ULV-Ausschuss am 30.03.2022 |
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Sachvortragende(r): |
Dr. Lisa Rütgers,
Klimaschutzmanagerin des Landkreises Ebersberg |
Am 18.01.2022 stellte
die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN einen weiteren Antrag zur Stärkung des
Klimaschutzmanagements. Die Aufgaben Klimaschutz und Klimafolgenanpassung
sollen intensiviert werden, indem 2023 die notwendigen Stellen geschaffen und
das notwendige Budget zur Verfügung gestellt wird. Am 09.02.2022 stellte die
Klimaschutzmanagerin vor, dass aus ihrer Sicht drei Stellen zusätzlich
geschaffen werden müssten. Die konkreten Aufgabenbeschreibungen und
Budgetanforderungen sollten laut Beschluss in der Sitzung des ULV-Ausschusses
im Mai vorgestellt werden.
Der Landrat verweist zum
weiteren Sachverhalt auf die ausführliche Sitzungsvorlage.
Er stellt dem Gremium den
von ihm verfassten Beschlussvorschlag vor:
„Dem
ULV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Dem
Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Dem
Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
I)
Unterstützung des
Klimaschutzmanagements
Zur Unterstützung des Klimaschutzmanagements im Landkreis wird eine weitere
Vollzeitstelle (1 VZÄ) im gehobenen Angestelltenbereich für einen weiteren
Klimaschutzmanager im Sachgebiet BL (Abteilung 1) eingerichtet. Für diese
Aufgabe entstehen dem Landkreis Personalkosten in Höhe von ca. 70.000 €
jährlich. Die Stelle kann zeit- und teilweise auch im SG 13 eingesetzt werden,
um dort gezielt Klimaschutzmaßnahmen an Liegenschaften des Landkreises
Ebersberg umzusetzen.
II) Klimafolgenanpassungsmanager
1. Zur Umsetzung sämtlicher Maßnahmen des
Landkreises im Rahmen der Klimafolgenanpassung wird eine Vollzeitstelle (1 VZÄ)
im gehobenen Angestelltenbereich für einen Klimafolgenpassungsmanager im
Sachgebiet BL (Abteilung 1) eingerichtet. Für diese Aufgabe entstehen dem
Landkreis Personalkosten in Höhe von ca. 70.000 € jährlich.
2. Die Stelle nach Ziffer 1 dieses Beschlusses
ist zunächst befristet für drei Jahre. Eine etwaige Verlängerung bedarf eines
vorherigen Beschlusses des ULV-Ausschusses.
3. Die Einrichtung der Stelle nach den Ziffern 1
und 2 dieses Beschlusses erfolgt vorbehaltlich einer Förderung durch den Bund
(aktuelle Förderquote bis zu 80 %).
4. Diese Stelle kann alternativ auch bei der
Energieagentur angesiedelt werden, sollten hierdurch Synergieeffekte mit dem
Partnerlandkreis München entstehen (gemeinsames Klimaanpassungskonzept) und
vorausgesetzt, die Förderung durch den Bund ist dadurch nicht gefährdet.“
Diese beiden Stellen
(Unterstützung des Klimaschutzmanagements und Klimafolgenanpassungsmanager)
unterstütze er, so der Landrat. Die von Frau Dr. Rütgers eingeforderte dritte
Stelle (Koordinationsmanager*in) könne er nicht befürworten, weil diese
Unterstützung mehrheitlich von den Gemeinden nicht gewünscht werde und es diese
Option über die Energieagentur gebe, was von Seiten der Gemeinden schon zum
Teil genutzt werde.
Dr. Lisa Rütgers erläutert im Rahmen einer
Präsentation (Anlage 11 zum Protokoll) die neuen Stellen samt Budget für das
Jahr 2023.
An die Klimaschutzmanagerin gewandt stellt KR
Manfred Schmidt die Frage, was sie noch sensibilisieren wolle, denn die
Bevölkerung sei seines Erachtens bereits ausreichend über den Klimawandel
aufgeklärt. Er werde daher dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.
KR Leonhard Spitzauer merkt an, dass es nicht am
Erkenntnisgewinn fehle, sondern an der Umsetzung der Maßnahmen. Mehr Stellen im
Bereich Klimaschutzmanagement, so KR Spitzauer weiter, hätten noch kein
einziges Gramm CO2 eingespart. Er verweist auf die hohe Kreisumlage
und die bereits schwierige finanzielle Situation von einigen Gemeinden im
Landkreis. Die Stelle des Klimafolgenanpassungsmanagers befürworte er unter dem
Vorbehalt der angekündigten, möglichen Förderung, kritisch sehe er aber die
Stelle für den weiteren Klimaschutzmanager. Wie der Landrat befürworte er die
dritte Stelle (Koordinationsmanager) nicht. Er beantragt daher eine getrennte
Abstimmung über die einzelnen Stellen.
KR Niklas Fendt erklärt, dass Frau Dr. Rütgers
bereits mehrfach in den Sitzungen konkrete Projekte und Maßnahmen vorgestellt
habe. In anderen Landkreisen mit mehr personellen Kapazitäten erfolge die
Umsetzung von Maßnahmen schneller, als im Landkreis Ebersberg, der im Vergleich
im Mittelfeld stehe, weil die Klimaschutzmanagerin alleine sei. Er und seine
Fraktion (Bündnis 90/Die Grünen) plädieren, die Stellen beim
Klimaschutzmanagement und nicht bei der Energieagentur anzusiedeln.
