Sachvortragende(r):

Katja Witschaß, Sachbearbeiterin SG 14, Finanzen, Beiteiligugen

Katja Witschaß, Sachbearbeiterin SG 14, hält einen Sachvortrag anhand einer Präsentation (Anlage 1 zum Protokoll).

Ruth Kaufmann (beratendes Mitglied) greift die im Sachvortrag dargestellte Thematik der „doppelten München-Zulage“ nochmals auf, welche die Landeshauptstadt München den Anbietern von Jugendhilfeleistungen gewährt. Dabei sei ihr kein Träger bekannt, der diese im Landkreis Ebersberg erhalten würde. Auch sei eine prognostizierte Budgetunterschreitung des Kreisjugendrings zwar als positiv zu vermerken, dennoch sei gerade in diesem Bereich eine solide finanzielle Ausstattung vonnöten um Jugend aktiv stark zu machen.

Florian Robida, Jugendamtsleiter, informiert über die Beantragung der „doppelten München-Zulage“ durch aktuell drei Träger im Landkreis. Im Rahmen der Prognoserechnung seien diese Kosten für den Bereich der Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) zusätzlich zu berücksichtigen (ca. 2-3 €/Fachleistungsstunde).

KR Christian Bauer erkundigt sich nach den Anstrengungen seitens der Verwaltung zur Kompensation der zu erwartenden Mehrkosten. Die stetige Entwicklung nach oben könne so nicht hingenommen werden.

Die Analyse der Kosten erfolge regelmäßig und in engem Austausch, so Florian Robida. Es werde stets versucht passgenaue Hilfen zu gewähren, das entsprechende Bundesgesetz definiere dabei klar den anspruchsberechtigten Personenkreis. Dieser Anspruch werde geeignet und durchaus streng geprüft. Dennoch habe die Verwaltung faktisch keinen Einfluss auf die Fallzahlengestaltung, zumal das Bundesgesetz auch keinerlei Haushaltsvorbehalt vorsehe. Eine Steuerung könne lediglich in der Gestalt stattfinden, Konzepte zur Entlastung anderer Systeme zu finden.

Nach Ansicht des Landrats sei die Kostenentwicklung besorgniserregend und er teile die Sorge von KR Christian Bauer. Im Rahmen des Bayerischen Landkreistages sei diese Entwicklung, auch mit der Staats- und Bundesregierung diskutiert worden. Der Kreis gerate im Rahmen der Haushaltsaufstellung an seine Grenzen, könne jedoch auch die Kommunen nicht über Gebühr belasten.

Leonhard Auer (beschließendes Mitglied) berichtet über die Schwierigkeiten bei der Mitarbeitergewinnung für das neu geschaffene ambulante Entzugshilfeteam im letzten Jahr. Mangels damaliger Möglichkeit der Gewährung der „doppelten München-Zulage“ habe er erfahrene Fachkräfte aus den Landkreisen München und Erding nicht gewinnen können, da diese Zulage in den Nachbarlandkreisen bereits bezahlt wurde. Insofern hoffe er auf eine Verbesserung der Situation durch die jetzige Gewährung der Zulage.

Christian Salberg, Abteilungsleiter Jugend, Familie und Demografie, nimmt Stellung zur Wortmeldung von KR Christian Bauer. Der Leistungsumfang der Kinder- und Jugendhilfe werde seit Jahren deutlich ausgebaut, nicht zuletzt durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG). Beispielsweise werde die darin enthaltene Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit jeglicher Form von Behinderung unter dem Dach der Jugendhilfe mit deutlichen Ausweitungen auf der kommunalen Ebene einhergehen. Die Verwaltung informiere zwar die kommunalen Spitzenverbände sowie das Sozialministerium über die notwendige Ausstattung der Gebietskörperschaften mit den entsprechenden Mitteln. Durch die stetige Ausweitung des Leistungskatalogs sowie die steigenden Fallzahlen sei jedoch ein weiterer Anstieg der Leistungen absehbar. Die Verwaltung sehe diese Entwicklung mit Besorgnis, eine Kürzung des Leistungskataloges sei aber allein schon aufgrund der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung undenkbar.

Es sei eine außerordentliche Preis- und Kostenexplosion in vielen Bereichen zu verzeichnen, so auch im Fachbereich des Jugendhilfeausschusses, argumentiert KR Toni Ried. Dabei müsse jetzt gehandelt und versucht werden diese einzudämmen. Andernfalls werde der Kreis von der Kostenlawine überrollt.