Vorberatung        

ULV-Ausschuss am 28.07.2022, TOP 4

Sachvortragende(r):

Martin Riedl, Mitarbeiter SG 16, Kreisstraßen und Abfallwirtschaft

Martin Riedl informiert im Rahmen einer Präsentation (Anlage 10 zum Protokoll) über die wichtigsten Punkte des Radwege- und Straßenbauprogramms.

Martin Riedl teilt zur Deckensanierung EBE 5, Ortsdurchfahrt Forstinning (mit geplanten 480.000 €) mit, dass die erste Kostenschätzung für diese Maßnahme laut Daniel Drachenberg vom Straßenbauamt Rosenheim bei ca. 880.000 € liege, was, so Brigitte Keller (Finanzmanagerin), dann im Haushalt entsprechend angepasst werde.  

Martin Riedl beantwortet eine Verständnisfrage aus dem Gremium zufriedenstellend.

KR Thomas von Sarnowski erkundigt sich zum Verfahrensstand der Maßnahme ‚EBE 04 u.a.; Ortsumgehungen Weißenfeld und Parsdorf‘ und bittet, die Maßnahme nicht mehr im Straßenbauprogramm aufzuführen, weil sie aufgrund von versäumten Fristzeiten keinen belastbaren Finanzierungsplan mehr habe. Er erkundigt sich, ob die neue Trasse der EBE 9 (KV Schaurach – Jakobneuharting) mit einem Flächenmehrverbrauch einhergehe, denn das würde seine Fraktion (Bündnis 90/Die Grünen) ablehnen. Der Maßnahme EBE 13 (Verkehrssicherung Glonn-Feldkirchner Str.) würde seine Fraktion vorsorglich nicht zustimmen, so KR von Sarnowski, da sie erst den Plan sehen wollen. Er bittet daher, um eine getrennte Abstimmung der drei Punkte.

KR und Bürgermeister der Gemeinde Vaterstetten Leonhard Spitzauer verweist auf den Gemeinderatsbeschluss und merkt an, dass ein Problem auf Landkreisebene entstünde, sollte der Gemeinde Vaterstetten die Finanzierung und Kompensierung des Investorenbeitrages gelingen.

Der Landrat verweist auf den Kreistagsbeschluss der letzten Wahlperiode und die daraufhin abgeschlossene Vereinbarung zur Regelung der Kostenbeteiligung. Er merkt an, sollte die Gemeinde Vaterstetten ihre Meinung oder Strategie ändern, dann müsse ein erneuter Austausch stattfinden.

Zum Ausbau der EBE 9 (KV Schaurach – Jakobneuharting) verweist Daniel Drachenberg, Abteilungsleiter am Straßenbauamt Rosenheim, auf seinen Sachvortrag im ULV-Ausschuss am 06.10.2021 und erklärt, dass diese sehr bestandsnah und damit flächensparend ausgebaut werde. Zur Straßenbreite erklärt er, dass die momentan bestehende Fahrbahnbreite von ca. 5,50 m auf 6,50 m beginnend ab dem Kreisverkehr ausgebaut werde, was das Minimum bei einer Verkehrsstärke von 4.000 Fahrzeugen und ca. 250/24 h Schwerlastverkehr sei.

KR und Bürgermeister der Gemeinde Glonn Josef Oswald erklärt zur Maßnahme ‚EBE 13 Verkehrssicherung Glonn-Feldkirchner Str.‘, dass der Platz für die Fahrzeuge auf der Straße entscheidend sei, denn beim Begegnungsverkehr zwischen großen Fahrzeugen würden diese auf den Gehweg ausweichen. Wichtig sei, so KR Oswald, dass die Fahrzeuge auf der Straße bleiben und daher müssen die Planungen fortgeführt werden.

KR Manfred Schmidt erklärt, dass er der ‚EBE 04 u.a.; Ortsumfahrungen Weißenfeld und Parsdorf‘ nicht zustimmen werde, denn eine Gemeinde müsse erst Sicherstellen und dann Flächen ausweisen. Für ihn sei diese Umgehung eine Zerstörung von wertvollen landwirtschaftlichen Flächen. Er bittet daher um eine getrennte Abstimmung zu diesem Punkt; den weiteren Maßnahmen werde er zustimmen.

Der Landrat weist nochmals auf den straßenbaurechtlichen Vertrag zwischen der Gemeinde Vaterstetten und dem Landkreis hin, den der damalige Kreistag beschlossen habe.

