Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 3, Anwesend: 14

Vorberatung        

ULV-Ausschuss am 18.05.2022, TOP Ö3

Sachvortragende(r):

Friederike Paster, Leiter Abteilung 4, Bau und Umwelt

Friederike Paster informiert über die Auswirkungen des „Sommerpakets“ der Bundesregierung anhand einer Präsentation (Anlage 18 zum Protokoll), das zwei Gesetzesentwürfe („Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von WEA an Land“ und „Viertes Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“) beinhalte, die auch für den Landkreis Ebersberg und im Speziellen für das Projekt Windenergie im Ebersberger Forst von erheblicher Bedeutung sein werden.

Aufgrund dieser Neuregelungen wäre eine Änderung der LSG-Verordnung Ebersberger Forst, in welcher mittels einer Zonierung Ausnahmeflächen für Windenergie ausgewiesen werden sollten, nicht mehr erforderlich bzw. werde hinfällig. Der Bundestag beschäftige sich in 2. und 3. Lesung mit den Gesetzentwürfen voraussichtlich in den Sitzungswochen 04.-08.07. / 05.-09.09.2022.

Die Verwaltung schlägt aufgrund dieses neuen Sachverhalts folgenden Vorratsbeschluss vor:

„Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.  Mit Inkrafttreten der Neuregelung in § 26 Abs. 3 BNatSchG-E sind Windenergieanlagen in Landschaftsschutzgebieten nicht mehr verboten.
Die vom Kreistag angestoßene Änderung des Landschaftsschutzgebiets Ebersberger Forst ist dann zur Verwirklichung von Windenergieanlagen nicht mehr erforderlich.

2.  Die Verwaltung wird beauftragt, bei Verkündung einer entsprechenden bundesgesetzlichen Regelung das Verfahren zur Änderung des Landschaftsschutzgebiets Ebersberger Forst abzubrechen.“

Der Landrat empfiehlt den Beschluss der Verwaltung.

Auch wenn durch Neuregelung im Bundesnaturschutzgesetz Windenergieanlagen in Landschaftsschutzgebieten nicht mehr verboten seien, so KR Manfred Schmidt, votiere er dafür das Verordnungsänderungsverfahren noch offen zu lassen. Er geht in seinem Statement auf den Ausbau der Starkstromleitungen, auf die Abregelungsmaßnahmen von Windkraftanlagen und der Forderung des Gemeindetagpräsidenten Dr. Uwe Brandl ein, der die Synchronisierung von Netzausbau und Anlagenbau fordere. Abschließend erklärt er, dass die Windenergieanlagen den Ebersberger Forst verunstalten und aufgrund der fehlenden Voraussetzungen der Strom nicht weitergeleitet werden könne.

Friederike Paster merkt an, dass es heute nur um den Abbruch des Verordnungsänderungsverfahren (Entfall des Hinderungsgrunds Landschaftsschutzgebiet) durch den Kreistag gehe, für den Fall der Verkündigung des Gesetzes.

Friederike Paster beantwortet Verständnisfragen aus dem Gremium zufriedenstellend.

Friederike Paster informiert, dass das im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung (SUP) beauftragte Büro in Aussicht gestellt habe, nur die tatsächlich erbrachten Leistungen abzurechnen.

KRin Bianka Poschenrieder plädiert, der Landkreis möge schnellstmöglich den Standortsicherungsvertrag mit den Bayerischen Staatsforsten sichern.

Der Landrat erklärt, dass die Verwaltung mit den Vertretern in Kontakt sei, es aber noch keine Entscheidung gäbe.

Der Landrat stellt den Vorratsbeschluss zur Abstimmung.


Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.  Mit Inkrafttreten der Neuregelung in § 26 Abs. 3 BNatSchG-E sind Windenergieanlagen in Landschaftsschutzgebieten nicht mehr verboten.
Die vom Kreistag angestoßene Änderung des Landschaftsschutzgebiets Ebersberger Forst ist dann zur Verwirklichung von Windenergieanlagen nicht mehr erforderlich.

2.  Die Verwaltung wird beauftragt, bei Verkündung einer entsprechenden bundesgesetzlichen Regelung das Verfahren zur Änderung des Landschaftsschutzgebiets Ebersberger Forst abzubrechen.