Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachvortragende(r):

Sebastian Hallmann, Mitarbeiter SG 11, Bildung und IT

Sebastian Hallmann hält einen ausführlichen Sachvortrag anhand der Sitzungsvorlage.

Auf die Nachfrage von KRin Franziska Hilger antwortet Sebastian Hallmann, dass die Landkreise im März einen Vorschuss gezahlt haben, der im Laufe des Jahres abgeschmolzen werden sollte. Aufgrund der stabilen Dieselpreise handle es sich jetzt um keinen Vorschuss mehr, der abgeschmolzen werde, sondern um eine on-Top-Zahlung. Der Vertrag werde im April 2023 angepasst, so dass die Unternehmen ab April 2023 entsprechend der Dieselpreissteigerung Mehrkosten erhalten. 

KR Josef Oswald erkundigt sich, ob der berechnete Index 2023 auch für die Fahrten ab 2023 gelte, worauf Sebastian Hallmann antwortet, dass Beschlüsse notwendig seien, weil Mehrkosten auf die Landkreise zukommen, um die Liquidität der Busunternehmer zu sichern. Die Indexrechnung sei eine Preisanpassung, so Sebastian Hallmann, d.h. ab einem Zeitpunkt X den Preis anzupassen. Eine rückwirkende Zahlung finde nicht statt. Die Preise für den ÖPNV werden in der Regel zum April des folgenden Jahres angepasst.

Der Landrat stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

 

 

(Anmerkung der Schriftführerin: KRin Franziska Hilger stimmte gegen den Beschluss, was sie nach TOP 10 ö, aufgrund einer nach Rückfrage erhaltenen Information von Herrn Hallmann, in eine Zustimmung umwandelte. Somit lautet die Beschlussfassung ‚einstimmig angenommen‘.)


Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Die Verwaltung wird beauftragt, den ULV-Ausschuss in seiner Sitzung im Oktober 2022 über den aktuellen Sachstand in Bezug auf die geleisteten Sonderzahlungen zu informieren.

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

2.   Dem außervertraglichen Kostenausgleich zur Kompensation der gestiegenen Treibstoffpreise ab März 2022 bis auf Weiteres wird für die Dauer der Notwendigkeit, längstens jedoch bis zur nächsten vertraglichen Indexanpassung, auf Grundlage des dargelegten Vorgehens in stets widerruflicher Weise und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zugestimmt.

3.   Die Verwaltung wird beauftragt, der MVV GmbH die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.

4.   Die MVV GmbH wird beauftragt, in Rücksprache mit der Verwaltung hinsichtlich der Fortführung der Zahlungen für den Landkreis Ebersberg die entsprechenden außervertraglichen Zahlungen an die Verkehrsunternehmen vorzunehmen.

5.   Der Landrat wird ermächtigt, unter Berücksichtigung der Entwicklungen der Treibstoffpreise jederzeit über einen Widerruf der außervertraglichen Zahlungen und damit deren vorzeitiges Ende zu entscheiden.