Der Landrat eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung fest und gibt die Entschuldigungen bekannt. Zudem stellt er die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.

Gegen die Niederschriften der 5. Sitzung vom 20.10.2021 sowie der 6. Sitzung vom 17.03.2022 gibt es jeweils keinen Einwand. Sie sind somit einstimmig genehmigt.

Auch gegen die Tagesordnung gibt es keinen Einwand und diese ist einstimmig genehmigt.