Der Landrat geht auf den Wortbeitrag von KR Fendt
ein und erklärt, dass der Vergleich mit anderen Landkreisen aufgrund der
Energieagentur Ebersberg-München gGmbH als 100%iges Tochterunternehmen der
Landkreise Ebersberg und München mit rd. 28 Personen differenzierter betrachtet
werden müsse. Der Landrat spricht mögliche Synergieeffekte mit dem
Partnerlandkreis München bezüglich des Klimafolgenanpassungsmanagers an, was
noch zu prüfen wäre.
KRin Bianka Poschenrieder erklärt, wenn der
Landkreis sein gesetztes Klimaziel bis 2030 schaffen wolle, brauche die
Klimaschutzmanagerin Unterstützung.
KR Martin Lechner erklärt, dass die ‚Ukraine-Krise‘
die Bevölkerung zum Umdenken gebracht habe. Er befürwortet, den Vorschlag der
Verwaltung bei entsprechender Förderung.
Der Landrat erklärt, dass die Erweiterung des
Klimaschutzmanagements gefördert werde, wogegen die Stelle für den Klimafolgenanpassungsmanager
nur möglicherweise gefördert werde.
Die CSU-FDP-Fraktion beantragt eine kurze Pause vor
der Abstimmung.
KR und Bürgermeister Josef Oswald merkt an, dass
der Vergleich zwischen dem Landkreis Ebersberg und dem Landkreis München
irrelevant, aufgrund dessen hoher Finanzkraft, sei. Er erklärt, dass die
Energieagentur mit derzeit 28 Personen besetzt sei, wovon der Landkreis
Ebersberg seines Wissens rd. 30 % Personalkosten trage, was nach seiner
Rechnung 8/9 Mitarbeiter plus Klimaschutzmanagerin ausmache. Somit zahle der
Landkreis für das Thema Klimaschutz bereits Personalkosten für 10 Personen, was
fast die Hälfte der Verwaltung von sechs Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft
Glonn sei und zwar für alle Aufgaben einer Kommune. Er werde daher nur für die
hoffentlich geförderte Stelle des Klimafolgenanpassungsmanagers stimmen und
nicht für weitere. Wenn es um die CO2 –Emissionen und das 1,5 °Grad-Ziel
gehe, so KR Oswald, brauche es nicht die Diskussion im Landkreis, sondern die
Länder und die gesamte Welt müsse etwas unternehmen.
Auf die Nachfrage von KR Niklas Fendt, ob die
Stelle nicht über das Budget der Klimaschutzmanagerin bezahlt werden könne,
erklärt Brigitte Keller (Finanzmanagerin und Abteilungsleiterin 1, Finanzen und
Beteiligungen), dass das Budget über den Kreishaushalt finanziert werden müsse.
Budget bedeute, so Brigitte Keller weiter, dass der Kreistag für den
Kreishaushalt Mittel zur Verfügung stellt, die für Stellen und/oder Projekte
verwendet werden.
KRin Magdalena Föstl erklärt, dass die
CSU-FDP-Fraktion auf die beantragte Pause verzichtet und sofort abstimmen
wolle.
Der Landrat verliest die Ziffer I) und stellt sie zur
Abstimmung.
Der Landrat verliest die Ziffer II) mit den
Unterpunkten 1. bis 4. und stellt die Frage, ob im ULV-Ausschuss erneut beraten
werden solle, falls das Programm zur Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an
den Klimawandel weiterhin geschlossen bleibe.
KRin Bianka Poschenrieder merkt an, dass sie gegen
die Ziffer II) 4. stimmen werde, weil sie nicht wolle, dass der
Klimafolgenanpassungsmanager nur bei der Energieagentur verortet werde.
Brigitte Keller
informiert, dass die Stellen erst im Rahmen des Stellenplans im November vom
Kreis- und Strategieausschuss vorberaten und vom Kreistag im Dezember genehmigt
werden. Förderungen für Stellen, für die es keine Haushaltsermächtigung gibt,
können nicht beantragt werden.
Der Landrat schließt den
Tagesordnungspunkt.
Der ULV-Ausschuss
fasst folgende Beschlüsse:
I) Unterstützung
des Klimaschutzmanagements
Zur Unterstützung des
Klimaschutzmanagements im Landkreis wird eine weitere Vollzeitstelle (1 VZÄ) im
gehobenen Angestelltenbereich für einen weiteren Klimaschutzmanager im
Sachgebiet BL (Abteilung 1) eingerichtet.
Für diese Aufgabe entstehen dem Landkreis Personalkosten in Höhe von ca. 70.000
€ jährlich.
Die Stelle kann zeit- und teilweise auch im SG 13 eingesetzt werden, um dort
gezielt Klimaschutzmaßnahmen an Liegenschaften des Landkreises Ebersberg
umzusetzen.
& |
angenommen |
Ja 8 Nein
7 Anwesend 15 |
II) Klimafolgenanpassungsmanager
1. Zur Umsetzung sämtlicher Maßnahmen des Landkreises im Rahmen der Klimafolgenanpassung wird eine Vollzeitstelle (1 VZÄ) im gehobenen Angestelltenbereich für einen Klimafolgenanpassungsmanager im Sachgebiet BL (Abteilung 1) eingerichtet. Für diese Aufgabe entstehen dem Landkreis Personalkosten in Höhe von ca. 70.000 € jährlich.
2. Die Stelle nach Ziffer 1 dieses Beschlusses ist zunächst befristet für drei Jahre. Eine etwaige Verlängerung bedarf eines vorherigen Beschlusses des ULV-Ausschusses.
& |
angenommen |
Ja 8 Nein
6 Anwesend 14 |