KR Thomas von Sarnowski bedankt sich bei Daniel Drachenberg für die Klarstellung, von daher brauche es keine getrennte Abstimmung mehr von Seiten seiner Fraktion zum Ausbau der Maßnahme ‚EBE 9; KV Schaurach und Jakobneuharting‘. Zu den Maßnahmen ‘EBE 13, Verkehrssicherung in Glonn zwischen Heckenweg und Mattenhofener Straße‘ und ‚EBE 04 u.a., Ortsumgehungen Weißenfeld und Parsdorf‘ bittet seine Fraktion weiterhin um eine getrennte Abstimmung. Sollten diese beiden Maßnahmen mehrheitlich abgelehnt werden so bittet KR von Sarnowski die jeweiligen Beträge aus der Summe zu Punkt B des Beschlussvorschlages herauszurechnen.

Der Landrat stellt die Maßnahmen EBE 04 u.a., Ortsumgehungen Weißenfeld und Parsdorf und EBE 13, Verkehrssicherung in Glonn zwischen Heckenweg und Mattenhofener Straße jeweils getrennt und die weiteren Maßnahmen gemeinsam mit Punkt B zur Abstimmung.

 

KRin Ilke Ackstaller regt nach Abstimmung zum Radwege- Straßenbauprogramm an, künftig die bisher als Anlage beigefügte Finanzplanung der Investitionen in die Übersicht des Straßenbauprogramms zu integrieren.


Der ULV-Ausschuss fasst folgende Beschlüsse:

A. Das Straßenbauprogramm 2023 wird wie folgt festgestellt:

 

Abstimmung über einzelne Maßnahmen des Straßenbauprogramms 2023:

8.

EBE 04 u.a., Ortsumgehungen Weißenfeld und Parsdorf 

 

&

angenommen

Ja 9   Nein 6 Anwesend 15 

 

16.

EBE 13, Verkehrssicherung in Glonn zwischen Heckenweg und Mattenhofener  Straße 

 

&

angenommen

Ja 12   Nein 3 Anwesend 15 

 

 

Abstimmung über die weiteren Maßnahmen des Straßenbauprogramms 2023:

1.

Maßnahmen auf Grund der ZEB

2.

EBE 01 bis 20, Grunderwerb für Ausgleich und Tausch

3.

EBE 01 bis EBE 20; Kleinflächenprogramm

4.

EBE 01 bis EBE 20; Kleinmaßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit

5.

ST 2351, Geh- und Radweg Grafing- Bahnhof bis Taglaching 

6.

EBE 01, Poing- Gruber Straße, Geh- u Radweg und Erneuerung der Fahrbahndecke

7.

EBE 01, OD Anzing - Schulstraße 

 

 

9.

EBE 05 Deckensanierung OD Forstinning 

10.

EBE 05 Geh- und Radweg zwischen Schwaberwegen und Anzing

11.

EBE 05 Deckensanierung zwischen Schwaberwegen und Anzing

12.

EBE 06, Geh. u. Radweg von EBE 20 bis EBE 6 „alt“ (Birkach- Helletsgaden)

13.

EBE 09, Ausbau der Kreisstraße zwischen Haging und Jakobneuharting
Deckenbau zwischen Schaurach und Jakobneuharting

14.

EBE 09; Abstufung zwischen St2080 und St2089

15.

EBE 10; Sanierung in der OD Emmering

 

 

17.

EBE 13, Geh- u. Radweg Glonn- Westerndorf- Abzweigung Herrmannsdorf

18.

EBE 14, Strassenentwässerung Ortsdurchfahrt Kastenseeon

19.

EBE 14, OD Kastenseeon – Deckenbau

20.

EBE 14, Geh- u. Radweg von Egmating nach Kastenseeon

21.

EBE 18, Ausbau von Markt Schwaben bis zur Landkreisgrenze Überführungsbauwerk an der Flughafentangente-Ost Ausbau OE Mkt. Schwaben bis FTO

22.

EBE 20 Sanierung in der OD Aßling

23.

EBE 20; Sanierung bei Gersdorf

24.

Lichtsignalanlagen

25.

ZEB – Straßensanierungen der nächsten Jahre

 

B. Die zur Umsetzung dieses Programms erforderlichen Mittel sind in der Anlage 11 Straßenbau 2023 bis 2026 dargestellt. Darüber wird im Zuge der Haushaltsplan-aufstellung gesondert beraten
An Ausgaben fallen an                                                                              7.697.000 €
Es werden Einnahmen erwartet von                                                                      0 €
Die Nettobelastung des Kreishaushalts beträgt somit                         7.697.000 €

 

&

einstimmig angenommen

Ja 15   Nein 0 Anwesend 15