budget der Klimaschutzmanagerin bezahlt werden könne, erklärt Brigitte Keller (Finanzmanagerin und Abteilungsleiterin 1, Finanzen und Beteiligungen), dass das Budget über den Kreishaushalt finanziert werden müsse. Budget bedeute, so Brigitte Keller weiter, dass der Kreistag für den Kreishaushalt Mittel zur Verfügung stellt, die für Stellen und/oder Projekte verwendet werden.

KRin Magdalena Föstl erklärt, dass die CSU-FDP-Fraktion auf die beantragte Pause verzichtet und sofort abstimmen wolle.

Der Landrat verliest die Ziffer I) und stellt sie zur Abstimmung.

Der Landrat verliest die Ziffer II) mit den Unterpunkten 1. bis 4. und stellt die Frage, ob im ULV-Ausschuss erneut beraten werden solle, falls das Programm zur Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel weiterhin geschlossen bleibe.

KRin Bianka Poschenrieder merkt an, dass sie gegen die Ziffer II) 4. stimmen werde, weil sie nicht wolle, dass der Klimafolgenanpassungsmanager nur bei der Energieagentur verortet werde.

Brigitte Keller informiert, dass die Stellen erst im Rahmen des Stellenplans im November vom Kreis- und Strategieausschuss vorberaten und vom Kreistag im Dezember genehmigt werden. Förderungen für Stellen, für die es keine Haushaltsermächtigung gibt, können nicht beantragt werden.

Der Landrat schließt den Tagesordnungspunkt.


Der ULV-Ausschuss fasst folgende Beschlüsse:

I)    Unterstützung des Klimaschutzmanagements

Zur Unterstützung des Klimaschutzmanagements im Landkreis wird eine weitere Vollzeitstelle (1 VZÄ) im gehobenen Angestelltenbereich für einen weiteren Klimaschutzmanager im Sachgebiet BL (Abteilung 1) eingerichtet.
Für diese Aufgabe entstehen dem Landkreis Personalkosten in Höhe von ca. 70.000 € jährlich.
Die Stelle kann zeit- und teilweise auch im SG 13 eingesetzt werden, um dort gezielt Klimaschutzmaßnahmen an Liegenschaften des Landkreises Ebersberg umzusetzen.

&

angenommen

Ja 8   Nein 7 Anwesend 15 

 

II)  Klimafolgenanpassungsmanager

1.  Zur Umsetzung sämtlicher Maßnahmen des Landkreises im Rahmen der Klimafolgenanpassung wird eine Vollzeitstelle (1 VZÄ) im gehobenen Angestelltenbereich für einen Klimafolgenanpassungsmanager im Sachgebiet BL (Abteilung 1) eingerichtet. Für diese Aufgabe entstehen dem Landkreis Personalkosten in Höhe von ca. 70.000 € jährlich.

2.  Die Stelle nach Ziffer 1 dieses Beschlusses ist zunächst befristet für drei Jahre. Eine etwaige Verlängerung bedarf eines vorherigen Beschlusses des ULV-Ausschusses.

&

angenommen

Ja 8   Nein 6 Anwesend 14